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Keine Tausend Meter.....

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Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von Buba51 »

Hallo Gemeinde,

da sich im Internet und im speziellen in Foren wie diesem ja fast ausschließlich Hobby-Juristen zum Besten geben, habe ich mir gedacht, ich stocke mein gefährliches Halbwissen mit noch mehr und noch gefährlicherem Halbwissen auf. Evtl hilft ja die Schwarmintelligenz, sollte diese hier in irgendeiner Form zu finden sein.

Kurze Story: Mein kleiner Bruder, der eigentlich nicht kleiner, sondern nur jünger als ich ist, hat sich letztes Jahr im Juli eine Kick Tausend Mal 1290 Superduke R 2020 mit 10000km beim Freundlichen nahe Günzburg mit einem Jahr Garantie gekauft. Schon der Verkäufer hat uns damals nach einer Probefahrt erzählt, dass dieses Motorrad schon in Mattighofen stand, weil der Vorbesitzer damit öfter mal stehen geblieben ist. Kabelbaum wurde getauscht, alles geprüft bliblablup. "Super!" - dachten sich alle Beteiligten und mein Bruder war 155nm glücklich.

Die Misere begann dann dieses Frühjahr, als die Karre mit Fehlercode X stehen geblieben ist und ich das Ding auf den Hänger schmeißen musste, um sie zurück zum Händler zu fahren. Drei (!!!) Wochen später war sie via "Update" repariert worden. Reine Software-Geschichte also. Nun ist sie erneut mit gleichem Fehler in den Notlauf, ab zum Händler und der meint jetzt: "äääh keine Ahnung, das Ding muss nach Österreich!"

Da meine Tuono auch ab und zu raus muss, haben wir schon vor einer Weile unsere Hotels in Südtirol gebucht, um die starken, nackten im Juli ein paar Tage auszuführen. Nur wenn ein Update schon drei (!!!) Wochen der Saison braucht, was passiert dann, wenn das Ding in die Heimat geschickt wird und die wahrscheinlich wirklich nach dem Fehler suchen?
Urlaub und Saison sind dann dahin.

Auf die Frage, ob mein kleiner, angeschmierter Bruder dann wenigstens ein Leihmotorrad für 4-5 Tage bekäme, wurde nur auf Mattighofen verwiesen: Er solle das doch dort aushandeln. Wenn ich meinen Sinn für Gerechtigkeit befrage, meine dieser, dass Eindeutig der Händler und er Verantwortung steht.


Nun meine Frage an Euch, die ganzen Anwälte und Richter: Was tun?

Soweit ich weiß, hat der Händler drei mal die Chance, auszubessern. Aber was ist mit dem Urlaub, bzw. nun der ganzen Saison, die für Ihn ausfällt? Weiter sind die Preise für die gebrauchten ebenfalls gestiegen. Zurückgeben und was Gleichwertiges zu bekommen ist auch schwierig. Auch wenn ich schon lange sage, er sollte sich was ordentliches, fahrstabiles aus Noale kaufen....
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von DaveMave »

Vorsicht Halbwissen:

Die Garantie ist in dem Fall erstmal unerheblich würde ich sagen. Rein rechtlich steht der Verkäufer in der Gewährleistungspflicht für die ersten 24 Monate nach dem Kauf. In dieser Zeit ist der Verkäufer auch der Ansprechpartner für solche Problemchen.

Das Internet sagt dazu:
Wenn der Käufer nach dem Kauf einen Mangel feststellt, den er für erheblich hält, muss er folgende Schritte für einen wirksamen Rücktritt begehen:

Zunächst muss er den Mangel dem Verkäufer anzeigen. Dies muss unverzüglich – also regelmäßig binnen 14 Tagen nach Kenntnis – erfolgen.

Sodann muss dem Verkäufer nach den Regeln des Gewährleistungsrechts zunächst die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen; er hat also ein Recht zur sogenannten Nachbesserung. Hierzu muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, den Mangel zu beseitigen oder ein gleichwertes Fahrzeug zu überlassen. Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach dem Einzelfall, jedenfalls muss dem Verkäufer so viel Zeit gegeben werden, dass er den Mangel tatsächlich beheben kann. Erst wenn ein zweiter Reparaturversuch fehlschlägt oder der Verkäufer jegliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung ernsthaft verweigert, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Als "erheblicher Sachmangel" gilt hierbei:
In einer Entscheidung vom Mai 2014 (BGH, Urteil vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, wann ein Sachmangel „unerheblich“ im gesetzlichen Sinne ist. Danach liegt ein erheblicher Sachmangel vor, wenn die Mängelbeseitigungskosten mehr als 5 % des Kaufpreises betragen. Erst ab dieser Kostenhöhe ist also die sogenannte Bagatellgrenze überschritten.
Ein erster Reparaturversuch hat schon stattgefunden, einen müsste dein Bruder also noch über sich ergehen lassen bevor er vom Kauf zurücktreten kann.

Jetzt kommt aber der schwierige Teil: Bei einem Auto hätte dein Bruder das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, welche mit einem Ersatzfahrzeug abgegolten werden kann. Dazu ein entsprechendes Urteil:
Dem Kläger steht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte gemäß § 280 I BGB zu, da die Beklagte entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtung dem Kläger kein mangelfreies Fahrzeug geliefert hat. Die Art des Schadensersatzes richtet sich nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB. Nach § 249 Satz 1 BGB geht der Anspruch des Klägers grundsätzlich auf Naturalrestitution, im vorliegenden Fall also auf Beseitigung des ‚fahrzeuglosen‘ Zustands des Klägers für die Zeit der Nachbesserung. Dieser Verpflichtung beabsichtigte die Beklagte nachzukommen, indem sie dem Kläger für die Zeit der Nacherfüllung einen vergleichbaren Ersatzwagen angeboten hat.
Ob das für Motorräder in gleichem Umfang gilt weiß ich leider nicht. In jedem Fall ist aber der Verkäufer erstmal der Ansprechpartner. Wenn man mit dem nicht weiterkommt wäre natürlich auch mein erster Gedanke den Hersteller zu kontaktieren, meine persönliche Erfahrung ist aber, dass die euch wieder zum Händler schicken werden.

Meine "günstige" ZX6R die ich 2020 gekauft hab' (allerdings von privat) hat sich auch recht schnell als gar nicht mehr so ein Schnäppchen rausgestellt: Kabelbaum musste neu, LiMa war im Eimer, Bowdenzüge verschlissen, etc. Hab' ich dann als Lehrgeld abgeschrieben und werde in Zukunft keine Maschinen mehr blind kaufen, egal wie verlockend das Angebot auch sein mag. Fahren tut sie sich mittlerweile aber toll. :)

Quellen:
https://www.kanzleiwehner.de/blog/rueck ... ufvertrag/
https://autokaufrecht.info/2009/05/ersa ... haedigung/
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von Lutze »

DaveMave hat geschrieben: Die Garantie ist in dem Fall erstmal unerheblich würde ich sagen. Rein rechtlich steht der Verkäufer in der Gewährleistungspflicht für die ersten 24 Monate nach dem Kauf. In dieser Zeit ist der Verkäufer auch der Ansprechpartner für solche Problemchen.
Die erwähnte Garantie ist entweder Gebrauchtfahrzeuggarantie oder die für das Gebrauchtfahrzeug auf 12 Monate verkürzte Gewährleistung.
Bei der Garantie kann dann alles mögliche drin stehen, da legt der Garantiegeber fest was in der Garantie enthalten ist.
Bei der Gewährleistung sieht es auch schlecht aus wenn der Händler sich quer stellt. Diese gilt ja nur für Mängel die schon bei Fahrzeugübergabe bestanden. In den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt der Vorteil beim Käufer, denn der Verkäufer muss den Nachweis führen das der Mangel eben schon beim Kauf vorlag. Ab 6 Monaten hat der Käufer die schlechteren Karten denn der Käufer muss nachweisen das der Mangel vorlag. Auch wenn ich glaube das Gerichte eher für den Käufer urteilen muss man ein solches Gericht dann im Zweifel erst mal bemühen.
Diese 6 Monatsfrist soll auf 12 Monate verlängert werden oder ist es gar ab 2022 schon. Trifft aber hier ja nicht zu bei Kauf in 2021.
Auf jeden Fall bleibt es schwierig da was ohne Stress zu erreichen wenn der Verkäufer nicht will.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von DaveMave »

Bist du dir da sicher Lutze? Nach meinem Verständnis gelten auch beim Gebrauchtwagenkauf 24 Monate Gewährleistung, sofern du von einem entsprechenden Händler kaufst. Eine Garantie kann auch keine Gewährleistung aushebeln soweit ich weiß.
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von Lutze »

Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen kann auf 12 Monate begrenzt werden. Gilt ebenso für andere Gebrauchtartikel die du zum Beispiel bei ebay verhökerst.
Garantie ist eine freiwillige Leistung wo der Garantiegeber die Bedingungen festlegen kann.
Wie ich gerade nachlese ist die Beweislastumkehr tatsächlich ab 01.01.2022 von 6 auf 12 Monate verlängert.
Hier nachzulesen:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... ugmaengel/
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von Buba51 »

Vielen Dank Euch für die Einschätzung der Lage. Ich werde mir also erstmal die Garantiebestimmungen genauer durchlesen und mal auf gut Glück den Hersteller kontaktieren.

Mal sehen ob, die Rechtsberatung hier noch ein Wort dazu zu sagen hat.
In jedem fall hat es sich wieder erwiesen, dass man der Gerüchteküche zum Händler und dessen eigenschaften zumindest ein wenig Beachtung schenken sollte.


Danke bis hierher!
  • wizzard Offline
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von wizzard »

meine persönliche Erfahrung, Meinung:

was in meinem Bekanntenkreis und bei meiner Partnerin mehrfach geholfen hat zumindest bei Audi und Vw ...ist einen ordentlichen und netten Brief an den Konzern zu schreiben... "Fan" , "Traummotorrad" "will wieder kaufen" etc .. mit rein packen... damit bekommt man mehr Kulanz und Goodwill ...weil man als Wiederholungstäter eingestuft wird... einen Versuch kann es wert sein...

im schlimmsten Fall kommt nix bei raus...
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von kadett 1 »

Beim Thema VW und Audi gibt es schon genug die unter dem Stockholm Syndrom leiden.
#134
  • wizzard Offline
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von wizzard »

kadett 1 hat geschrieben:Beim Thema VW und Audi gibt es schon genug die unter dem Stockholm Syndrom leiden.
Bei deinem Nickname war nichts anderes zu erwarten :alright:
  • chris9 Offline
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Re: Keine Tausend Meter.....

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Beitrag von chris9 »

Stockholm Syndrom benutzte mal ein Husaberg Treiber als er mir sein Verhältnis zu dem Moped erklärte.
ganz hab ichs nicht verstanden, würd gern mal probieren was er meinte, oder doch nicht?
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