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Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Rotty »

interessanter wäre es ja nach §21 unter 15.1 die richtige große einzutragen, dann hätte man Ruhe, aber das macht keiner, da man damit ja das Gesetz umgehen würde und der Tür kein geld verdient.

das ist reine geldmacherei !! von wegen nur so ist es sicherer ... da platz mir der kragen.

https://video.mopedreifen.de/TÜV_Änderu ... /1080p.mp4
https://www.youtube.com/watch?v=xa3-aSU ... =emb_title
https://www.youtube.com/watch?v=_qW2d_r ... =emb_title

und hier https://www.openpetition.de/petition/on ... eintragung mitmachen
obs was bringt - keine ahnung - aber versuchen kann man es
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Beitrag von vtr-sp »

es steht jedem Fahrzeughalter frei, Reifen nach seinen Wünschen eintragen zu lassen .
das hat nichts mit "Gesetz umgehen" oder Geldverdienen zu tun !

nochmal Grundsätztliches:

genehmigungspflichtig ist nur die Umrüstung auf eine andere Reifendimension !!
nach Gesetzesvorgabe muß die Freigängigkeit und der Abrollumfang geprüft werden, ob dies im Toleranzrahmen liegt,
bzw welche Umrüstmaßnahmen hierfür erforderlich sind.
natürlich müssen auch Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsklassifizierung ausreichen

ob der Reifentyp mit dem Motorradmodell harmoniert (Stabilität, Pendeln, Kickback, usw...)
ist nicht Inhalt der Prüfung - idR gibt es darüber "Unbedenklichkeitsbescheinigungen"
also Freigaben von Motorrad- oder Reifenherstellern, die Fahrversuche durchgeführt haben.
daher ist es hilfreich solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei einer Begutachtung durch die
Prüforganisation dabei zu haben
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Beitrag von Sordo »

vtr-sp hat geschrieben:es steht jedem Fahrzeughalter frei, Reifen nach seinen Wünschen eintragen zu lassen .
das hat nichts mit "Gesetz umgehen" oder Geldverdienen zu tun !

nochmal Grundsätztliches:

genehmigungspflichtig ist nur die Umrüstung auf eine andere Reifendimension !!
nach Gesetzesvorgabe muß die Freigängigkeit und der Abrollumfang geprüft werden, ob dies im Toleranzrahmen liegt,
bzw welche Umrüstmaßnahmen hierfür erforderlich sind.
natürlich müssen auch Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsklassifizierung ausreichen

ob der Reifentyp mit dem Motorradmodell harmoniert (Stabilität, Pendeln, Kickback, usw...)
ist nicht Inhalt der Prüfung - idR gibt es darüber "Unbedenklichkeitsbescheinigungen"
also Freigaben von Motorrad- oder Reifenherstellern, die Fahrversuche durchgeführt haben.
daher ist es hilfreich solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei einer Begutachtung durch die
Prüforganisation dabei zu haben
In meinen Papieren steht 180/55/17
Von z.B Metzler und Pirelli gibt es die Freigebe für den 180/60/17 den ich auch seit Jahren fahre.
Nun ist es so, das wenn ich mir einen neuen Reifen kaufe mit dot 2020, zum Tüv oder einer anderen Organisation muss um einen Reifen den ich seit Jahren fahre begutachten lassen ob er auch tatsächlich passt. Dafür müsste ich dann ca 50€ bezahlen und dann noch zur Zulasungsstelle um es auch in den Schein eintragen zu lassen was dann auch noch mal mit geschätzten 20€ zu Buche schlägt. Und das nur um das weiter zu fahren was seit Jahren rechtens und zulässig war.
Für Fahrzeuge vor 2000 sind meist nicht nur Dimensionen vorgegeben sonder auch Reifenhersteller und die genaue Typenbezeichnung. Diese Reifen gibt es aber nicht mehr, werden nicht mehr hergestellt..... in dem Fall bin ich dazu gezwungen diese Kosten und Zeit auf mich zu nehmen wenn ich das Moped weiter nutzen möchte.
Ergo ..... in meinen Augen reine Geldschneiderei ähnlich wie der Anhängerführerschein.
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Beitrag von Wildsau »

Chefschrauber hat geschrieben:

Aber auch nur, wenn die Polizei das Thema bei einer Kontrolle nicht kennt und dementsprechend nicht auf die DOT des Reifens guckt. :wink:
:

Die gibt es in der Regel nur an vielbefahrenen Stellen.
Da ich Landstraße aber eh nur noch kurze Runden, im Umkreis von ca. 50 KM fahre,
um die akutesten Entzugserscheinungen zu bekämpfen,
ist eine Kontrolle sehr unwahrscheinlich. :wink:
  • Jürgen Reidl Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Jürgen Reidl »

NICHT §19(3) !!!!

§21 !
  • Jürgen Reidl Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Jürgen Reidl »

Und ja, Auch die Verkehrszüge der Polizei wissen das... werden ja entsprechend geschult
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  • Rennsemme-Fahra Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Rennsemme-Fahra »

Sordo hat geschrieben: Für Fahrzeuge vor 2000 sind meist nicht nur Dimensionen vorgegeben sonder auch Reifenhersteller und die genaue Typenbezeichnung. Diese Reifen gibt es aber nicht mehr, werden nicht mehr hergestellt..... in dem Fall bin ich dazu gezwungen diese Kosten und Zeit auf mich zu nehmen wenn ich das Moped weiter nutzen möchte.
Ergo ..... in meinen Augen reine Geldschneiderei ähnlich wie der Anhängerführerschein.
Die Typbezeichnung ist egal, solange die Größe stimmt muss man nix eintragen.
  • Wildsau Offline

Beitrag von Wildsau »

Nein, bei Fahrzeugen OHNE EU-Zulassung muss JEDER neue Reifen eingetragen werden.
Selbst wenn er der serienmäßigen Größte entspricht!
  • Zündfunke Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Zündfunke »

Ist ja alles schön und gut mit der neuen Gesetzgebung. Aber ist es für die Motorradhersteller besser, wenn ein aaS den Reifen anschaut und feststellt, dass die nicht schleifen? Oder ist es sicherer für den Motorradfahrer, wenn ein aaS drüberguckt? Die Reifenhersteller prüfen den/die Reifen auf dem Moped, nicht nur ob er passt, sondern auch das Handling des Motorrades. Ich hoffe zumindest, dass das mit jedem Motorrad geprüft wird und nicht nur eine theoretische Prüfung erfolgt.
Meiner Meinung nach ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller hochwertiger als die Prüfung eines aaS, der im Kittel mal die Straße hoch und runterrollt. Wie will der Prüfen, ob der Reifen bei Höchstgeschindigkeit an der Schwinge schleift? Der Reifenumfang wird nämlich größer.
Macht euch doch mal den Spaß und stellt dem aaS das Motorrad mit nagelneuen Reifen hin. Damit will der nicht sofort an den Grenzbereich.
  • vtr-sp Offline
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Beitrag von vtr-sp »

Jürgen Reidl hat geschrieben:NICHT §19(3) !!!!

§21 !
Auszug aus Verkehrsblattverlautbarung :

"Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrads, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell aufgeführten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden"
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