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Yamaha R1 RN65 Motor abstimmen

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  • django4ever Offline
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Yamaha R1 RN65 Motor abstimmen

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Beitrag von django4ever »

Hallo in die werte Runde.

Ich würde bei meiner R1 gerne den Kat in die ewigen Jagdgründe schicken, bin mir aber über das "ob" und "wie" noch nicht schlüssig.

Zunächst zur Nutzung des Bikes:
- einige Trackdays pro Jahr (zwischen 4 und 8 )
- Touristenfahrten auf dem Nürburgring und der Nordschleife
- Straße nur auf dem Weg in die Eifel und alle 2 Jahre zum TÜV

Daher zunächst die generelle Frage:
Kann nach einem Umbau auf Serienkrümmer + Katersatzrohr + Akra-Serien-ESD der Kat einigermaßen unkompliziert für die TÜV Vorführung wieder eingebaut werden?
Die Seilzüge für den Klappenmotor würde ich weder deaktivieren noch ausbauen wollen.

Zweite Frage:
Kann die Abstimmung auch über das OEM Steuergerät erfolgen, oder muss ein Power Commander o.Ä. verbaut werden?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
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Re: Yamaha R1 RN65 Motor abstimmen

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Beitrag von knabe-motorsport »

Hallo,

Ich kann dich zu dem Thema gerne ausführlich beraten.

Hier schon mal ein Paar Infos.
Eine Abstimmung ist auf jeden Fall zu empfehlen, insbesondere dann wenn man die Abgasanlage modifiziert.
Bei dem Modell ist es möglich die Serien ECU zu flashen und somit die Abstimmung direkt auf dem original Steuergerät durchzuführen, das bringt auch viele weitere Vorteile gegenüber z.B. einem Powercommander.
Man hat die Möglichkeit weitere Kennfelder und funktionen anzupassen um somit auch Drosseln zu entfernen, Lambdasonde deaktivieren, Gasannahme überarbeiten und vieles mehr.


Gruß Daniel
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Re: Yamaha R1 RN65 Motor abstimmen

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Beitrag von nukeman »

Wenn Du straßenkonform bleiben willst, würde ich den Kat drin lassen.
Zum einen muss sonst wie schon erwähnt abgestimmt werden und zum anderen bekommst ein echtes Lautstärkeproblem.

Ich glaube, daß bei Terroristenfahrten auch auf Lautstärke und so geachtet wird oder?
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Re: Yamaha R1 RN65 Motor abstimmen

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Beitrag von Daniel »

Eigentlich brauchst Du ein zweites Steuergerät.
Das originale für den Tüv und das zweite für den Track.
Ist am Nürburgring nicht auch StVO gültig? Somit mit Kat und Lärmbeschränkung?

Gruss Daniel
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