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Hilfe! Wo zur Hölle stellt man sein Rennmoped ab, wenn mann keine Garage oder ein eigenes Grundstück hat?

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  • Christopher H. Offline
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Beitrag von Christopher H. »

Ja, wie man sieht hatte ich bisher das Glück mit meinen 33 Lebensjahren nichts mit so einem elendigen Mist zu tun haben zu müssen. Musste mir um rechtliche und weiß Gott für Dinge keinen Kopf machen, aber man lernt ja nie aus :wink:
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Gruß Christopher

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  • tommi Offline
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Beitrag von tommi »

:D :D wenn du dann in mein Alter kommst amüsierst du dich über solche Sachen dann wieder.... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Beitrag von Lutze »

tommi hat geschrieben: Auch nicht ganz richtig, da die Stellplätze (NICHT PARKPLÄTZE, das ist ein WICHTIGER Unterschied!) Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht sind werden diese durch die Gebäudeversicherung abgedeckt und nicht durch irgendeine Haftpflicht. Sollte da ein Schadensfall sein ist der Kampf mit der Versicherung jedoch etwas, was keiner haben möchte. Ist übrigens bei den Waschmaschienenräumen bei Wasserschäden genauso......
Ich glaube nicht das du da Recht hast. Eine Gebäudeversicherung deckt keine Schäden durch ein KFZ ab. Wenn Grundwasser verseucht wird durch ausgetretenes Öl ist der Verursacher dafür zuständig den Schaden zu regulieren. Das im günstigsten Fall durch eine Haftpflichtversicherung. Wenn dein Haus abbrennt dürfte erst einmal die Gebäudeversicherung zuständig sein, wenn dies aber durch ein abbrenendes KFZ passiert wird es schon wieder kompliziert. Da wird wahrscheinlich die Gebäudeversicherung sich die Kohle beim Verursacher zurückholen wollen.
So einfach wie du das gerade darstellst fürchte ich ist das nicht.
Die Fahrzeugversicherung zahlt zum Beispiel Schäden die auf so einem Stellplatz verursacht werden auch wenn es im Ruhezeitraum mit Saisonkennzeichen passiert.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
  • schleicheisen Offline
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Beitrag von schleicheisen »

Ehh, ich hab den entscheidenden Teil noch nicht verstanden: was ist nun GENAU der Status Deines Stellplatzes, es gibt die beiden Möglichkeiten:

- Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrechten oder
- SonderEIGENTUM an einem definierten Stellplatz

Der Unterschied ist einfach: wenn die TG der Gemeinschaft gehört und die wollen die jede Woche in ner anneren Farbe streichen haste Pech und musst Dich fügen. Besteht an Deinem Stellplatz SONDEREIGENTUM was aus Teilungserklärung und vor allem Grundbucheintrag hervorgeht dann gehört der Stellplatz Dir und dann können die anneren sich auffen Kopp stellen- Du kannst trotzdem machen was Du willst- dann verzichtest Du einfach auf die Reinigung Deines Stellplatzes bzw machst das aus gutem Willen gelegentlich selbst damit die anderen Dich wieder liebhaben unn joot.

Ansonsten ist das mit Versicherung oder nicht Versicherung in meinen Augen auch Unsinn- natürlich darf man auch nicht versicherte Fahrzeuge da abstellen. Es geht nur um die Minimierung des Brandrisikos weshalb man da zB kein Treibstofflager oder brennbare Gegenstände lagern darf.

Aber wenn man auf som Stellplatz vollkommen sinnstiftend einen ML 500 parkt hat man da ggfs. auch 100 l Kraftstoff geparkt. Und die bekommt man auch mit drei Moppeds nicht zusammen= erhöhtes Brandrisiko etc. ist daraus nicht abzuleiten. Auch die Gefahr von Umweltschäden ist vom Bauherrn bzw dessen Planer zu beachten und das wird dann auch in der Bauabnahme geprüft (ob zB Ölabscheider in Bodenabläufen sind etc.).

Das einzige Problem sind wie gesagt höhere Brandlasten als dem Versicherer bei Vertragsabschluss bekannt, wenn Du den Stellplatz ans Dänische Bettenlager für die Lagerung von Matratzen vermietest kann bzw muss es Ärger geben, zwei Moppeds, angemeldet oder nicht- gehen diesbezüglich keinen was an!
  • Christopher H. Offline
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Beitrag von Christopher H. »

Kleines Update, habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben, es scheint, dass der Notar... mehr möchte ich an dieser Stelle nicht berichten.

Meine Rechtsauskunft hat ergeben, dass es egal ist ob versicherte oder nicht versicherte Fahrzeuge abgestellt werden, sofern die Garagenverordnung S.-H. beachtet wird. Fahrzeuge dürfen demnach nur auf Stellplätzen, in Garagen oder Sonderbauten (Ausstellungsräume usw.) abgestellt werden, sofern nicht in §20, Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen, geregelt.

Im Brandfall ist auch alles abgesichert, sofern der Stellplatz im Rahmen der Verordnung genutzt wird. Geht ein Brand von meinem Moped aus, bleibe ich nur auf dem Brandschaden an meinem Moped sitzen ( da es ja nicht versichert ist).

Vielen Dank an Euch für die Mithilfe! Muss mich aus o.g. Grund hier jetzt ausklinken.
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Gruß Christopher

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  • Beutlin Offline
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Beitrag von Beutlin »

Da muss ich euch leider hier den Zahn ziehen. Eine Rechtsschutzversicherung gibt es in den seltensten Fällen rückwirkend. Mir ist nur die ARAG bekannt, welche Fälle, die 3 Monate zurück liegen, dennoch übernehmen. Auch muss das Fachgebiet versichert sein. In den meisten Policen, gibt es genau dafür einen Ausschluss.
  • adler850 Offline
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Beitrag von adler850 »

Ich würd auf der nächste Versamlung einfach mal nachfragen ob Mieter ,Dauer Harz 4er mit Alkoholhintergrund z.b.
in ihren Augen besser ins Bild passen als deine Mopeten!Denn,da Wohnen bleiben musst du ja nicht!
gruss aus kölle
  • Christopher H. Offline
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Beitrag von Christopher H. »

Jupp, so wird es kommen, werde Ende März ausziehen :mrgreen: , mal schauen was für ein Mieter dann in die Wohnung kommt :assshaking: .

Leider haben alle meine Bemühungen nichts gebracht. Meine Mopeds stehen derzeit bei einem Bekannten unter. Am zukünftigen Wohnort werde ich mir im Garten ein nettes Gartenhäuschen mit allem Zip und Zap bauen.

Wen es interessiert, werde mich dann im Bremer Raum (Ldkr. Verden) herum treiben, da es beruflich voran gehen soll... :wave: .
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Gruß Christopher

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