Hallo da draußen!
Hab da mal eine rechtliche Frage bezüglich Terminabsagen eines Veranstalters.
Habe in diesem Jahr zwei Veranstaltungen (gleicher Veranstalter) am Spreewaldring (April und September) gebucht.
Der erste ist wegen Corona ausgefallen bzw. durch die Auflagen vom Veranstalter abgesagt worden. Beim zweiten hat sich der Veranstalter angeblich mit dem Rennstreckenbetreiber (Spreewaldring) überworfen bzw. nach eigenen Angaben die Strecke nicht bekommen. Zudem hat er darum gebeten, dies nicht an die große Glocke zu hängen.
Jetzt habe ich mein Nenngeld (nach mehrmaliger Aufforderung) zurückbekommen, allerdings mit 10% Abzug.
Begründung: Nach AGB.
Habt ihr da ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist das rechtens?
So far ;_))
Absagen Veranstaltungen am Spreewaldring
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
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- MogliW Offline
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Absagen Veranstaltungen am Spreewaldring
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- Michael Offline
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Re: Absagen Veranstaltungen am Spreewaldring
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Das ist nie und nimmer rechtens, solche AGB sind ungültig.
Unser Schorf soll Döner werden!
Re: Absagen Veranstaltungen am Spreewaldring
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Ganz viele AGB halten einer Prüfung nicht zu 100% stand. Da muss man aber auch den Rechtsweg gehen (wollen). Da müsst ihr euch wohl streiten.
Öfter mal die Hände waschen!!!
- coffee27 Offline
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Re: Absagen Veranstaltungen am Spreewaldring
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MogliW hat geschrieben:....... Zudem hat er darum gebeten, dies nicht an die große Glocke zu hängen........
hat ja super funktioniert.
Da hilft wohl nur grundsätzlich eine Anwaltliche Beratung (die ohne Rechtsschutz schnell mal 150 Euro kostet). Wenn Rechtsschutz entsprechend nix oder Eigenanteil.Zudem zieht sich so was vermutlich.
Coffee
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- Thomas91 Offline
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Re: Absagen Veranstaltungen am Spreewaldring
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Erstmal probiert mit dem Veranstalter zu reden?
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- Normen Offline
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Re: Absagen Veranstaltungen am Spreewaldring
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Glaube kaum daß sich wegen 10% Abzug der Rechtsweg nur ansatzweise lohnt