Gnädiger Herr, ich bin weit davon entfernt zu glauben ich hätte Ahnung von Rechtsprechung. Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass ich dieselbe in ihrer Mechanik selten verstehe und als Anlagenbauer verstehe ich Mechanik häufig recht gut.Mare82 hat geschrieben:
@Schleicheisen: Du zittierst hier die Antragsfrist aus dem Strafverfahren. Zivilrechtliche Ansprüche haben damit im engsten Sinne nichts zu tun. Das wird im Zivilverfahren geregelt
Deshalb ist das von mir geschriebene sicher nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
Andererseits bin ich mir sehr sicher, dass etwaige Ansprüche eines vermeintlich Geschädigten immer auf einem offiziell ermittelten Sachverhalt beruhen müssen. Der zB aufgrund eines Strafantrags geklärt wird.
Beispiel: ich komme morgens auf den Hotelparkplatz und sehe eine Beule in der Türe meines prachtvollen Autos, die abends noch nich da war. Ich gehe also zur Polizei und "erstatte Anzeige" was juristisch dann anners heisst aber einen Ermittlungsauftrag der Polizei zur Folge hat und wenn die dann jemanden ermitteln der da reingetreten hat wird er erst offiziell verurteilt, zB wegen Sachbeschädigung, und im Nachgang kann ich dann meinen wirtschaftlichen Schaden im Zivilprozss geltend machen.
Nach 5 Jahren meinen seinerzeitigen Kumpel Andi W. beschuldigen er wärs gewesen unn nu soll er erstmal das Gegenteil beweisen ist nach meinem Kenntnisstand auch im deutschen Zivilrecht nicht vorgesehen.
Wenn ich mich recht entsinne sollen die "kurzen" Reaktionszeiten von eben drei Monaten verhindern, dass man sich als Beschuldigter oder Zeuge nicht mehr recht entsinnen kann was genau passiert ist.
Wenn der Herr eben der Meinung war jemand anners wär schuld an seinem Ungemach hätte er das DAMALS laut sagen müssen weil von offizieller Seite eben keiner den Eindruck hatte, tätig werden zu müssen.
Nach einem Jahr ist es deshalb aus meiner Sicht ausgeschlossen, Ansprüche anzumelden. Geschweige denn durchzusetzen.
Sollte ich hier irren bin ich für Nennung der Rechtsvorschrift dankbar, ich lerne auch im fortgeschrittenen Alter noch gerne.