Ist das ein extra Formular oder reicht der folgende Satz am Ende des Kaufvertrages:
"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte deutsche Ursprungswaren sind"
Kann mal ein intelligenter Mensch den Satz für mich interpretieren!
Noch eine Frage: Wenn ihr ein Fahrzeug abmeldet bzw. stilllegt, wird dann der Kfz-Brief eingezogen bzw. was behält der Besitzer.
Vielen Dank für die Mühe!
Assistent hat geschrieben:Ist das ein extra Formular oder reicht der folgende Satz am Ende des Kaufvertrages:
"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte deutsche Ursprungswaren sind"
Satz korrekt, muss aber auf einem separaten Blatt stehen (einfach gesondert ausdrucken, kein spez. Formular notwendig) dazu noch Stempel und Unterschrift des Veräusserers.
Kann mal ein intelligenter Mensch den Satz für mich interpretieren!
Nö, können nur Zollbeamte verstehen...
Noch eine Frage: Wenn ihr ein Fahrzeug abmeldet bzw. stilllegt, wird dann der Kfz-Brief eingezogen bzw. was behält der Besitzer.
Vielen Dank für die Mühe!
In der Schweiz wird der Brief (Fahrzeugausweis) vom Amt mit einem grossen, dicken "UNGÜLTIG" Stempel versehen. Dieser wird dem Halter dann wieder ausgehändigt (wird als Nachweis über den vormaligen Import in die Schweiz benötigt, falls man mit der Maschine die Grenze überquert).
Assistent hat geschrieben:Perfekt!
Wenn der Verkäufer privat ist, dann wird die Unterschrift reichen...hoffe ich. Oder gehört der Stempel in jeden Schweizer Haushalt?
Unterschrift reicht bei Privat.
@Sabinchen: damit zeigt der Schweizer doch nur, dass das Kraftfahrzeugchen schon einmal die schweizer Grenze passiert hat, ordentlich angemeldet und folgedessen fällige Zoll und Märchensteuern bereits bezahlt wurden. Sonst könnze ja ständig Steuer zahln...
Armitage hat geschrieben:
@Sabinchen: damit zeigt der Schweizer doch nur, dass das Kraftfahrzeugchen schon einmal die schweizer Grenze passiert hat, ordentlich angemeldet und folgedessen fällige Zoll und Märchensteuern bereits bezahlt wurden. Sonst könnze ja ständig Steuer zahln...
Bei nie in-Verkehr-gesetzten Fahrzeugen reicht hierbei sogar schon der Prüfbericht, der bei erstmaliger Einfuhr in die Schweiz am Zoll erstellt wurde als Beweiskraft aus.
Ja, nebenbei, auch die Schweizer spielen richtig fetzigen Bürokraten-Boogie!
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
Hier wird der Eindruck erweckt, dass man einfach die Ursprungserklärung irgendwo raufpinnen kann, nur unterschreiben muss und schon hat man Geld (Zollabgaben) gesparrt. Das ist so nicht richtig und der Schuß kann mächtig nach hinten losgehen.
Es ist mir nicht ganz klar, ob Du Ware importieren oder exportieren willst. Vielleicht kannst Du das noch mal deutlich machen.
Wenn Du Ware in die Schweiz exportieren willst, dann kannst Du bis zu einem Warenwert von EUR 6000,00 den Ursprungssatz auf der Rechnung, Lieferschein oder Kaufvertrag vermerken. Ist der Rechnungswert höher, dann musst Du eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erstellen und diese über Dein zuständiges Zollamt abstempeln lassen.
Den Ursprungssatz oder auch die EUR.1 darfst Du allerdings nur dann verwenden, wenn Du entweder der Hersteller der Ware bist oder Du eine Lieferantenerklärung vom Hersteller vorliegen hast. Ob die Ware in der EU irgendwann mal verzollt worden ist, spielt dabei keine Rolle. Dadurch erhält die Ware keinen EU-Ursprung
Du kannst daher z. B. keinesfalls für ein japanisches Motorrad eine Ursprungserklärung auf der Rechnung vermerken. Eine ungerechtfertigte Ursprungserklärung ist eine Steuerhinterziehung und bringt viel Ärger bzw. Strafen mit sich.
Beim Import aus der Schweiz sieht der Fall ähnlich aus, nur dann muss sich der Schweizer um den o.g. Papierkram kümmern.
Danke nochmal!
In meinem Fall ist das ein Import nach Deutschland. Bei derzeitigem Stand handelt es sich auch nur um einen Betrag unter 1200€.
Bedeutet also keine Zollabgaben, mündliche Zollerklärung und Einfuhrumsatzsteuer von derzeit 16%.
@ neugierige Schwalbe
...damit hätte sich die Frage erübrigt!
Hatte ich dir schon erzählt, wie ich dir am Pann 6 sek abnehme?