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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Kurvenjunkie »

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... cht-980622

Angeblich zum 23.12.23
Als gäbe es keine dringenderen Themen in unserem Land...
Auf dicke Hose machen, war noch nie so leicht!
Einfach Pitbike mieten bei https://www.instagram.com/rent_a_pitbike/
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Beitrag von ToTTi »

Also wenn ich das richtig verstehe ist in dem Beitrag die Rede von einer KFZ-Haftpflicht. Was die meisten Veranstalter anbieten ist eine Unfallversicherung. Bei Veranstaltungen in Spanien braucht es ja inzwischen auch eine Krankenversicherung. Von Veranstalterseite wurde mir eine Haftpflicht noch nicht angeboten.
  • Black Jack Offline
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Beitrag von Black Jack »

Wir unterschreiben eine Haftungsausschlußerklärung, oder?
Und zwar gegenüber dem Veranstalter und anderen Teilnehmern, richtig?
Wo soll denn da eine Haftpflicht greifen?
  • stscit04 Offline
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Beitrag von stscit04 »

Du musst mal genau lesen, was Du da unterschreibst.

Haftung bei Verletzung von Leib und Leben kann man nicht ausschließen.
Ebensowenig bei Vorsatz (gut, das dürfte bei normalen Menschen ja niemals
vorkommen). Grobe Fahrlässigkeit kann ich nicht sagen, kann aber auch
in Betracht kommen.

Und dann gibts die Fälle, in denen eine Strecke Dir mal ein paar kEUR in Rechnung
stellt, weil Du den Airfence abgefackelt hast...

Bevor einer was von Ehrenkodex usw. sagt: Kann man direkt vergessen, wenn die Unfallversicherung
dessen, den Du ggfs. abgeschossen hast auf die Idee kommt sich an Dich zu halten.

Hab aus diesen Gründen seit Jahren eine Rennsport Haftpflicht von sportvers.de.
Heizt sich befreiter so ;)
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  • DaveMave Offline
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Beitrag von DaveMave »

Black Jack hat geschrieben:Wir unterschreiben eine Haftungsausschlußerklärung, oder?
Und zwar gegenüber dem Veranstalter und anderen Teilnehmern, richtig?
Wo soll denn da eine Haftpflicht greifen?
Der Haftungsausschuss gilt nur dem Veranstalter gegenüber IIRC.
  • Black Jack Offline
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Beitrag von Black Jack »

Okay, wieder was gelernt.
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Beitrag von businesskasper »

Ich habe versucht, das Ding, was da beschlossen wurde, zu verstehen. Ich bin aber nun verwirrter als vorher. Kann mal jemand der juristisch spricht, das Geschwurbel sezieren?
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Beitrag von campari »

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/8094 hat geschrieben: § 5d
Mindestumfang des Versicherungsschutzes bei Motorsportveranstaltungen; Verordnungsermächtigung
(1) Der alternative Versicherungsschutz für den Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportver-
anstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demons-
trationen, in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen kann aufgrund einer vom Hal-
ter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs, vom Veranstalter oder einer anderen Partei abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung bestehen und muss den Mindestanforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 genügen.
(2) Die Versicherung muss für den Halter, den Eigentümer und den Fahrer diejenigen Personenschä-
den, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauern und anderen Umste-
henden, decken, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, ein-
schließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, verursacht werden, und vorse-
hen, dass der Dritte seinen Anspruch auf Schadensersatz entsprechend § 115 des Versicherungsvertragsge-
setzes auch gegen den Versicherer geltend machen kann.
(3) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensfall
1. für Personenschäden 7 500 000 Euro,
2. für Sachschäden 1 300 000 Euro,
3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden
Vermögensschäden 50 000 Euro.
Das sind die Startanforderungen an die Mindestdeckung, die jedoch bei Bedarf angepasst werden können. Ohne Nachweis dieser Versicherung (mit den Summen oben für D) sollte das Starten auf europäischen Strecken in Zukunft schwierig werden, handelt es sich doch um eine EU-Richtlinie.

Theoretisch könnte der Veranstalter eine solche Tagesversicherung anbieten, oder man versichert sich individuell.
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von businesskasper »

Ja, und §2a

§ 1 gilt nicht für die Halter folgender
Fahrzeuge:
....
(1) Fahrzeuge, die keinem genehmigten Typ
entsprechen und für die keine Betriebserlaubnis oder andere Genehmigung erteilt ist,
für die aber eine Zulassung nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist.
...
Ich schraube das Licht ab und dann ist das doch fertig mit der Nichtentsprechung.
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Beitrag von campari »

businesskasper hat geschrieben:Ja, und §2a

§ 1 gilt nicht für die Halter folgender
Fahrzeuge:
....
(1) Fahrzeuge, die keinem genehmigten Typ
entsprechen und für die keine Betriebserlaubnis oder andere Genehmigung erteilt ist,
für die aber eine Zulassung nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist.
...
Ich schraube das Licht ab und dann ist das doch fertig mit der Nichtentsprechung.
Denke nicht, dass das so einfach ist. Du kannst aber gerne berichten.
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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