Beitragvon krigixxer » Mittwoch 11. März 2020, 11:09
as hat geschrieben:Ich hab mal neugierdehalber bei Speer geschaut:
SRS kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen SRS sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von SRS oder seiner Erfüllungsgehilfen. SRS haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
Das finde ich eine überraschend teilnehmerfreundliche Regelung, muss ich sagen.
Den gleichen Satz konnte ich aus den AGB's von Actionbike entnehmen, daher mache ich mir um die Rückerstattung eigentlich gar keine Sorgen.
Habe nun zwar direkt von Ihnen eine Antwort auf meine Anfrage erhalten wo aber nicht auf die Teilnahmegebühr eingegangen wurde sondern man mir sagte, dass aus Italien vom Rennstreckenbetreiber positive Nachrichten eingetroffen sind. Man geht davon aus, dass die Sperrfrist bis 3. April danach nicht mehr verlängert wird. Es bleibt also noch alles offen...
2023
23.04.2023 Anneau du Rhin / motorspeed
15.-17.05.2023 Misano / CRMoto
26.-28.05.2023 Most / Actionbike
24.+25.06.2023 Cremona / Gasss
22.+23.07.2023 Anneau du Rhin / BoSee Team
15.-17.09.2023 Rijeka / Bobo Racing
06.-08.10.2023 Cremona / Actionbike