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Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

Infos zu und mit Veranstaltern, aber auch zu anderen Themen,
über die es sich lohnt zu sprechen!

Moderatoren: as, Chris

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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von greenninja »

Er hat ja nicht mit Anwalt angefangen, sondern der andere.
Wie soll er sich anders wehren?
Soll er sich "Juristendeutsch" anlesen und Briefe verfassen und sich selbst verteidigen ohne Jurastudium mit Anwaltszulassung?
Wenn der gegnerische Anwalt nicht locker läßt, muß er sich einen Anwalt nehmen, egal, ob er nicht daran beteiligt war, es bleibt ihm nichts anderes übrig.
Die Anwälte bzw. Staatsanwälte und Richter entscheiden das, nicht zwei Zivilpersonen.
Und dem einen wird Recht gesprochen und der andere empfindet es als Unrecht.
War so, ist so und wird immer so sein in einem demokratischen "Rechtsstaat".
Zuletzt geändert von greenninja am Mittwoch 2. August 2017, 22:37, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von moik »

Jackssen,

ruf mich an wenn du möchtest, denn ich kann dir leider von einem parallelen Fall berichten, wo fast eine Existenz zerstört wurde.
Daher möchte ich dich aus dieser Erfahrung heraus dringend warnen, die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen!
Meine Nummer kann dir Sascha geben.

Mike
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von ph1l »

Tom-ek hat geschrieben:
marq hat geschrieben:Schleicheisen, du kommst auf meine Kontaktliste! :D

Im Ernst, das wird immer bizarrer...

Veranstalter Black List ....
und schwuppppst ....
ist Motorrad Action Team drauf.
Die Orga bei den Veranstaltungen ist sowieso... :roll:
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von Lutze »

greenninja hat geschrieben: Wenn der gegnerische Anwalt nicht locker läßt, muß er sich einen Anwalt nehmen, egal, ob er nicht daran beteiligt war, es bleibt ihm nichts anderes übrig.
ja wenn
greenninja hat geschrieben:Die Anwälte bzw. Staatsanwälte und Richter entscheiden das, nicht zwei Zivilpersonen.
soweit ist es aber noch lange nicht
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von jacksenn »

greenninja hat geschrieben:Jacksenn,

wenn du dein Schreiben noch nicht an den Anwalt postalisch (also auf dem Briefweg) verschickt hast, zerreise dieses, denn nur ein (dein) Anwalt sollte auf ein Schreiben des gegnerischen Anwalts anworten.

Und dem "IDM Manager von MAT", den du in Assen öfters siehst, geht das Schreiben von dem gegnerischen Anwalt einfach mal gar nichts an, das solltest du tunlichst unterlassen. Außerdem wird der Typ keine Lösung parat haben.

Gieße kein Öl ins Feuer, abwarten auf ein zweites Schreiben und dann kannst du immer noch über Rechtsschutz zu deinem Anwalt gehen. Vielleicht probiert der Typ ja nur und sein Anwalt will auch verdienen...

Ansonsten, auch wenn es kopfmäßig schwer fällt, so gut es geht, ruhig bleiben.

Besagter Manager war damals bei der Veranstaltung dabei.
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von jacksenn »

moik hat geschrieben:Jackssen,

ruf mich an wenn du möchtest, denn ich kann dir leider von einem parallelen Fall berichten, wo fast eine Existenz zerstört wurde.
Daher möchte ich dich aus dieser Erfahrung heraus dringend warnen, die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen!
Meine Nummer kann dir Sascha geben.

Mike
Ich hab dem Anwalt jetzt mal geschrieben, dass ich nicht der Verursacher sein kann, da ich garnixht an dem Streckenabschnitt war.

Wenn wieder was kommt geh ich zum Anwalt. Dank dir, Mike!
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von Kawakalypse »

Au weia, heftig. Irgendwie erinnert mich das Ganze fast an die Art und Weise von Abmahnanwälten, einfach mal schauen was passiert. Die Frage nach der Haftpflichtversicherung... Tz.
Ansonsten hilft vielleicht: "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort! – dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind"

Sorry für etwas OT und ich wünsche dem TE, dass die Sache gut ausgeht
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von techam »

Zwei Dinge die einem Hollywood lehrt:

„Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt. Verstehen Sie diese Rechte?“

Selbst besser den Mund halten.

Einen Anwalt hinzuziehen.

Sind zwar nicht in den USA, als Fausregel hat das aber wohl uneingeschränkt Geltung.
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von moik »

Ein an für sich noch klarerer Fall als bei dir, wegen Videobeweis.
Allen aus unserem Bekanntenkreis war klar, dass die lächerliche Klage logischerweise abgewiesen werden müßte, da ganz klar weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Beim ersten Tag war ich zuerst als Zuschauer, später als Zeuge bei Gericht dabei.
Als die Richterin fragte, ob auf diesen Rennstrecken auch “rechts vor links“ gilt, ist uns schon anders geworden.
Ist ein dreijähriger Fall vor Gericht daraus geworden, wo es um die Existenz des Beklagten ging.
Schlußendlich Freispruch, nach drei Jahren Zitterpartie.
Das Hauptproblem war u.a. das ein Belastungszeuge behauptet hat, er hätte am Monitor gesehen, das der Zusammenstoß vorsätzlich stattgefunden hätte.
Dieser Zeuge ist übrigens auch ein Renntrainingveranstalter, der ganz sicher wußte, was er mit dieser Lüge (wie nach drei Jahren bewiesen wurde) anrichtet.
Also - Vorsicht !

P.s.
Hier lagen auch Monate zwischen Unfall und Anklage
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von Ben96 »

Allg. antwortet man auf Schreiben von Anwälten niemals als Privatperson, denn es geht nicht um Recht oder Unrecht sondern um "Gewinnmaximierung oder Schadensminimierung" des Klienten.

Vermutlich wird die Gegenseite aufgrund deiner Reaktion die Beweislast iSv nicht beteiligt umdrehen, insofern Du nicht reagierst mit Klage drohen und dann (wenn es haltlos scheint) noch einen Deal vorschlagen.

Unterm Strich - auf Schreiben 2 wird nur per Anwalt reagiert, ansonsten zappelst Du ohne Rechtsschutz am Haken.
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