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Maut in Tschechien

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Beitrag von zeuss31 »

Bekommt man diese Premidkacke da,wo es sonst die Vignetten gab????
Gruß Haribo

Unterstelle nie Bösartigkeit, wo Dummheit als Erklärung ausreicht.
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Beitrag von ypse11 »

HCB hat geschrieben:Moin, moin,
die Mautpflicht basiert auf dem G e s a m t g e w i c h t :cry: des Fuhrwerks (Zugfahrzeug + Anhänger)
Die Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3,5 t - das Gewicht ihres Anhängers ist nicht ausschlaggebend – fahren mit Zeitvignette.

Quelle: http://www.mytocz.cz/de/index.html

und nun?
hast Du noch SEX oder fährst Du schon BMW?
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Beitrag von zeuss31 »

Nun ist die Verwirrung perfekt :?
Gruß Haribo

Unterstelle nie Bösartigkeit, wo Dummheit als Erklärung ausreicht.
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  • coke Offline
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Beitrag von coke »

ypse11 hat geschrieben:
HCB hat geschrieben:Moin, moin,
die Mautpflicht basiert auf dem G e s a m t g e w i c h t :cry: des Fuhrwerks (Zugfahrzeug + Anhänger)
Die Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3,5 t - das Gewicht ihres Anhängers ist nicht ausschlaggebend – fahren mit Zeitvignette.

Quelle: http://www.mytocz.cz/de/index.html

und nun?
na steht doch nu ganz klar da...bis 3,5t des zugfahrzeugs vignette
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Beitrag von HCB »

Moin, moin,
etwas Licht :idea: in die perfekte Verwirrung
Meine weiter oben :roll: gepostete Erfahrung stammt aus 2009 :!:

Ab 01.01.2010 gilt ein neues Gesetz, damit kommt es beim Gespann nur auf das ziehende Fahrzeug an, die Vignettenpflicht endet mit einem Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs von 3.500kg, mit 3.501 kg (präziser >3.500kg) Gesamtgewicht beginnt die Mautpflicht mit elektronischer Erfassung.

:arrow: Hätte das Gesetz schon 2009 gegolten, hätte man mich damals nicht zur Kasse bitten können :!:

Ciao e forza :P Bimota :P

Hartmut :wink:
Do wat Do wullt, de Lüüe snackt doch!


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Beitrag von marvin »

Geile Übersetzung:
Die Benutzung der vergebührten Verkehrsstraβen von einem Straβenkraftzeug, das im Fahrzeugbrief und / oder im Zulassungsschein ein Vermerk über dem höchst zulässigen Gewicht von und über 3.501 kg hat, unterliegt vom 1.1.2010 der Mautpflicht. Im Falle, dass das Fahrzeug eine Vignette für die zeitliche Vergebührung, gültig auch im Januar 2010, trägt, ersteht die Mautpflicht erst nach dem Ablauf der Vignettengültigkeit.
:D
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Beitrag von marvin »

Aber, laut http://www.mytocz.cz/de/index.html (wohl die offizielle Maut-Homepage):

1. Wer bezahlt die Maut?

Die Maut betrifft ab dem 1.1.2010 alle Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von 3 501 kg und mehr.

Die Maut wird wie folgt bezahlt:
— für die Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen;
— auf den gekennzeichneten Abschnitten der Straßen der I. Klasse.

Die Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3,5 t - das Gewicht ihres Anhängers ist nicht ausschlaggebend – fahren mit Zeitvignette.

Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t mit einer Zeitvignette für das Jahr 2009, deren Gültigkeit erst während Januar 2010 ausläuft, unterliegen der Maut, nachdem die Gültigkeit der Vignette abgelaufen ist.

@HCB: da haben dich die Herren wohl abgezockt (oder wußten es nicht besser).
27.-29.03.2018: Lédenon
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Beitrag von millemoto »

das Problem ist ja, dass man überall was anderes findet ... z.B. hier:

Der Vignettenpreis richtet sich nach dem Typ des Fahrzeugs. Zum Kauf verpflichtet sind alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern (Motorräder sind befreit). Die Fahrzeuge werden in zwei Gewichtsklassen eingeteilt: weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW) und Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW, LKW). Letztere Gewichtsklasse wird über die elektronische Maut abgerechnet.

Unter "Gesamtgewicht" ist das gesamte Gewicht des Fahrzeuges oder des gesamten Zuges zu verstehen, wie es im Fahrzeugschein angegeben ist. Anhänger oder Auflieger werden bei der Berechnung mit einbezogen.

Quelle: Ceske dalnice 12/2009

das habe ich hier gefunden:

http://www.czech-tourist.de/autobahn-vignette.htm

Ich fände es toll, wenn man eine "Ecke" einrichten würde ... könnte man "Legales" nennen zum Beispiel.
So Sachen wie:
Einreise Kroatien
Fahrverbote mit Hängern
Führerschein-Fragen
usw. ...

man könnte ja eine link-Sammlung einrichten, oder einer der Herren Rechtsanwälte unter uns, der sich mit Verkehr usw. gut auskennt erklärt sich bereit ab und zu mal Fragen dazu zu beantworten.
Wäre mir immer mal ne Kiste Bier wert eine fundierte Auskunft zu bekommen.
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Beitrag von Ecotec »

Da steht doch 12/2009, ab 1/2010 gilt wohl nur das Gewicht des Zugfahrzeuges.

MFG

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Beitrag von marvin »

Ne ne, der Artikel ist aus 12/2009. Das mit der "richtigen" Maut ab 3,5 to gilt erst seit 2010.

Ist wohl eher so, als ob da noch nicht alle wirklich wissen (oder sich einig sind), wie es geregelt ist.

Vielleicht sollte man sich den entsprechenden Auszug aus der Verordnung besorgen (ev. über den ADAC ?) und mitnehmen, wenn man mit so einem Zug durch Tschechien fährt.

Gut, das wir ohne Anhänger unterwegs sind.
27.-29.03.2018: Lédenon
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