andreas hat geschrieben:[aber schön dass ich dich jetzt genau dahin bekommen habe wohin ich dich haben wollte. Alle können jetzt sehen was du für ein toller Typ bist.
Du bist der Held, alle können sehen wie toll du den Nico manipulieren kannst. Echt stark. Wo darf ich meinen Kniefall machen?
andreas hat geschrieben:[ Und jetzt noch der Unterschied von einem Gerücht und einer begründeten Vermutung.
Wenn ich sage "Nico ist blöd", dann ist das ein Gerücht... wenn ich aber sage, "Nico ist blöd weil er nicht weiß, wie er sich zu benehmen hat, dann ist es eine begründete Vermutung."
Ein Gerücht wäre, wenn du sagen würdest "Ich habe gehört, der Nico ist blöd". Die Aussage "Der Nico ist blöd" ist eine Behauptung, genau wie dein 2. Beispiel.
Leute wie du, die nur Unfrieden stiften wollen, sollten sich ein anderes Board suchen. Tu uns allen den Gefallen und TU ES!
Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
Mir wurde aus "gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen" mitgeteilt, daß Hilko einfach keinen Bock mehr hatte und daraufhin den Laden halt so mal ratztfatz zugesperrt hat.
Rechtliche Schritte würde ich als Geschädigter in jedem Fall einleiten und zumindest einen Vollstreckungstitel erwirken.
Der verjährt nicht so schnell. Schaden kann es in keinem Fall.
uherczeg hat geschrieben:
Rechtliche Schritte würde ich als Geschädigter in jedem Fall einleiten und zumindest einen Vollstreckungstitel erwirken.
Der verjährt nicht so schnell. Schaden kann es in keinem Fall.
Naja, informier Dich besser mal bevor Du das machst. Wenn jemand nicht zahlen will dann wird er es auch nicht. Und bis Du den Titel hast entstehen die Kosten erstmal bei Dir. Sicher, die kannst Du dann auch irgendwann mal wieder geltend machen. Aber ob Du es jemals bekommst...
Wenn er die Finger gehoben hat, dann kannst Du alle zwei Jahre nen Gerichtsvollzieher vorbeischicken dem dann Dein Schuldner sagen kann daß er kein Geld hat. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher trägst natürlich Du.
Ich würde mich an Deiner Stelle ärgern und die Kohle in den Wind schreiben.
Das kostet nicht allzu viel. Habe ich in der Firma leider schon öfter machen müssen.
IMO hat er keine Insolvenz beantragt, somit muss er den Offenbarungseid leisten. Das wird ihm nicht so ganz leicht fallen, da er ja auch noch etwas zum guten Leben an sich haben möchte.
Es wäre auch eine Möglichkeit eine Sammelklage anzustrengen und dem Juristen einen Bonus davon zu versprechen. Hat er bisher wirklich noch keine Insolvenz beantragt wäre es auch möglich Insolvenz für ihn zu beantragen
Dann kommen alle Vermögensverhältnisse auf den Tisch. So einfach klein beigeben würde ich nicht. Und wenn er die Schulden 20 Euro weise bei mir abstottern müßte.
Selbst richtig pleite gegangene Kunden von uns haben Stück für Stück das Geld abgestottert. Eine GmbH zu haben ist nicht unbedingt ein Schutz, meist will die Bank vom Inhaber eine gesamtschuldnerische Bürgschaft auf sein Privatvermögen haben. Hat er die unterschrieben ist er gekniffen.
Eine Insolvez m u ß nur eine Firma beantragen die einer Haftungsbeschränkung unterliegt wie z. B. eine GmbH. Das ist durch den Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben (eben wegen der Haftungsbeschränkung) und gestztlich verankert. In diesem Fall kann auch nur von außen (Kunden, Lieferanten etc. oder durch die eigenen Mitarbeiter bei nichtgezahlten Lohn von mindestens 3 Monaten) die Insolvenz beantragt werden beim zuständigen Amtsgericht. Im Übrigen macht sich jeder Firmeninhaber strafbar, der eine existierende Insolvenz nicht beim Amtsgericht anmeldet.
Hilko hat sein RTN als Privatperson betrieben. Diese ist in der Regel ohne Haftungsbeschränkung, d. h. der Inhaber haftet mit seinem ganzen Vermögen einschließlich dem privaten Vermögen (sofern er dieses hat), bei einem sogenannten Vollstreckungsbescheid ("Titel") bis zu 30 Jahre. Im Falle einer Insolvenz muß er gar nichts tun und kann warten, wie so die Gläubiger reagieren. Für den oder die Gläubiger bleibt dann nur der rechtliche Weg, sein/ihr Geld für nicht erbrachte Leistungen zurück zu fordern, entweder über einen Mahnbescheid (den kann man selber machen, Wichtig: aber ohne Formfehler!!) oder direkt mit einem Rechtsanwalt.
Das Problem hierbei ist das was Nico meint, man weiß nicht ob Hilko irgendwo noch Vermögen hat an das man herankommt und ist der Schadensbetrag von ca. 400,- EUR es Wert, diesen ganzen Aufwand zu betreiben. Das muß jeder für sich ausmachen. Oft wird auch damit spekuliert, daß die Geschädigten bei relativ geringen Summen keinen Aufstand machen. Das ist zwar Sch...e, aber da sieht der Gesetzgeber nichts anderes vor. Also Faust in die Tasche und abhaken.
Ob Hilko RTN vorsätzlich gegen die Wand gefahren hat um noch Kohle abzusahnen und sich sang und klanglos von den Geschädigten zu verabschieden, habe ich ihm eigentlich nicht zugetraut. Es waren eine ganze Menge Stammfahrer dabei die mit den Veranstaltungen größtenteils zufrieden waren, ich gehörte auch dazu. Solch ein Potenzial gibt man als Geschäftsmann nicht so leicht auf. Gerüchte gingen auch in andere Richtungen (gesundheitliche Probs, Privates...etc.). Nur, je länger die Ungewissheit über die waren Gründe der Pleite dauert, desto mehr verdichtet sich die Warscheinlichkeit des o. G., denn Zeit für eine Statement hier im Forum war bisher genug, selbst wenn es gesundheitliche Probs oder Privates gewesen war (zwar nicht die Details, die gehören hier nicht hin, sondern nur der Hinweis darauf und wie es ggf. zukünftig weiter ginge). Ich finde, das wäre das Mindeste was Hilko seinen (auch treuen) Kunden schuldig gewesen wäre.
Hast recht im Prinzip gibt es hier keine Sammelklage,
das hindert aber niemand daran, einen Anwalt damit zu beauftragen die Interessen von sagen wir mal 50 Geschädigten gegen eine Beteiligung von xx % am Streitwert wahrzunehmen. Logo spart das enorm zeit wenn da nicht jeder Fall von einem verschiedenen Anwalt wahrgenommen werden muss.
Die Honorarordnung der Anwälte regelt ja nur das Mindestsalär und nicht die Gesamtsumme.