Zum Inhalt

Hat eine EG Betriebserlaubnis aus England (e11) nach dem Brexit noch Gültigkeit ?

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • Ex-ZX6-Treiber Offline
  • Beiträge: 66
  • Registriert: Sonntag 18. März 2007, 10:24
  • Wohnort: FDS

Beitrag von Ex-ZX6-Treiber »

Guten Morgen . Hintergrund meiner Frage : ich habe mir letzte Woche ein gebrauchtes Moped für die Straße gekauft . Es ist ein Auspuff der Firma Scorpion aus England montiert . Aufschrift am Schalldämpfer : RSC 371 03/20 e11 0954 . Auf der Seite des Importeurs steht aktuell , daß der Auspuff momentan auf Grund des Brexits nur noch ohne EG Betriebserlaubnis lieferbar ist . Eigentlich logisch ; e11 gibt es ja nicht mehr . Deshalb meine Frage : gibt es hier sowas wie Bestandschutz wenn das Teil vor dem Brexit gekauft bzw. montiert wurde , oder ist das Teil jetzt im Straßenverkehr illegal , obwohl es die EU Richtlinien bezüglich Abgaswerte und Geräusch ja nach wie vor erfüllt , ( Euro 4 ) . Vielleicht kennt sich hier jemand mit der EU Bürokratie aus . mfG aus dem schwarzen Wald :)
  • Benutzeravatar
  • Daniel Düsentrieb Offline
  • Beiträge: 146
  • Registriert: Dienstag 23. August 2011, 19:19
  • Motorrad: R6 RJ03
  • Lieblingsstrecke: OSL
  • Wohnort: bei Hamburg

Beitrag von Daniel Düsentrieb »

Moin moin, sofern auf deinem Auspuff dass Genehmigungszeichen drauf ist hat es auch Gültigkeit!

Grundsätzlich stellt sich hier die Frage handelt es sich um eine ECE genehmigung, oder um eine EG genehmigung. Soweit ich das beurteilen kann ohne mich weiter darüber im Detail informiert zu haben bleibt England Mitglied der ECE, aber nicht der EG.
  • Benutzeravatar
  • Ex-ZX6-Treiber Offline
  • Beiträge: 66
  • Registriert: Sonntag 18. März 2007, 10:24
  • Wohnort: FDS

Beitrag von Ex-ZX6-Treiber »

Hallo Daniel Düsentrieb . Danke für deine Einschätzung . Ich hatte heute die Gelegenheit mit einem DEKRA Prüfer zu sprechen . Dieser hat nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten gemeint , daß in meinem Fall der Bestandschutz gilt , da zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Betriebserlaubnis noch Gültigkeit hatte ; Herstellungsdatum war März 2020 , also vor dem Brexit . Das gilt auch für Fahrzeuge aus England , wenn sie vor dem Brexit in Betrieb genommen wurden . Also alles gut . :D
Antworten