Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!
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- Chefschrauber Offline
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Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!
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Hallo,
da haben sich ja irgend welche Jungs was ganz schlaues ausgedacht.
Jetzt reicht es nicht mehr aus den Reifen zu fahren, der eine Freigabe vom Hersteller hat, sondern man muss bei einer Größen- oder Typänderung seinen Reifen eintragen lassen.
Hat da jemand von euch schon den richtigen Durchblick? Ich habe ihn leider nicht.
Soweit ich das verstehe, heißt das folgendes:
Wenn im Fahrzeugschein ein 180/70-17 steht und es gibt z.B. von Conti eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen 190/60-17, war es bisher okay, wenn ich die Bescheinigung mitgeführt habe.
Damit ist man sicher über den TÜV und durch die Polizeikontrolle gekommen.
An 1.1.2020 ist das anders, wenn man eine andere Größe fahren will als eingetragen, also wie gerade beschrieben, reicht eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller nicht mehr aus, man muss den Gummi eintragen lassen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft dabei, ist aber kein Garant für eine erfolgreiche Eintragung!
Jetzt kommts...es gibt eine Übergangsfrist.
Habe ich einen Reifen der vor dem 31.12.2019 hergestellt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin gültig und ich kann legal die vom Reifenhersteller freigegebene Größe fahren.
Kann mir das so jemand bestätigen??
Hier das entsprechende Schreiben von Conti:
Quelle: Continental
da haben sich ja irgend welche Jungs was ganz schlaues ausgedacht.
Jetzt reicht es nicht mehr aus den Reifen zu fahren, der eine Freigabe vom Hersteller hat, sondern man muss bei einer Größen- oder Typänderung seinen Reifen eintragen lassen.
Hat da jemand von euch schon den richtigen Durchblick? Ich habe ihn leider nicht.
Soweit ich das verstehe, heißt das folgendes:
Wenn im Fahrzeugschein ein 180/70-17 steht und es gibt z.B. von Conti eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen 190/60-17, war es bisher okay, wenn ich die Bescheinigung mitgeführt habe.
Damit ist man sicher über den TÜV und durch die Polizeikontrolle gekommen.
An 1.1.2020 ist das anders, wenn man eine andere Größe fahren will als eingetragen, also wie gerade beschrieben, reicht eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller nicht mehr aus, man muss den Gummi eintragen lassen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft dabei, ist aber kein Garant für eine erfolgreiche Eintragung!
Jetzt kommts...es gibt eine Übergangsfrist.
Habe ich einen Reifen der vor dem 31.12.2019 hergestellt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin gültig und ich kann legal die vom Reifenhersteller freigegebene Größe fahren.
Kann mir das so jemand bestätigen??
Hier das entsprechende Schreiben von Conti:
Quelle: Continental
- Nobbi34 Offline
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Genau so ist es.
Die Infos aus der Motorrad
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/
Hier gibts eine Online Petition dagegen
https://www.openpetition.de/petition/on ... eintragung
Die Infos aus der Motorrad
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/
Hier gibts eine Online Petition dagegen
https://www.openpetition.de/petition/on ... eintragung
- jkracing Offline
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glaube nicht daß die Petition Erfolg hat, wer 120 auf der BAB einführen will ist auch gegen Moppedfahrer
habe heute in den Nachrichten gehört daß die meisten Unfälle auf der Landstrasse wegen überhöhter Geschwindigkeit passieren, wenn die 120 auf der BAB durchbekommen was fällt denen dann zur LS ein 80/70/60
habe heute in den Nachrichten gehört daß die meisten Unfälle auf der Landstrasse wegen überhöhter Geschwindigkeit passieren, wenn die 120 auf der BAB durchbekommen was fällt denen dann zur LS ein 80/70/60
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- Wildsau Offline
Bei ner DOT bis 5219 behalten die Freigaben bis 2025 ihre Gültigkeit.
Wenn man die Reifen also bei 2-2,5mm runter macht und sich für die HU weglegt hat man erstmal Ruhe.
Btw, die Petition ist ein Witz.
Polemik und keine konkreten Forderungen.
Zumal die meisten Motorradfahrer von der neuen Reglung profitieren.
Denn wer eine EU-Zulassung hat, und die serienmäßige Reifengröße fährt,
der braucht in Zukunft keine Freigabe mehr.
Wenn man die Reifen also bei 2-2,5mm runter macht und sich für die HU weglegt hat man erstmal Ruhe.
Btw, die Petition ist ein Witz.
Polemik und keine konkreten Forderungen.
Zumal die meisten Motorradfahrer von der neuen Reglung profitieren.
Denn wer eine EU-Zulassung hat, und die serienmäßige Reifengröße fährt,
der braucht in Zukunft keine Freigabe mehr.
- Veilseid Offline
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Seit wann muss man auf der Rennstrecke Reifen eintragen lassen
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- vtr-sp Offline
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nicht "irgendwelche Jungs" geben das Verkehrsblatt heraus, sondern das Bundesministerium für VerkehrChefschrauber hat geschrieben:Hallo,
da haben sich ja irgend welche Jungs was ganz schlaues ausgedacht.
Jetzt reicht es nicht mehr aus den Reifen zu fahren, der eine Freigabe vom Hersteller hat, sondern man muss bei einer Größen- oder Typänderung seinen Reifen eintragen lassen.
Hat da jemand von euch schon den richtigen Durchblick? Ich habe ihn leider nicht.
Soweit ich das verstehe, heißt das folgendes:
Wenn im Fahrzeugschein ein 180/70-17 steht und es gibt z.B. von Conti eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen 190/60-17, war es bisher okay, wenn ich die Bescheinigung mitgeführt habe.
Damit ist man sicher über den TÜV und durch die Polizeikontrolle gekommen.
An 1.1.2020 ist das anders, wenn man eine andere Größe fahren will als eingetragen, also wie gerade beschrieben, reicht eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller nicht mehr aus, man muss den Gummi eintragen lassen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft dabei, ist aber kein Garant für eine erfolgreiche Eintragung!
Jetzt kommts...es gibt eine Übergangsfrist.
Habe ich einen Reifen der vor dem 31.12.2019 hergestellt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin gültig und ich kann legal die vom Reifenhersteller freigegebene Größe fahren.
Kann mir das so jemand bestätigen??
Hier das entsprechende Schreiben von Conti:
(hat somit Vorschriftencharakter)
recht einfach zu verstehen :
- ab 01.01.2020 führen Änderungen der Reifendimensionen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis !
es gilt eine Übergangsregelung für 5 Jahre für Reifen, die vor 2020 hergestellt wurden, damit bereits
bestehende und nach bisherigen Recht zulässige Abweichungen nicht "plötzlich" illegal sind !
zukünftig müssen Änderungen der Reifengröße usw nach §19.3 StVZO begutachtet werden (dekra, küs, tüv,....)
und von der Straßenverkehrsbehörde wird dann idR die neue Betriebserlaubnis erteilt.
Begründet ist diese Änderung,
(in Bezug auf Legalität anderer als in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Reifendimensionen)
darin, daß FAHRZEUGHERSTELLER sich gewehrt haben aufgrund der Ausrüstung ihrer Modelle mit den modernen elektronischen Assistenzsystemen (Kurven-ABS, TC, aktives FW, ....) , Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller anzuerkennen !! Stichwort Produkthaftung.
Wie man das alles wertet, ist jedem selbst belassen, Fakt ist aber nun mal die eindeutige Rechtslage
und die sieht ab 2020 das Erlöschen der Betriebserlaubnis vor, wenn Reifengrößen genutzt werden, die nicht eingetragen sind......
- Pitter1946 Offline
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In Frankreich würde sich die Obrigkeit so etwas nicht erlauben.
Die Motard wissen sich zu wehren . Siehe z.B. Pusteröhrchen, Parkgebühren u.ä.
Die Motard wissen sich zu wehren . Siehe z.B. Pusteröhrchen, Parkgebühren u.ä.
Man ist dabei gewesen, jetzt mit meinem Junior nur noch dabei
(ab und zu doch noch)
(ab und zu doch noch)
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- Chefschrauber Offline
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Okay, da es aktuell bei mir ein 23 Jahre altes Motorrad betrifft, habe ich bezüglich Assistenzprogramme etc. keine Sorgen, Die hat ja nichtmal ABS.
Also kann ich meine geänderte Reifengröße im Moment bedenkenlos weiterfahren, da ich eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers habe und mein Reifen in DOT4019 hergestellt ist.
Danke für die Antworten!
Also kann ich meine geänderte Reifengröße im Moment bedenkenlos weiterfahren, da ich eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers habe und mein Reifen in DOT4019 hergestellt ist.
Danke für die Antworten!
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- Chefschrauber Offline
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Aber auch nur, wenn die Polizei das Thema bei einer Kontrolle nicht kennt und dementsprechend nicht auf die DOT des Reifens guckt.Wildsau hat geschrieben:Bei ner DOT bis 5219 behalten die Freigaben bis 2025 ihre Gültigkeit.
Wenn man die Reifen also bei 2-2,5mm runter macht und sich für die HU weglegt hat man erstmal Ruhe.
Ich lasse den Reifen zur Sicherheit erstmal eintragen.
Bin mal gespannt was das kostet, denn es ist nicht im Rahmen einer normalen Eintragung zu machen, sondern muss von einem vereidigten Sachverständigen durchgeführt werden, so wurde mir von einer Tüv Station gesagt.
Zum Preis konnte man mir noch keine Ausknft geben, den werde ich erfahren wenn ich mit der Unbedenklichkeitserklärung und dem Mopped zum Tüv fahre.
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- vtr-sp Offline
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Chefschrauber hat geschrieben:
Aber auch nur, wenn die Polizei das Thema bei einer Kontrolle nicht kennt und dementsprechend nicht auf die DOT des Reifens guckt.
Ich lasse den Reifen zur Sicherheit erstmal eintragen.
Bin mal gespannt was das kostet, denn es ist nicht im Rahmen einer normalen Eintragung zu machen, sondern muss von einem vereidigten Sachverständigen durchgeführt werden, so wurde mir von einer Tüv Station gesagt.
Zum Preis konnte man mir noch keine Ausknft geben, den werde ich erfahren wenn ich mit der Unbedenklichkeitserklärung und dem Mopped zum Tüv fahre.
Bei einer Polizeikontrolle könnte helfen, die Beamten ggfs auf das "Verkehrsblatt 15 -2019" hinzuweisen.
Nach Auskunft der hiesigen KÜS-Prüfstelle handelt es sich bei der Reifeneintragung um ein "Gutachten nach § 19.3"
welches jede Prüforganisation erstellen darf und nicht nur ein amtl. anerkannter Sachverständiger (dekra od tüv)