Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
aber zum Thema Racing gehört.
Nochmal nach Lektüre des ganzen Vorhabens: Diese Regelung ändert nichts daran, wann Du haftest und wie da ein Unfall behandelt wird. Null. Nada. Es geht nur um die Regulierung einer Haftung.
Wenn Du heute jemand vom Bike fährst und der stirbt, haftest Du.
Wenn Du mit der neuen Regel jemand vom Bike fährst und der stirbt, haftest Du.
Wenn heute Haftung ausgeschlossen ist* dann haftest Du nicht.
Wenn mit der neuen Regel Haftung ausgeschlossen ist* dann haftest Du nicht.
Der Unterschied ist: _Wenn_ Du haftest, dann zahlt eine Versicherung. Und wenn jemand Dir ggü. haftet, dann
zahlt auch eine Versicherung. Und dafür musst Du eine Prämie bezahlen.
Und nur so als Meinung zu den Kosten denke ich mir:
Das ist sicher teuer. Aber: Wenn Du Dir das nicht leisten kannst, dann wärst Du im Falle des Falles pleite.
Und wenn Du nicht pleite wärst, weil Du im Geld schwimmst, dann tut die Prämie nicht weh.
*das _geht nicht_ bei Schaden an Leib und Leben und Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Wenn Du heute jemand vom Bike fährst und der stirbt, haftest Du.
Wenn Du mit der neuen Regel jemand vom Bike fährst und der stirbt, haftest Du.
Wenn heute Haftung ausgeschlossen ist* dann haftest Du nicht.
Wenn mit der neuen Regel Haftung ausgeschlossen ist* dann haftest Du nicht.
Der Unterschied ist: _Wenn_ Du haftest, dann zahlt eine Versicherung. Und wenn jemand Dir ggü. haftet, dann
zahlt auch eine Versicherung. Und dafür musst Du eine Prämie bezahlen.
Und nur so als Meinung zu den Kosten denke ich mir:
Das ist sicher teuer. Aber: Wenn Du Dir das nicht leisten kannst, dann wärst Du im Falle des Falles pleite.
Und wenn Du nicht pleite wärst, weil Du im Geld schwimmst, dann tut die Prämie nicht weh.
*das _geht nicht_ bei Schaden an Leib und Leben und Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Veilseid Offline
- Beiträge: 1823
- Registriert: Sonntag 18. September 2011, 11:31
- Motorrad: S1000rr
- Lieblingsstrecke: Red Bull Ring
- Wohnort: Vienna
Also wenn da jedes EU Land zustimmen muss,…bin ich auf Spanien und Italien gespannt.
Was machen die zig Kinder im Nachwuchs usw.
Was machen die zig Kinder im Nachwuchs usw.
- oso_de_la_nariz Offline
- Beiträge: 96
- Registriert: Donnerstag 3. Dezember 2009, 22:13
- Motorrad: SD1290 / RC8 / FS570
- Lieblingsstrecke: Sachsenring
- Wohnort: Dresden
Du haftest im Falle eines Personenschadens wenn Dir Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Falle eines Sachschadens bei "grober" Fahrlässigkeit. Insbesondere dann, wenn Du einen Haftungsverzicht unterschrieben hast, denn Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden. (Haftungsverzichte sind eine Vorraussetzung, wenn ein Veranstalter eine Versicherung abschließen will)
Der Unterschied zur neuen Regelung ist hier insbesondere, dass Du eine Motorsporthaftpflicht abschließen MUSST. Ohne diese darf Dich kein Veranstalter/keine Rennstrecke auf den Parcour lassen.
Derzeit kosten solche Versicherungen so um die 500€/Jahr bei Versicherungssumme von PS: 1,5 Mio und SS 0.5 Mio.
Gefordert wird eine Deckungsssumme für Personenschäden (PS) von 7.5Mio und Sachsschäden (SS) 1.3 Mio.
Kanns sich jeder ausrechnen was das für die Prämie bedeutet.
Mag für den einen oder anderen Fahrer noch gehen, der > 5x im Jahr auf der Strecke rumturnt, aber der der nur 1..3 Mal im Jahr dabei ist, wird sich das klemmen.
Abhilfe schafft da nur eine Tages-Motorsporthaftpflicht ähnlich wie bei der Tages-Unfallversicherung.
Und ich hoffe, dass die Versicherer so was anbieten werden, weil es sonst düster aussieht für die breite Masse - den Gelegenheitsfahrer.
Unklar ist mir, ob die "normale" KFZ-Haftpflicht für sowas dann benutzt werden könnte. Dann müsste man sein Fahrzeug "nur" zulassen und könnte damit fahren. Sicher bei einigen Geräten nicht möglich, aber wenn man es vorher weiß manchmal machbar.
PS. Die Gerichte werden sich zukünftig "freuen" ob der neuen Betätigungsfelder. Ich sehe da ein relativ großes Volumen auf sie zukommen. Zusatzversicherung "Rechtsschutz" nicht vergessen abzuschließen!
VG
Der Unterschied zur neuen Regelung ist hier insbesondere, dass Du eine Motorsporthaftpflicht abschließen MUSST. Ohne diese darf Dich kein Veranstalter/keine Rennstrecke auf den Parcour lassen.
Derzeit kosten solche Versicherungen so um die 500€/Jahr bei Versicherungssumme von PS: 1,5 Mio und SS 0.5 Mio.
Gefordert wird eine Deckungsssumme für Personenschäden (PS) von 7.5Mio und Sachsschäden (SS) 1.3 Mio.
Kanns sich jeder ausrechnen was das für die Prämie bedeutet.
Mag für den einen oder anderen Fahrer noch gehen, der > 5x im Jahr auf der Strecke rumturnt, aber der der nur 1..3 Mal im Jahr dabei ist, wird sich das klemmen.
Abhilfe schafft da nur eine Tages-Motorsporthaftpflicht ähnlich wie bei der Tages-Unfallversicherung.
Und ich hoffe, dass die Versicherer so was anbieten werden, weil es sonst düster aussieht für die breite Masse - den Gelegenheitsfahrer.
Unklar ist mir, ob die "normale" KFZ-Haftpflicht für sowas dann benutzt werden könnte. Dann müsste man sein Fahrzeug "nur" zulassen und könnte damit fahren. Sicher bei einigen Geräten nicht möglich, aber wenn man es vorher weiß manchmal machbar.
PS. Die Gerichte werden sich zukünftig "freuen" ob der neuen Betätigungsfelder. Ich sehe da ein relativ großes Volumen auf sie zukommen. Zusatzversicherung "Rechtsschutz" nicht vergessen abzuschließen!
VG
----> Alles ist lernbar. Intelligenz erkennt man erst an der Kreativität des Lösungswegs. <----
Mein Monster
Facebook
Mein Monster
- StefanH Online
- Beiträge: 1170
- Registriert: Mittwoch 2. Februar 2005, 11:04
- Motorrad: immer eine Aprilia
- Lieblingsstrecke: Most / Rijeka
- Wohnort: Amberg
- Kontaktdaten:
Es geht nicht um die Zustimmung der Mitgliedsländer.Veilseid hat geschrieben:Also wenn da jedes EU Land zustimmen muss,…bin ich auf Spanien und Italien gespannt.
Was machen die zig Kinder im Nachwuchs usw.
Eine EU-Richtlinie muss innnerhalb einer befristeten Zeit in nationales Recht umgestzt werden...wie das die einzelnen Länder machen, bleibt ihnen im Rahmen der Vorgaben überlassen...
Grüße aus der Oberpfalz
moosi
moosi
Man darf gespannt sein. Die Prämien werden denk ich kleiner werden, wenn alle einzahlen.
Zumindest irgendwann mal.
Die Frage nach der Fahrlässigkeit, was und wann das denn sei...
da muss schon mal ein extra Unterforum her.
Sollte man dann nur noch mit Stasikamera aka Gopro fahren? Oder besser ohne?
Fragen über Fragen.
Zumindest irgendwann mal.
Die Frage nach der Fahrlässigkeit, was und wann das denn sei...
da muss schon mal ein extra Unterforum her.
Sollte man dann nur noch mit Stasikamera aka Gopro fahren? Oder besser ohne?
Fragen über Fragen.
chris9 hat geschrieben:Man darf gespannt sein. Die Prämien werden denk ich kleiner werden, wenn alle einzahlen.
Zumindest irgendwann mal.
Die Frage nach der Fahrlässigkeit, was und wann das denn sei...
da muss schon mal ein extra Unterforum her.
Sollte man dann nur noch mit Stasikamera aka Gopro fahren? Oder besser ohne?
Fragen über Fragen.
...das sollte man meinen...aber das werden sich die Versicherungen schon schön rechnen...getreu dem Motto: glaub keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast. Sorry...aber ich merke, wie ich immer mehr zur roten Socke verkomme..wie immer ist das Geld sowohl das Problem...als auch die "anscheinende" Lösung :/
- Heli66 Offline
- Beiträge: 290
- Registriert: Sonntag 14. Juli 2019, 10:11
- Motorrad: S1000RR
- Lieblingsstrecke: Slovakia Ring
Wenn man sich mal alles in Summe durchliest, sollte hier eigentlich für uns nichts passieren:
https://www.motorsport-total.com/formel ... t-21062817
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 102272.pdf
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur
Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht:
(10) Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie 2009/103/EG nicht auf die Verwendung von
Fahrzeugen bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen und
Wettbewerben, sowie bei Trainings, Tests und Demonstrationen, einschließlich solcher für
Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit oder Geschicklichkeit, anwenden, die nach ihrem
nationalen Recht zulässig sind. Solche ausgenommenen Aktivitäten sollten in einem
abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen so durchgeführt werden, dass
sichergestellt ist, dass der normale Verkehr, die Öffentlichkeit und alle mit der Aktivität
nicht verbundenen Parteien die befahrene Strecke nicht tatsächlich oder potenziell
gleichzeitig nutzen können. Zu diesen Aktivitäten gehören in der Regel solche, die auf
ausgewiesenen Motorsportstrecken oder -routen und in deren unmittelbarer Umgebung,
wie in Sicherheitsbereichen, Bereichen für Boxenstopps und Werkstätten, stattfinden, in
denen die Unfallgefahr im Vergleich zu normalen Straßen viel höher ist und die von
Unbefugten nicht betreten werden sollten.
(11) Eine solche Ausnahme für Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten sollte nur gelten,
wenn der Mitgliedstaat sicherstellt, dass der Organisator der Veranstaltung oder Aktivität
oder eine andere Partei eine alternative Versicherung oder Garantie abgeschlossen hat, die
den Schaden für Dritte, einschließlich Zuschauern und anderen Umstehenden, aber nicht
notwendigerweise den Schaden für die teilnehmenden Fahrer und ihre Fahrzeuge abdeckt.
Sofern die Organisatoren oder andere Parteien als Bedingung für diese Ausnahme keine
alternative Versicherung oder Garantie abgeschlossen haben, sollte der Schaden –
gegebenenfalls mit Ausnahme von Schäden an den teilnehmenden Fahrern und ihren
Fahrzeugen – gemäß der Richtlinie 2009/103/EG abgedeckt werden.
Es wurde von den Verbänden und Lobbyabteilungen eine Ausnahme für den Motorsport in die Auslegung der EU-Richtlinie hineingelobbyiert
Für mich liest sich das so: Solange der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten abgeschlossen hat, benötigen die Fahrer keine.
https://www.motorsport-total.com/formel ... t-21062817
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 102272.pdf
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur
Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht:
(10) Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie 2009/103/EG nicht auf die Verwendung von
Fahrzeugen bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen und
Wettbewerben, sowie bei Trainings, Tests und Demonstrationen, einschließlich solcher für
Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit oder Geschicklichkeit, anwenden, die nach ihrem
nationalen Recht zulässig sind. Solche ausgenommenen Aktivitäten sollten in einem
abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen so durchgeführt werden, dass
sichergestellt ist, dass der normale Verkehr, die Öffentlichkeit und alle mit der Aktivität
nicht verbundenen Parteien die befahrene Strecke nicht tatsächlich oder potenziell
gleichzeitig nutzen können. Zu diesen Aktivitäten gehören in der Regel solche, die auf
ausgewiesenen Motorsportstrecken oder -routen und in deren unmittelbarer Umgebung,
wie in Sicherheitsbereichen, Bereichen für Boxenstopps und Werkstätten, stattfinden, in
denen die Unfallgefahr im Vergleich zu normalen Straßen viel höher ist und die von
Unbefugten nicht betreten werden sollten.
(11) Eine solche Ausnahme für Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten sollte nur gelten,
wenn der Mitgliedstaat sicherstellt, dass der Organisator der Veranstaltung oder Aktivität
oder eine andere Partei eine alternative Versicherung oder Garantie abgeschlossen hat, die
den Schaden für Dritte, einschließlich Zuschauern und anderen Umstehenden, aber nicht
notwendigerweise den Schaden für die teilnehmenden Fahrer und ihre Fahrzeuge abdeckt.
Sofern die Organisatoren oder andere Parteien als Bedingung für diese Ausnahme keine
alternative Versicherung oder Garantie abgeschlossen haben, sollte der Schaden –
gegebenenfalls mit Ausnahme von Schäden an den teilnehmenden Fahrern und ihren
Fahrzeugen – gemäß der Richtlinie 2009/103/EG abgedeckt werden.
Es wurde von den Verbänden und Lobbyabteilungen eine Ausnahme für den Motorsport in die Auslegung der EU-Richtlinie hineingelobbyiert
Für mich liest sich das so: Solange der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten abgeschlossen hat, benötigen die Fahrer keine.
-
- triple955i Offline
- Beiträge: 79
- Registriert: Donnerstag 22. März 2018, 18:07
Wenn das Fahrzeug versichert werden soll,wie ist das mit den Leuten die einen Blankorahmen haben,ich glaube die Geschichte ist nicht ganz zuende gedacht,auch zugelassene KFZwird schwierig weil keine Bel,Kennzeichen,Slicks,etc
- ToTTi Offline
- Beiträge: 139
- Registriert: Montag 6. August 2018, 21:39
- Motorrad: S1000RR
- Lieblingsstrecke: Jerez & Portimao
Ich zahle für meine Rennsport-Haftpflicht im Jahr 280,-
Ist es mir wert.
Versichert sind Personen- und Sachschäden.
Ist übrigens Personenbezogen.
Das Fahrzeug selbst ist dabei uninteressant.
Ist es mir wert.
Versichert sind Personen- und Sachschäden.
Ist übrigens Personenbezogen.
Das Fahrzeug selbst ist dabei uninteressant.
- Teilnehmer Offline
- Beiträge: 56
- Registriert: Mittwoch 17. Januar 2007, 22:04
- Wohnort: Leipzig
Denke auch, dass die Umsetzung spannend werden könnte.Wenn das Fahrzeug versichert werden soll,wie ist das mit den Leuten die einen Blankorahmen haben,ich glaube die Geschichte ist nicht ganz zuende gedacht,auch zugelassene KFZwird schwierig weil keine Bel,Kennzeichen,Slicks,etc
Bei zugelassenen Fahrzeugen ist das für die "normale" Kfz-Haftpflicht ja heute ein Zusammenspiel aus Versicherung - Zulassungsbehörde - Polizei.
Wer macht das für diese Geschichte
MX, Enduro, Pitbike, ...m.E. spannend - wie die potentielle Umsetzung aussehen wird :
- Kontrolle wer/wie? (Veranstalter/ DMSB... / / ...) Kennzeichen/Plakette?
Aber.. we'll see