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Neuzulassung nicht möglich (Berlin) - COC Papiere älter als 18 Monate - HILFE!

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Beitrag von xen@r1 »

@Sindbad: Mit deiner Klage hättest du sicherlich wenig Erfolg, denn auch wenn es unnötig kompliziert gemacht wird hat die Zulassungsstelle das Recht die Zulassung bei Verdacht auf nicht vorschriftsmäßigkeit abzulehnen und Gutachten zu fordern. Das ergibt sich aus Paragraph 5,3 FZV. Die 18 Monate Regelung im speziellen werde ich nicht raus suchen, wird aber in einer Verwaltungsvorschrift verankert sein. Tatsächlich kannst du auch nicht die private Person verklagen sondern nur das Bundesland, denn der Beamte ist für das Bundesland Hoheitlich Tätig.
Und auch wenn das jetzt hier so klingt als wäre ich ein Befürworter, nein bin ich nicht. Ich finde es auch eine Frechheit das den Leuten das Leben so schwer gemacht wird, aber faktisch kann man da halt nichts bzw kaum etwas gegen machen und mit Klagen drohen ruft gerne nur mehr Probleme hervor weil dann keiner mehr gewillt ist dir das Leben leichter zu machen.
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Beitrag von GrayFox »

Eigentlich hat da der Händler einen Fehler gemacht, denn er hat bestimmt von Kawasaki die Info bekommen, dass er die Fahrzeuge noch vor Ablauf der Frist als Tageszulassung hätte anmelden sollen. Die 18 Monate Frist waren ja genau hierfür da, damit noch alte Lagerbestände abverkauft werden können.

Mich würde interessieren, was mit älteren Fahrzeug ist, die z.B. aus einem EU-Ausland bzw. aus Übersee importiert werden. Können diese noch zulassen werden? Wie ist eine Neuzulassung definiert?
"Schicksal ist nie eine Frage der Chance sondern eine Frage der Wahl." - Newton
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Beitrag von xen@r1 »

Generell spielt es ja keine Rolle für die Zulassung ob ein Fahrzeug importiert ist, 5 Jahre neu in der Ecke steht oder ähnliches. Es ändern sich nur die Anforderungen für die Zulassung. Das Fahrzeug muss halt den aktuellen Vorschriften entsprechen und dies evtl anhand von einem Gutachten belegen. Wenn alles erfüllt wird, kann auch niemand sagen das das Fahrzeug nicht zugelassen wird.
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Beitrag von Sindbad#493 »

xen@r1 hat geschrieben:@Sindbad: Mit deiner Klage hättest du sicherlich wenig Erfolg, denn auch wenn es unnötig kompliziert gemacht wird hat die Zulassungsstelle das Recht die Zulassung bei Verdacht auf nicht vorschriftsmäßigkeit abzulehnen und Gutachten zu fordern. Das ergibt sich aus Paragraph 5,3 FZV. Die 18 Monate Regelung im speziellen werde ich nicht raus suchen, wird aber in einer Verwaltungsvorschrift verankert sein. Tatsächlich kannst du auch nicht die private Person verklagen sondern nur das Bundesland, denn der Beamte ist für das Bundesland Hoheitlich Tätig.
Und auch wenn das jetzt hier so klingt als wäre ich ein Befürworter, nein bin ich nicht. Ich finde es auch eine Frechheit das den Leuten das Leben so schwer gemacht wird, aber faktisch kann man da halt nichts bzw kaum etwas gegen machen und mit Klagen drohen ruft gerne nur mehr Probleme hervor weil dann keiner mehr gewillt ist dir das Leben leichter zu machen.
Tatsächlich kannst du die Person Privat belangen! Ich habe es praktisch schon getan, sehr wirkungsvoll wie erwähnt. Aber ich muss DIR nichts erzählen. Du weißt augenscheinlich nicht was aktuelle Rechtslage in D ist und wie man zu seinem Recht kommt. Da lohnt sich diskutieren nicht.
Ich wollt nur manch einem die Augen öffnen das Willkür sehr wohl belangbar ist, auch die Person.

Für alle "Angsthasen" geht auch erstmals eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Da passiert auch schon mal was wie bspw. Gehalt wird ausgesetzt bis das geklärt ist, je nach Vorwurf.

An dich persönlich Xen@r1...
.. hast du jemals selbst und mit eigenen Augen einen Amtsausweis gesehen und in den Händen gehalten, wenn JA Wann und WO? Oder wird dir nur der Dienstausweis hingelegt bei so genannten "Beamten"?
Beamte (Amtsausweis) dürfen hoheitlich handeln, JA .Bedienstete (Dienstausweis) hingegen NICHT. Und nun darfst du mal herausfinden wie viele BEAMTE es in Deutschland noch gibt. Viel Glück. Einfach mal selbst informieren oder so weiter leben wie bisher :alright: . Darf Jeder tun wie er mag!

Und ich sagte auch nicht du sollst ins Amt spazieren und Leute anzeigen. Nein natürlich muss man das Gespräch suchen, aber wenn Willkür vorliegt und es kein Gesetz gibt auf das sich hier bezogen werden kann, ist die Klage oder auch Beschwerde sehr wohl fruchtbar.
Ich glaub einige, wenige, schauen zu viel Barbara Salesch und trauen sich nicht im "echten " Leben für ihre Rechte als Bundesbürger einzustehen. Ich zahle steuern. Ich habe hier Rechte... noch :mrgreen: :bang:

Es geht sehr viel heutzutage. Man(n) muss nur manchmal Rückrat zeigen und sich net einschüchtern lassen. Orientieren kann man sich immer an den Gesetzen. Und wenn jemand sich nicht auf ein Gesetz bezieht, oder ablehnt es zu benennen, ist es schlichtweg unseriös! Vor allem bei so einer "offiziellen" Bude wie die Zulassungsstelle.

Ich würde in dem Amt antanzen und erst wieder gehen wenn der Sachbearbeiter mir schriftlich bestätigt wo der Fehler ist. Expilzit, Welche Richtlinie, Gesetz oder sonstiges wurde nicht erfüllt. Dann kann man was unternehmen.


P.S.
"hat die Zulassungsstelle das Recht die Zulassung bei Verdacht auf nicht vorschriftsmäßigkeit abzulehnen und Gutachten zu fordern. Das ergibt sich aus Paragraph 5,3 FZV. Die 18 Monate Regelung im speziellen werde ich nicht raus suchen, wird aber in einer Verwaltungsvorschrift verankert sein.."

Danke dafür nochmal :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Du bist aber nicht zufällig auch ne tippse im Amt? :alright:

Ich wiederhole, alles gute für den Thread ersteller, gib mal Feedback, wenn endlich zugelassen, was die nun von dir wollten, außer deine Nerven strapazieren :mrgreen:

bin raus hier 8)
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Beitrag von bla »

Du bist ja nen richtiger Experte. :-)
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Beitrag von Diavolo1 »

bla hat geschrieben:Du bist ja nen richtiger Experte. :-)
:lol: scheint so :mrgreen:
15./16./17.18. April 2019 Rijeka
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Beitrag von troodon »

Ich meine Straßenzulassungen ist Länderrecht wenn nicht sogar Recht der einzelnen Kreise. Und wenn da ein Bundesland sagt nein dann heißt das Nein. Wie ist es den mit dem Sontagsfahrverbot ( LKW mit zb Wohnanhänger unter 7,5 Tonnen)
Mache Bundesländer erlauben das Fahren andere kassieren freundlich ab. Da hat auch das Verkehrsministerium eine Verordnung erlassen das das fahren mit LKW bis 7,5 Tonnen und Anhänger zu Sport oder Freizeitzwecken erlaubt ist.
Einige Bundesländer haben die Verordnung umgesetzt andere nicht.
Und so wird es auch mit der 18 Monatfrist sein. So vermute ich
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Beitrag von Fat Cat »

Auaha,

da ist man 3 Tage im Außendienst und des Ding hier ist nahe am eskalieren :shock:

Kleiner Zwischenstand:

Mit dem Schreiben von Kawasaki Europe, worum sich der Kawasaki Händler mit Hochdruck gekümmert hat, scheint es zumindest vorwärts zu gehen.

Am Dienstag hat der Zulassungsdienst nochmal bei der Zulassungsstelle mit dem neuen Schreiben Gas gegeben und das auch ne Etage höher geschoben. Da das ganze nun 3 Tage her ist und ich noch nicht gehört habe, das meine Papiere im Schredder gelandet sind, gehe ich nun davon aus, dass es so durchgeht. Mal schauen.

Leider glaube ich, dass es keine allgemeine Lösung ist für jemanden, den zukünftig das gleiche Problem ereilt.
Wenn ich mehr herausbekomme melde ich mich.

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Ich bedanke mich bis hierhin für die ganzen Vorschläge und auch insbesondere für die fachkundige Mithilfe, die hier deutlich mehr Licht ins Dunkeln brachte.
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Beitrag von Lutze »

Sindbad#493 hat geschrieben:.. hast du jemals selbst und mit eigenen Augen einen Amtsausweis gesehen und in den Händen gehalten, wenn JA Wann und WO? Oder wird dir nur der Dienstausweis hingelegt bei so genannten "Beamten"?
Beamte (Amtsausweis) dürfen hoheitlich handeln, JA .Bedienstete (Dienstausweis) hingegen NICHT. Und nun darfst du mal herausfinden wie viele BEAMTE es in Deutschland noch gibt. Viel Glück.
hast du bei den Reichsbürgern genascht?

Der Tüv übernimmt zum Beispiel mit der Hauptuntersuchung auch hoheitliche Aufgaben und die haben ganz sicher keinen Amtsausweis und wohl auch keinen Dienstausweis.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Beitrag von xen@r1 »

Danke Lutze, du hast es verstanden. Wie gesagt habe ich auch keine Dienstausweis oder sowas. Trotzdem ist die Arbeit eine Hoheitliche Tätigkeit und dadurch steht erstmal das Bundesland für mein handeln gerade. Das ist ganz normal und auch bei der Zulassungsstelle so und entsprechend verklagt man das Land und nicht die private Person. Da ich hier jedoch lediglich helfen wollte, und dir sogar auf Nachfrage den Paragraphen genannt habe du es aber trotzdem alles besser weisst und schon fast persönlich wirst möchte ich mich an der Stelle aus dieser Diskussion raus halten. Sollte Fat Cat an irgend einer Stelle noch meine unqualifizierte Hilfe brauchen gerne per PN
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