Hab mir bein nem eingetragenem Händler Teile für's Mopped im Wert von 150€ per Internet Shop bestellt. Leider wurden nicht alle Teile mitgeliefert. Also email hingeschrieben!! Antwort war ich solle mal Fotos vom Päckchen machen, sei in der letzten Zeit öfters vorkommen das die vorher aufgerissen wurden und Teile entwendet wurden. Nach mehrmaligem Kontakt hieß es dann, er würde die fehlenden Teile schicken. Das war im Januar. Zwischenzeitlich immer wieder Vertröstungen. Inzwischen antwortet er auf meine emails nicht mehr, telefonisch geht auch nix!! Also Brief per Einschreiben mit Rückschreiben hingeschickt, nix
Nun meine Frage, lohnt sich bei so einem Betrag das einschalten eines Anwalts??
Lutze hat geschrieben:vieleicht kein Anwalt aber eine Anzeige , die kostet erst mal nix.
Gibt es den Onlineshop noch?
Den Onlineshop gibt's noch. Die Frechheit überhaupt war, das die mir zwischenzeitlich sogar'n Prospekt mit ihren ganzen Waren von ihnen geschickt haben
Ne Anzeige wär schon mal'n Anfang, stimmt!!
solche sachen muss man einfach mal an die grosse glocke hängen !!!!!!
is ns schweinerei !!! und das im "der kunde is könig zeitalter"
na ja manche haben es einfach nicht mehr nötig........