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Haftungsausschluss ade ?

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
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Haftungsausschluss ade ?

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Beitrag von er »

Moinsen,

wenn ich das richtig interpretiere gilt dieses Urteil nur für Fahrsicherheitstrainings, aber die Begründung klingt so, als würde ein Haftungsausschluss auch auf unsere Arme-Leute-Racing-Events nicht wirklich gelten ....

http://www.welt.de/motor/article4177821 ... chert.html

Ich denke, dass wird in Zukunft immer unlustiger :shock: :shock: :shock: :shock:
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  • Joe Offline
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Beitrag von Joe »

Das Thema war schon immer unlustig!

Wenn man den Haftungsausschluss genauer durchliest, was wohl die wenigsten tun, dann stellt man fest, dass der nur für Sachschäden gilt.

Bei Personenschäden mit möglichen Langzeitschäden oder Berufsunfähigkeit, kann man jeden Haftungsausschluss knicken.

Wenn man dann vor Gericht landet, und da gibt es auch keine Racer-Ehre, entscheidet der jeweilige Richter ganz individuell.

Ich war vor zwei Jahren an einen Fall mit Personenschaden unschuldig beteiligt.
Obwohl der Zu-Schaden-gekommene keinerlei Ansprüche an mich stellte, meldete sich seine Krankenkasse und wollte Ersatzansprüche anmelden.

Geklärt ist es bis heute nicht....

Joe
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Beitrag von triple6 »

Wenn das wirklich so ist, macht man sich schon seine Gedanken...

Was ist jetzt wenn beim Training einem Star-Pianisten Racer über die Finger fahre?

Das würd mich dann so geschätzte 2-3 Mio. kosten, und weil das Motorrad nicht versichert ist (weil kein Strassenmotorrad) muss ich das selbst berappen?!

Oder zahlt dann die Privathaftpflicht? Nö, dort sind wahrscheinlich Schäden mit Fahrzeugen ausgeschlossen...
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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Beitrag von Sofatester »

Leute, dazu gibt es hier schon ausführlichste Freds, bei denen das alles schon vor und zurück durchgekaut worden ist.
  • Jens Offline
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Beitrag von Jens »

sofa,

mach doch mal bitte nen kurzes statement, was nützt es wenn man alles ließt und 95% ist von unwissenden geschrieben.
Sieger haben einen Plan, Verlierer Ausreden !

www.jos-motorsport.de
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Beitrag von Teilnehmer »

Variante a.)
entsprechenden Versicherungsschutz einkaufen (z. B. Prinzessin, o.a.)

od.

Variante b.)
nur bei Veranstaltern buchen, welche eine Teilnehmerhaftpflicht obligatorisch mitanbieten

od.

hoffen, dass nichts passiert + dass keiner Ansprüche stellt..
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Beitrag von thth »

...nur bei Veranstaltern fahren die TEILNEHMERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG für alle Teilnehmer abschließen - und das sind nicht viele Veranstalter, den die Versicherung ist Extrem teuer...

Der Vorteil für den Kunden ist auch, dass sich die Anwälte des Haftpflichtversicherers um die Dinge mit kümmern. Diese Anwälte habe ausschließlich mit diesem Thema zu tun.

Thomas
Zuletzt geändert von thth am Mittwoch 12. August 2009, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Teilnehmer »

1. gelöscht weil nach Edit hinfällig



2.
Der Vorteil für den Kunden ist auch, dass sich die Anwälte des Haftpflichtversicherers um die Dinge mit kümmern. Diese Anwälte habe ausschließlich mit diesem Thema zu tun.
Jenau :!:
Zuletzt geändert von Teilnehmer am Mittwoch 12. August 2009, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von thth »

;-) ja hast Recht - habe es geändert...
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Beitrag von Sofatester »

Jens hat geschrieben:sofa,

mach doch mal bitte nen kurzes statement, was nützt es wenn man alles ließt und 95% ist von unwissenden geschrieben.
danke für die Blumen, aber ich hab das jetzt schon bis zum Kotzen ausführlichst in zwei verschiedenen Freds getan. Das hat einschließlich Recherche mehrere Stunden Zeit gekostet.
Bitte nicht noch ein drittes Mal :?
Danke für Euer Verständnis. Man findet die Freds aber über die Suche.

Es waren übrigens noch etliche andere mit guten Beiträgen oder guten Fragen dabei.

Die Bedenken von nutzer "Teilnehmer" hier in diesem fred sind zumindest für Nutzer von zugelassenen Mopeds überflüssig.

Auch für Benutzer von Rennmopeds, die nicht zugelassen sind, ist eine Teilnehmerhaftpflichtversicherung keinesfalls zwingend. Denn für Schäden aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem eigenem Verhalten zahlt ohnehin keine Versicherung und für all die Fälle, bei denen Fahrzeuge ohne Pflichtversicherung auf Fahrzeuge mit Pflichtversicherung treffen, ist nicht zwingend gesagt, dass da Haftungsausschlüsse nicht greifen.

Sportversicherungen (da bitte Prinzessin Horst näher fragen) haben ihre Berechtigung auch weniger bei haftungsrechtlichen Fragen, sondern mehr bei der Absicherung von Versorgungsleistungen nach einem Unfall.

Das mit den "Anwälten des Haftpflichtversicherers" muss übrigens auch nicht so sein. Denn die schauen immer auf die Interessen IHRES Mandanten, d.h. der Versicherung. Das kann, muss aber nicht immer im Sinne des Kunden sein. Es gibt bei weit über 100.000 Anwälten in Deutschland (eigentlich viel zu viel) immer noch genügend, die sich auskennen und die (nur) für ihren Mandanten (Kunden) da sind.
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