naja,
- Eine Urinprobe 2x pos. getestet (A+B) um Meßfehler auszuschließen.
Eine Haarprobe neg. getestet
Das Gericht folgt den Argumenten der Verteidigung, straft aber dennoch ab.
Natürlich kann man sagen: Regeln sind Regeln, Urinprobe - BASTA!
Aber deshalb wird es doch nicht besser oder verständlicher.
Ich kann dem nicht folgen.
\\ Carsten
@Steirair:
Für den Großvater