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Hilfe! Wo zur Hölle stellt man sein Rennmoped ab, wenn mann keine Garage oder ein eigenes Grundstück hat?

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Moderatoren: as, Chris

  • Christopher H. Offline
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Beitrag von Christopher H. »

Bis vor kurzem musste ich mir diese Frage nicht stellen, da standen meine Crosser und mein Rennmoped in einer Garage (die in Städten echter Luxus sind).

Nun bin ich aber in ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgaragenstellplatz gezogen, soweit so gut, dort stehen die Mopeds angekettet und Alarm gesichert. Es wird aber von mir permanent verlangt, dass ich zur Wartung, Reparatur, Säuberung der Tiefgarage mehrmals im Monat meine Motorräder entferne, so will es die Eigentümergemeinschaft :evil:.

Die Crosser ist nicht zulassungsfähig und das Moped abgemeldet, also darf ich die nicht in den öffentlichen Verkehrsraum stellen und auf dem Grundstück besteht keine Möglichkeit die Motorräder gegen Diebstahl zu sichern. Alles was mit Wohnbereichen zu tun hat, ist mir bau- und ordnungsrechtlich untersagt KFZ abzustellen. Die Einzige Lücke die ich gefunden habe, ist die Garagenverordnung, hier steht, dass ich KFZ mit einem Tankvolumen von bis zu 12l in sonstigen Räumen unterstellen darf.

Also Crosser schon mal ab in den Abstellraum im Keller, aber weit gefehlt der Abstellraum im Gemeinschaftseigentum ist nicht im Sinne der genannten Verordnung zu verstehen, so das Ergebnis der Eigentümerversammlung, denn hierzu zählen angeblich nur Lagerräume, Hallen usw., belehrt mich wenn Ihr es besser wisst!

Dieser Umstand Kotzt mich zur Zeit so an, dass ich um Euren konstruktiven Rat oder Hilfe bitte! Hätte ich die Scheiße vorher gewusst wäre ich da niemals eingezogen :(

Ja ich weiß ich könnte bei einem Kumpel unterstellen oder wieder ne Garage mieten. Problem ist, dass ich neu zugezogen bin und keinen Schwanz kenne und ne Garage für monatlich 80€ zu teuer ist :banging: und ein Umzug kommt auch nicht in Frage!
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Gruß Christopher

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Beitrag von beast666 »

das hört sich doch nach Schikane an. Garage wird in der Regel 1x im jahr oder sogar alle 2 Jahre gereinigt. Wenn Du nicht möchtest dass dein Stellplatz ausserplanmässig gereinigt wird, muss man das sagen. Wobei ich das ganze gar nicht verstehe, denn das kostet ja alles Geld, das kein Eigentümer gerne ausgibt. Und wenn was gewartet werden soll, kann man die Motorräder ja in eine andere Ecke schieben, da ja nicht die ganze Garage gleichzeitig gereinigt, gewartet oder sonst was wird. Sprich doch deinen Vermieter auf das Problem an.
  • Christopher H. Offline
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Beitrag von Christopher H. »

Das ist ja das Problem, die sind angekotzt weil ich da Motorräder abstelle! Denn die Stellplätze sind ja für zugelassene Fahrzeuge reserviert! Ich sehe das auch als Schikane an...
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Gruß Christopher

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Beitrag von navisus »

Auf einem Hänger 8)
und den dann irgendwo ins freie
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Beitrag von Torina »

Auf nem Hänger funktioniert zwar. Aber der muss alle zwei Wochen umgestellt werden, damit man keinen Strafzettel kassiert. Hatte ich auch schon...
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Beitrag von AndiGixxer »

80 € finde ich jetzt nicht zu teuer für ne Garage in einer Großstadt. Dafür steht das Ding trocken, sauber, sicher und warm.

Habe immer 1-2 Garagen gemietet, als ich noch keine eigene hatte. Das Hobby ist teuer, aber auf ein paar Basics kann man nicht verzichten; wie neue Reifen oder Bremsbeläge.

Alles anderen Alternativen sind supoptimal (Zugang Dritter etc.)
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Beitrag von tommi »

Also ich geh jetzt mal davon aus dass dir die Wohnung gehört. An der Wohnung sowie den zu der Immobilie gehörenden Räumen (Keller, Gemeinschaftsräume) besteht mit sicherheit laut Teilungserklärung (diese is beim Grundbuchamt hinterlegt) ein Sondernutzungsrecht des Gemeinschaftseigentums. Somit kannst du dort tun und lassen (im Rahmen der allgemein akzeptierten Knigge) was du willst. Bei uns wird die Tiefgarage einmal im Jahr gereinigt, wenn dann halt ein Fahrzeug dort steht ist das so und diesr Platz wird eben nicht gereinigt. Was wenn du in Urlaub bist wenn gereinigt wird????
Ich würde mir da mal von einem Anwalt für Immobilenrecht unverbindlich ne Beratung holen.
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Beitrag von Christopher H. »

@Tommi, du liegst richtig. Ja die Teilungserklärung liegt mir vor, jedoch muss ich gestehen da nicht reingeschaut zu haben. Der Abstellraum liegt außerhalb der Wohnung im Keller und gehört zum Gemeinschaftseigentum. Innerhalb des Kellers sind die Räume unterteilt und abgeschlossen (so eine Art Boxen). Bin mir nur nicht sicher ob ich trotzdem z.B. meine Crosser da unterstellen darf, natürlich ohne Betriebsmittel. Würdest du die Crosser da einfach unterstellen?

@AndiGixxer, ich musste kürzlich einen Haufen Geld an Fr. Merkel abdrücken, daher versuche ich zu sparen wo es geht, jedoch nicht an meinen Motorrädern!
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Gruß Christopher

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  • Henning #17 Offline
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Beitrag von Henning #17 »

Christopher H. hat geschrieben: so will es die Eigentümergemeinschaft :evil:.
Wie viele Eigentümer seit ihr? Keiner dabei, mit dem du außerhalb der Eigentümerversammlung sprechen kannst?
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Bild Alcarras, 4x Assen, Mugello, Misano, 2x Oschersleben, 2x Most, Aragón im Oktober? 8)
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Beitrag von Christopher H. »

Sind 10 Eigentümer, muss gestehen, dass ich aufgrund der Mopeds bei den älteren Herrschaften Ü65 einen schweren Stand habe. Konnt man ja nicht ahnen als die Hütte vermarktet wurde... Die sind den ganzen Tag zu hause und haben nichts besseres zu tun... hoffentlich liest keiner mit.
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Gruß Christopher

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