Mein Herz will aufzünden!MD hat geschrieben:Herz, was willst Du mehr?
Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
aber zum Thema Racing gehört.
- kenny_do Offline
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aber...Wildsau hat geschrieben: Der ist, im Ernstfall, aber genauso wirkungslos wie der Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstallter.
Quelle:§ 309
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:
...
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310)
Heist, wenn der Richter grobe Fahrlässigkeit feststellt, ist der Haftungsverzicht wirkungslos.
Der 309 bezieht sich ausschließlich auf AGB. Wenn eine gesonderte Vereinbarung geschlossen wird, ist diese im gesetzlichen Rahmen (gute sitten etc. ) wirksam.