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Haben wir hier 'nen TÜV Prüfer, der sich auskennt mit Ausnahmegenehmigungen bei Einfuhr eines KFZ als "Umzugsgut"?

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Beitrag von as »

Hi - der Titel beinhaltet eigentlich schon alles:

Haben wir hier 'nen TÜV Prüfer, der sich auskennt mit Ausnahmegenehmigungen bei Einfuhr eines KFZ als "Umzugsgut"?

Also, genauer: Der sich recht genau damit auskennt?

Danke!

(Jaja, ich weiss auch, dass man auf der Rennstrecke keinen TÜV braucht :assshaking: )
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Beitrag von Box17 »

Vielleicht kann ich auch ohne Prädikat "TÜV Prüfer" Hilfestellung leisten. Habe mehrfach als Umzugsgut nach Deutschland eingeführte gebrauchte Motorräder zulassungsfähig gemacht. Sind aber teils sehr individuelle Lösungen nötig.
Deine Anfrage beinhaltet leider keinerlei Details zum Fahrzeug, Eigner, jemals im Herkunftsland im Verkehr gewesen, etc.
Das ist so zu dünn.
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Beitrag von as »

Scheint ein sehr passender Erfahrungshorizont zu sein, vielen Dank :-)

Ich will bei meiner Rückkehr 2 Motorräder aus den USA mitnehmen. Hier konkret geht es um eine Yamaha YZ250X, also ein Offroad-only Zweitakter, der serienmäßig ohne Straßengeraffel daher kommt.

Nun wohne ich im Moment noch im US Bundesstaat Washington, wo laxe Regeln gelten (siehe https://www.dol.wa.gov/vehicleregistrat ... ycles.html). Das Mofa soll also angemeldet werden, wird dann US Papiere haben.

Wenn ich zurück komme, werde ich die Bedingungen für die Mitnahme als Umzugsgut erfüllen, also steuer- und zollfreie Einfuhr und die Aussicht auf Ausnahmegenehmigungen.

Ich habe schon mit dem TÜV korrespondiert, die Auskünfte waren aber nur schmal. Verbindlicher will man erst werden, wenn man Papiere vorliegen hat. Und ich will gerne so viel abklären wie möglich, logischerweise.

Der TÜV Mensch hat mir eine Liste gegeben von Dingen, bei denen Ausnahmegenehmigungen möglich sind, u.a. Abgasanlage und Licht und vieles mehr.

Was ich z.B. konkret wissen möchte, wie das in der Praxis aussieht: Ich komme daher und stelle die Karre dahin und dank Ausnahmegenehmigung ist alles egal? Vermutlich leider nicht ;-)

Kann es sein, dass die mich das Licht umbauen lassen, obwohl das in den USA legal war? Muss ich den Auspuff austauschen, auch wenn das in den USA legal war? Gegen was? Kann es sein, dass ich ein Fahrzeug aus den USA mitbringe, was dort legal war und dieses partout nicht zugelassen bekomme (weil früher mal Crossbike)?

Das sind so die Themen im groben - jeder Hinweis hierzu, jede Info wäre hilfreich. Danke!!

Gruss
André
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Beitrag von as »

Hey Box17,

hoffe das hier triggert eine E-Mail an Dich :-)

Kannst Du hierzu was sagen? Bin gerade nach einer Reise wieder zu Hause angekommen und muss mal langsam Fakten schaffen, würde mich über Rückmeldung sehr freuen!

Danke & Gruss!
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Beitrag von Harm »

Licht musst ersetzen.
Auspuff evtl.
Licht weil e Zeichen.
E für Europa.
Klar hat's in USA auch funktioniert. Entspricht aber nicht der eg zulassungsrichtlinie.
S.
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Beitrag von as »

Hast Du den ganzen Kontext gelesen? ;-)
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Beitrag von Harm »

Ja hab ich.
Ich bin aber kein PI kann also nicht alle deine Fragen beantworten.
Die nach der Zulassung dann aber schon.
Naja und wenn ich was nicht weiss schreib ich auch nix :)
S.
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Beitrag von as »

:-)

Ich frag weil Du schreibst, was alles getauscht werden muss - aber laut Auskunft des Freundlichen beim TÜV gibt es bei diesen Sachen die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen (insbesondere bei Import als Umzugsgut).

Stichwort "Etwa-Wirkung" - was nebenbei ein lustiger Begriff ist..
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Beitrag von Harm »

Ok ich frag mal nen befreundeten PI.
S.
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Beitrag von Harm »

Hier seine Antwort.
Er fragte ob schon mal in D oder EU zugelassen....


Wenn Nein, werden es beide Einzelabnahmen, da weder D, noch EU-Papiere existieren.
Dann entscheidet alleine der Prüfer, was eine "In-Etwa-Wirkung" hat (Licht) und was gegen EG-Typ-Genehmigtes getauscht werden muss.

Seine Befürchtungen könnten also eintreten, was allein vom Prüfer (Willkür) abhängt!

Drum würde ich bereits jetzt mit seiner zukünftig heimatnächsten TÜV-Niederlassung kommunizieren, einen mopedfreundlichen Prüfer suchen, anmailen mit Fotos und mit ihm besprechen, was ihn dann erwartet.

Ne nationale Zulassung kann er eh knicken - das gibt ein unausweichliches E auf der 17 - Einzelgenehmigung!

Das muss aber nicht unbedingt ein Nachteil sein! Denn dann könnten auch die US-Teile eingetragen werden, die unseren Rahmenbedingungen entsprechen.

Aber alles Theorie. Steht und fällt mit der Willkür und dem Kooperationswillen des Prüfers...
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