steirair hat geschrieben:Ich denke KTM wird eine Abschlagszahlung geleistet haben für 2019/20. Oder glaubst du das Zarco auf die KohleMare82 hat geschrieben:ist es auch klar, dass der Arbeitgeber keine Leistungspflicht hat. Oder glaubst du, dass KTM Zarco 2020 bezahlt?
verzichtet hat?. Ginge das sooo einfach bräuchte man keine Verträge, bzw. wäre Lorenzo schon lange weg vom
Fenster. Wäre auch Irre wenn ein Rennfahrer, Trainer, Fussballer oder sonstiger einfach so ohne finanzielle
Abgeltung gefeuert werden könnten. Kündigen oder freistellen wird immer gehen, aber zahlen darf man.
Vertragskündigung und einvernehmliche Auslösung ist nicht gleichzusetzen. Der Vertrag von Zarco wurde ja nicht gekündigt, sondern im gegenseitigen Einverständnis per Ende 2019 aufgelöst. Somit besteht für das Jahr 2020 kein Vertrag zwischen den Parteien, weswegen auch keine Zahlungen zu erfolgen haben. Somit ja, ich glaube, dass Zarco für das Jahr 2020 auf Geld verzichtet hat.
2019 ist dann etwas anderes. Zarco wollte diesen Vertrag erfüllen, wurde jedoch freigestellt. Während der Freistellung hat KTM die Zahlungen zu leisten. In der Regel wird in einem solchen Fall vereinbart, dass sich man sich einen anderweitigen Verdienst anrechnen muss.
Vorliegend weiss man auch nicht, ob zwischen KTM und Zarco ein Arbeitsverhältnis oder eine Art "Vertragsfahrerverhältnis" (sog. Selbständigkeit) besteht. Ebenso müsste man auch wissen, ob für Streitigkeiten ein ordentliches Gericht (und den Gerichtsstand) oder ein Schiedsgericht vereinbart wurde. Das ist auch relevant, ob Zarco freigestellt werden durfte. In der Schweiz besteht in der Regel kein Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers (wie es in anderen Ländern ist, kann ich nicht beurteilen), d.h., ein Arbeitgeber kann auf die Leistung des Arbeitnehmers verzichten, sofern der Arbeitgeber die Zahlungen fortsetzt. Gemäss Schweizer Rechtsprechung haben Profisportler jedoch einen Beschäftigungsanspruch (es gab Fälle von Fussballprofis, die in die zweite Mannschaft versetzt wurden und dagegen erfolgreich geklagt haben), ausser der Arbeitgeber kann nachweisen, dass der Spieler mit seinem Verhalten zu einer erheblichen Betriebsstörung sorgt oder dass der Spieler aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Burnout) nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.