Zum Inhalt

Das soll Recht sein? Sendung auf NDR

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • Chris_89 Offline
  • Beiträge: 366
  • Registriert: Donnerstag 6. August 2015, 09:57

Re: Das soll Recht sein? Sendung auf NDR

Kontaktdaten:

Beitrag von Chris_89 »

Wildsau hat geschrieben:Das Beispiel ist Unfug.
Denn eine AK47 ist zum töten gemacht.
Ein Motorrad nicht.

Es ist kein Mord.
Denn Mord setzt zum einen Absicht voraus.
Und das ist definitiv nicht gegeben.
(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html



Daher wurde wurde ja der § 315d StGB eingeführt.
Er müßte halt in sofern erweitert werden als daß das Strafmaß auf lebenslänglich erhöht werden kann.
Wobei die jetzigen, maximal möglichen, 10 Jahre Haft auch schon mal ein Anfang wären.
Das Problem ist halt, wenn der Richter sun von 68ern großgezogener Namenstänzer ist.
Bei der Mordanklage damals hat die Staatsanwaltschaft ihren Ermessensspielraum beim Begriff "niedriger Beweggrund" eben so weit ausgenutzt, dass es die Richter überzeugt hat.
Ob die "Erreichung der Maximalgeschwindigkit" innerhalb geschlossener Ortschaften als niedriger Beweggrund gilt, entzieht sich meinem minimalen juristischen Wissen.

Ich sehe die Tat trotzdem als fahrlässig Tötung an, da die Täter zwar die Tatverwirklichung der Tötung für möglich hielten, den Eintritt der Tat aber nicht wollten.

Wer mit einer AK in der Stadt rumballert, will i.d.R. den Eintritt des Tatbestandes der Tötung und nimmt leichtfertig hin, dass Menschen getötet werden -> bedingter Vorsatz, was als Mord gelten kann.
Antworten