Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Prinzessin Horst Offline
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Schliesst mit Sicherheit eine Lücke für die ein Bedürfnis besteht. Insbesondere wenn man sich vor Augen hält, dass die Zahl von Haftpflichtklagen gegen Veranstaltungsteilnehmer im Schadenfall zunehmen in der Vergangenheit.
Den Preis finde ich persönlich gerechtfertigt. Ich werde mir auf jedenfall überlegen, ob für mich ein Vertragsabschluss sinnvoll wäre.
Den Preis finde ich persönlich gerechtfertigt. Ich werde mir auf jedenfall überlegen, ob für mich ein Vertragsabschluss sinnvoll wäre.
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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- rufer Online
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Also irgendwie habe ich gerade ein Kapitel übersprungen. Müssen wir vor Beginn des Renntrainings nicht jeweils eine Verzichtserklärung unterzeichnen, die beinhaltet das wir bei einem Unfall nicht auf den Veranstalter und die anderen Teilnehmer rückgreifen? Welchen Teil würde denn diese Versicherung abdecken? Danke schon mal für die Antworten, da ich neu im r4f business bin interessiert mich das natürlich brennend
Gruss

Gruss
Jau Horst, gib mal ein paar Beispiele, welche Schadensfälle dadurch abgedeckt wären...
Hört sich sehr interessant an...
Hört sich sehr interessant an...

Lieber KönigHase...
du hoppelst vollkommen unbedarft über die Rennstrecke (wichtig - bei einer gewerbliche Veranstaltung...)
Da du einer sehr hübschen Häsin hinterher gaffst, achtest du nicht auf deinen Weg, und kolidierst dummerweise mit CA.
CA - nicht dumm - verklagt dich nun, um den Schaden an seinem
luxuriösen Töff und die erlittenen Schmerzen ersetzt zu bekommen.
Blöderweise triffst du in deiner Verhandlung auf einen Richter, dem
CA wesentlich sympatischer ist und er verdonnert dich zur Zahlung des Schadens.
(was dich normalerweise den gesamten Vorrat deiner mühsam zusammengetragenen Karotten kosten würde....)
Dein alberner Versuch, dich mit Verweis auf den Haftungsverzicht rauszuwinden,
wird vom Richter ob der himmelschreienden Fehlerhaftigkeit des selbigen, abgeschmettert.
Da kommt Horst ins Spiel und rettet deinen Bürzel.....

..schau mer mal
Da gabs in den letzten Wochen verschiedene Beiträge darüber. Nicht alle Haftungsverzichte erfüllen ihren Zweck. Oder mit anderen Worten: Ein Haftungsverzicht schützt nicht zwangsläufig vor zivilrechtilchen Klagen.cbwbiker hat geschrieben:Also irgendwie habe ich gerade ein Kapitel übersprungen. Müssen wir vor Beginn des Renntrainings nicht jeweils eine Verzichtserklärung unterzeichnen, die beinhaltet das wir bei einem Unfall nicht auf den Veranstalter und die anderen Teilnehmer rückgreifen? Welchen Teil würde denn diese Versicherung abdecken? Danke schon mal für die Antworten, da ich neu im r4f business bin interessiert mich das natürlich brennend![]()
Gruss
@ Rufer:
8-Tung: Auch wenn das Motorrad eingelöst ist, wird die Haftpflichtversicherung nicht zwangsläufig zahlen, wenn es zu einem Umfall auf der RS gekommen ist. M.W. schliessen die meisten Versicherer auch in der Haftpflicht Leistungen bei Veranstaltungen in diesem Rahmen (bzw. auf Rennstrecken) kategorisch aus!

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- rufer Online
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Schon klar. Mir gings eher darum, dass es Veranstaltungen gibt wo man ohne Haftpflicht für das FZ gar nicht teilnehmen dürfte.triple6 hat geschrieben:@ Rufer:
8-Tung: Auch wenn das Motorrad eingelöst ist, wird die Haftpflichtversicherung nicht zwangsläufig zahlen, wenn es zu einem Umfall auf der RS gekommen ist. M.W. schliessen die meisten Versicherer auch in der Haftpflicht Leistungen bei Veranstaltungen in diesem Rahmen (bzw. auf Rennstrecken) kategorisch aus!
Grüsse
Rufer
2014: 4. Platz Speer Powercup auf GSX-R 1000 K5
2016: 4. Platz Speer Powercup auf R1 RN32
2018/2019: 5. Platz Speer Powercup auf R1 RN49
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- Pollyracing Offline
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moment mal,
diese Versicherung soll zahlen, wenn der Richter den von allen unterschriebenen Haftungsverzicht belächelt, bzw. nicht anerkennt.
Auf dem Antrag, Seite 1 ziemlich in der Mitte steht aber:
"Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn alle Teilnehmer einen WIRKSAMEN Haftungsverzicht unterzeichnet haben"
Wie ist das nun zu verstehen? Wenn es eine wirksame Verzichtserklärung gibt, brauche ich das doch garnicht, oder?
Stehe ich auf dem Schlauch?
Bitte um Aufklärung.
Danke!
diese Versicherung soll zahlen, wenn der Richter den von allen unterschriebenen Haftungsverzicht belächelt, bzw. nicht anerkennt.
Auf dem Antrag, Seite 1 ziemlich in der Mitte steht aber:
"Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn alle Teilnehmer einen WIRKSAMEN Haftungsverzicht unterzeichnet haben"
Wie ist das nun zu verstehen? Wenn es eine wirksame Verzichtserklärung gibt, brauche ich das doch garnicht, oder?
Stehe ich auf dem Schlauch?
Bitte um Aufklärung.
Danke!
Wasn das für ne seltsame Veranstaltung. Das bringt ja imho gar nichts!?rufer hat geschrieben:Schon klar. Mir gings eher darum, dass es Veranstaltungen gibt wo man ohne Haftpflicht für das FZ gar nicht teilnehmen dürfte.triple6 hat geschrieben:@ Rufer:
8-Tung: Auch wenn das Motorrad eingelöst ist, wird die Haftpflichtversicherung nicht zwangsläufig zahlen, wenn es zu einem Umfall auf der RS gekommen ist. M.W. schliessen die meisten Versicherer auch in der Haftpflicht Leistungen bei Veranstaltungen in diesem Rahmen (bzw. auf Rennstrecken) kategorisch aus!
Grüsse
Rufer
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