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Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

Infos zu und mit Veranstaltern, aber auch zu anderen Themen,
über die es sich lohnt zu sprechen!

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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von jacksenn »

markfast hat geschrieben:Hi,
Ruhe bewahren zum Anwalt gehen und auf das Schreiben antworten,
damit sollte es getan sein.

Viel Erfolg,
Markus
Ich habe das hier rein geschrieben weil ich den Verdacht habe das er alle aus der A Gruppe anschreibt. Weil seine Anschuldigungen sind völlig haltlos!
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  • campari Offline
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von campari »

Vielleicht ist eine Frontkamera am Motorrad doch nicht so eine schlechte Idee...ich kann mir nur folgendes vorstellen, wenn ich deiner Schilderung folge:

- Gestürzter ist gestürzt
- Gestürzter nimmt als erstes deine Vorbeifahrt wahr und merkt sich deine Nummer
oder
- Gestürzter nimmt dein Nachfragen im Fahrerlager zum Anlass, anzunehmen, du seist involviert gewesen (oder seine Bekannten)
- Gestürzter meldet das Polizei / Anwalt
- Personendaten werden ermittelt
- Schreiben flattert bei dir in den Briefkasten


Die große Frage wäre: Hat denn das Action Team in deinem Fall deine Daten an die Polizei herausgegeben? Oben das war ja nur eine generelle Aussage.
Zweite große Frage: Konnte man dich irgendwie sonst identifizieren? Transponder / Zeitenliste, z.B. oder fixe Nummer aus dem Cup 2016, evtl mit Fahrerdaten?

Wenn besorgte Nachfrage im Fahrerlager jetzt gleich Mitschuld impliziert, dann hab ich keine Lust mehr auf die Rennstrecke :(

Noch ein Zusatz:
Ach, ich habs gerade gesehen, du hast eine Website (vermutlich auch auf dem Fahrerlagertransportgerät), in der tippitoppi Name und Adresse zu finden sind. Dann sollest du mal Zweifel am Hergang durch einen Anwalt ausdrücken lassen und darauf verweisen, dass du nicht involviert warst, wohl aber deine Nachfrage zur falschen Annahme deiner Beteiligung geführt haben kann. Insbesondere, wenn das Action Team nichts an die Polizei herausgegeben hat.

Vielleicht hilft es, Rundenzeiten aus dem entsprechenden Turn vorzulegen, woraus man konstruieren könnte, wann man wo war. Nach dem Abbruch dürfte ja niemand mehr eine Runde zuende gefahren sein, dann lässt sich zumindest das zeitlich festlegen.
Zuletzt geändert von campari am Mittwoch 2. August 2017, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von M4TZ3 »

Ich würde darauf überhaupt nicht reagieren. Er beschuldigt dich...ja gut, soll er doch.
Das ist ja weder ein Schreiben der Polizei ("gegen Sie liegt eine Anzeige vor....wir laden Sie vor, um Ihre Aussage zu aufzunehmen..."), noch von der Staatsanwaltschaft.
Was versucht denn der Anwalt zu bezwecken mit seinem Schreiben? Stellt er irgendeine Forderung ("Wir fordern xxxx,-€ Schmerzensgeld" oder "Begleichung des Sachschadens")?
Ich bin kein Anwalt, habe mich aber ziemlich detailliert mit dem Thema Rennstreckenhaftpflicht beschäftigt. Schlussendlich habe ich keine abgeschlossen.
Ich bin auch der Meinung von kaneun. Selbst wenn der Kollege auf Grund eines Zusammenstoßes mit dir gestürzt wäre...man muss dir schon Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können. Und das ist auf der Rennstrecke ziemlich schwierig.

Schade, dass man sich mit solchen Pfosten rumärgern muss. Stürzen gehört halt dazu. Auch, dass man wegen jemand anderem stürzt. Ich dachte das wäre jedem klar, der dieses Hobby betreibt.
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von jacksenn »

M4TZ3 hat geschrieben:Ich würde darauf überhaupt nicht reagieren. Er beschuldigt dich...ja gut, soll er doch.
Das ist ja weder ein Schreiben der Polizei ("gegen Sie liegt eine Anzeige vor....wir laden Sie vor, um Ihre Aussage zu aufzunehmen..."), noch von der Staatsanwaltschaft.
Was versucht denn der Anwalt zu bezwecken mit seinem Schreiben? Stellt er irgendeine Forderung ("Wir fordern xxxx,-€ Schmerzensgeld" oder "Begleichung des Sachschadens")?
Ich bin kein Anwalt, habe mich aber ziemlich detailliert mit dem Thema Rennstreckenhaftpflicht beschäftigt. Schlussendlich habe ich keine abgeschlossen.
Ich bin auch der Meinung von kaneun. Selbst wenn der Kollege auf Grund eines Zusammenstoßes mit dir gestürzt wäre...man muss dir schon Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können. Und das ist auf der Rennstrecke ziemlich schwierig.

Schade, dass man sich mit solchen Pfosten rumärgern muss. Stürzen gehört halt dazu. Auch, dass man wegen jemand anderem stürzt. Ich dachte das wäre jedem klar, der dieses Hobby betreibt.
Er fordert die Angabe meiner Haftpflichtversicherung etc. Naja, warten wir mal ab. ;)
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von jacksenn »

campari hat geschrieben:Vielleicht ist eine Frontkamera am Motorrad doch nicht so eine schlechte Idee...ich kann mir nur folgendes vorstellen, wenn ich deiner Schilderung folge:

- Gestürzter ist gestürzt
- Gestürzter nimmt als erstes deine Vorbeifahrt wahr und merkt sich deine Nummer
oder
- Gestürzter nimmt dein Nachfragen im Fahrerlager zum Anlass, anzunehmen, du seist involviert gewesen (oder seine Bekannten)
- Gestürzter meldet das Polizei / Anwalt
- Personendaten werden ermittelt
- Schreiben flattert bei dir in den Briefkasten


Die große Frage wäre: Hat denn das Action Team in deinem Fall deine Daten an die Polizei herausgegeben? Oben das war ja nur eine generelle Aussage.
Zweite große Frage: Konnte man dich irgendwie sonst identifizieren? Transponder / Zeitenliste, z.B. oder fixe Nummer aus dem Cup 2016, evtl mit Fahrerdaten?

Wenn besorgte Nachfrage im Fahrerlager jetzt gleich Mitschuld impliziert, dann hab ich keine Lust mehr auf die Rennstrecke :(

Noch ein Zusatz:
Ach, ich habs gerade gesehen, du hast eine Website (vermutlich auch auf dem Fahrerlagertransportgerät), in der tippitoppi Name und Adresse zu finden sind. Dann sollest du mal Zweifel am Hergang durch einen Anwalt ausdrücken lassen und darauf verweisen, dass du nicht involviert warst, wohl aber deine Nachfrage zur falschen Annahme deiner Beteiligung geführt haben kann. Insbesondere, wenn das Action Team nichts an die Polizei herausgegeben hat.

Vielleicht hilft es, Rundenzeiten aus dem entsprechenden Turn vorzulegen, woraus man konstruieren könnte, wann man wo war. Nach dem Abbruch dürfte ja niemand mehr eine Runde zuende gefahren sein, dann lässt sich zumindest das zeitlich festlegen.

Habe dem Anwalt bereits geschrieben. Leider gabs bei dem Training keine Transponder!!!
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von M4TZ3 »

jacksenn hat geschrieben:
M4TZ3 hat geschrieben:Ich würde darauf überhaupt nicht reagieren. Er beschuldigt dich...ja gut, soll er doch.
Das ist ja weder ein Schreiben der Polizei ("gegen Sie liegt eine Anzeige vor....wir laden Sie vor, um Ihre Aussage zu aufzunehmen..."), noch von der Staatsanwaltschaft.
Was versucht denn der Anwalt zu bezwecken mit seinem Schreiben? Stellt er irgendeine Forderung ("Wir fordern xxxx,-€ Schmerzensgeld" oder "Begleichung des Sachschadens")?
Ich bin kein Anwalt, habe mich aber ziemlich detailliert mit dem Thema Rennstreckenhaftpflicht beschäftigt. Schlussendlich habe ich keine abgeschlossen.
Ich bin auch der Meinung von kaneun. Selbst wenn der Kollege auf Grund eines Zusammenstoßes mit dir gestürzt wäre...man muss dir schon Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können. Und das ist auf der Rennstrecke ziemlich schwierig.

Schade, dass man sich mit solchen Pfosten rumärgern muss. Stürzen gehört halt dazu. Auch, dass man wegen jemand anderem stürzt. Ich dachte das wäre jedem klar, der dieses Hobby betreibt.
Er fordert die Angabe meiner Haftpflichtversicherung etc. Naja, warten wir mal ab. ;)
Die würde hier sowieso nicht greifen. Das sollte der Anwalt aber auch wissen! :wink:
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von schleicheisen »

Ehhh: Du hast ja sowohl im Thema als auch im Text das Jahr 2016 angegeben- der Vorfall ist also mehr als ein Jahr her???

Oder ein Doppelverschreiber???

Wenns 2016 war: Brief zerreissen, zurück lehnen und lachen. Verfolgung und Klage würden einen Strafantrag benötigen der innert 3 Monate nach der Tat gestellt werden muss, danach ist das Geschichte.

Wenn das doch 2017 war würde ich den Brief des Anwalts überhaupt nicht beantworten. Wenn Du das schon getan hast musst Du halt warten was als nächstes kommt. Wenn was von offizieller Seite kommt, also doch noch ein Strafantrag gestellt wird oder so, würd ich zum Anwalt gehen, als Laie macht man einfach zu viele Fehler.

Aber: dass Dich der Anwalt direkt anschreibt finde ich höchst merkwürdig, der normale Weg wäre der dass der Geschädigte oder eben sein Rechtsbeistand eben Strafantrag stellt um dann später zivilrechtliche Forderungen geltend machen zu können.

Dass der Dich direkt anschreibt kommt mir so vor als suche er nur einen Dummen der ihm sein Mopped bezahlt.

Bleibt die (wie ich finde: spannende) Frage wie der an Deine Adresse gekommen ist wenn Du ihn bislang noch nicht gesehen/ gekannt hast???
  • jacksenn Offline
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von jacksenn »

schleicheisen hat geschrieben:Ehhh: Du hast ja sowohl im Thema als auch im Text das Jahr 2016 angegeben- der Vorfall ist also mehr als ein Jahr her???

Oder ein Doppelverschreiber???

Wenns 2016 war: Brief zerreissen, zurück lehnen und lachen. Verfolgung und Klage würden einen Strafantrag benötigen der innert 3 Monate nach der Tat gestellt werden muss, danach ist das Geschichte.

Wenn das doch 2017 war würde ich den Brief des Anwalts überhaupt nicht beantworten. Wenn Du das schon getan hast musst Du halt warten was als nächstes kommt. Wenn was von offizieller Seite kommt, also doch noch ein Strafantrag gestellt wird oder so, würd ich zum Anwalt gehen, als Laie macht man einfach zu viele Fehler.

Aber: dass Dich der Anwalt direkt anschreibt finde ich höchst merkwürdig, der normale Weg wäre der dass der Geschädigte oder eben sein Rechtsbeistand eben Strafantrag stellt um dann später zivilrechtliche Forderungen geltend machen zu können.

Dass der Dich direkt anschreibt kommt mir so vor als suche er nur einen Dummen der ihm sein Mopped bezahlt.

Bleibt die (wie ich finde: spannende) Frage wie der an Deine Adresse gekommen ist wenn Du ihn bislang noch nicht gesehen/ gekannt hast???
Kein Schreibfehler, es war 2016!
  • Sch%ppe Offline
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von Sch%ppe »

Ich war ja mit dem Jacksenn an dem besagten Tag anwesend! Am Transporter konnte man ihn definitiv nicht erkennen und das eine Gladius auf der GERADEN eine CBR 1000 überholt, glaube ich jetzt auch nicht! Leider gab es beim Supermoto im letzten Jahr auch so einen Vorfall. Hier wurde ein Bekannter von mir auch persönlich von einem Verunfallten angeschrieben das er daran schuld sei. Das was auch mit dem Motorrad Action Team!
Hier auf die Anschuldigung nicht zu reagieren halte ich für sehr gefährlich! Allerdings scheint es jetzt modern zu werden, Kosten die durch einen Abflug entstehen, einklagen zu wollen! :assshaking:
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Re: Unfall Anneau du Rhin 22.07.2016

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Beitrag von schleicheisen »

jacksenn hat geschrieben:Kein Schreibfehler, es war 2016!
Dann kannst Du den Anwalt auslachen und ein Bierchen aufmachen und sonst nix tun :P
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