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Einreise Österreich ---> Deutschland ----> Österreich

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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  • R.I.P. steirair Offline
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Einreise Österreich ---> Deutschland ----> Österreich

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Beitrag von R.I.P. steirair »

Ich hab mir in Passau ein Motorradl gekauft, der Besitzer ist gleich nach der Grenze.
Das heißt ich würde gerne am Freitag da hinfahren, das Bike einpacken, und wieder
heimfahren. Grenzübertritt eine Stunde. Fahre mit mit meiner Firmenkiste, aktueller
Test ist klar. Muss ich sonst noch was beachten an das ich jetzt nicht denke.

Ich probiere mich da gerade einzulesen, aber da gibt es auch 1000 Meinungen.
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Re: Einreise Österreich ---> Deutschland ----> Österreich

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Beitrag von Lasagnenpony »

Ich kann dir nur von D->Ö->D berichten.

Ich musste auch kurz beruflich über die Grenze. Es reichte ein negativer Test und eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. (Die sollte bei dir aber ja kein Problem sein :P )
:horseshit: :horseshit:
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Beitrag von Rudi »

Eben, Du bist doch beruflich unterwegs.
Im Zweifel einen Schnelltest holen und gut.
Und wenn Du in Pocking abfährst, dann musst Du auch nicht durch den festen Kontrollpunkt auf der Autobahn ;)
Termine 2024
25.-28.03 Rijeka mit Dreier
...
30.9.-03.10. Rijeka mit Dreier

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Beitrag von navisus »

Treff dich mit ihm an der Grenze. So hab ichs heuer schon gemacht.
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Re: Einreise Österreich ---> Deutschland ----> Österreich

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Beitrag von jens-cbr-184 »

d-ö-d heute abend ein freund gestoppt weil quarantäne hin und her.

ich war vor 14 tagen in sankt moritz, null kontrollen hin oder her.

keinen plan mehr hier.
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Re: Einreise Österreich ---> Deutschland ----> Österreich

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Beitrag von campari »

Gibt es da keine Ausnahmeregelung abhängig von der Aufenthaltsdauer?
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von Raucherlucky »

Laut meinen Kraftfahrern (Anreise zur Arbeit ) die von Kroatien nach Deutschland pendeln , habe ich noch nichts gehört , das irgendwelche Probleme am Grenzübergang zu Deutschland gibt .. meine Jungs haben lediglich ein Schreiben dabei , das sie bei uns angestellt sind und zur Arbeitsaufnahme unterwegs sind ..

Du bist doch selbstständig.. da kannst dir ja selbst ein Bescheinigung ausstellen ..

Grüsle
Jürgen
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Re: Einreise Österreich ---> Deutschland ----> Österreich

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Beitrag von Veilseid »

Ich hab schon 3x einen Termin verschieben müssen. Es ist bei mir genauso, ich würde in der Früh einreisen und am Nachmittag wieder ausreisen, weil ich meine BMW zur Motorevision nach DE bringen will. So wie ich das lese, muss aber das ganze mit Online registrieren etc. und Quarantäne bei Rückkehr eingehalten werden.

Wobei unter eine Ausnahme die Überstellung von Fahrzeugen fällt,...
  • Paul1980 Offline
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Re: Einreise Österreich ---> Deutschland ----> Österreich

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Beitrag von Paul1980 »

Also, Quarantäne ist Ländersache.

Hier die Verordnung von Bayern:
Ausnahmen der Quarantäne:

§ 2
Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne
(1) § 1 Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für Personen, die nur zur Durchreise in den Freistaat Bayern einreisen und ihn auf unmittelbarem Weg unverzüglich wieder verlassen.
(2) Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,
1.
(aufgehoben)
2.
die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren,
3.
die sich weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten oder sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und
a)
die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts,
b)
deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens sowie für die Pflege und Betreuung Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderung dringend erforderlich und unabdingbar ist, und dies durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt wird oder
c)
die hochrangige Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen und Regierungen sind,
4.
a)
die im Freistaat Bayern ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler), oder
b)
die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in den Freistaat Bayern begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger),
wobei die zwingende Notwendigkeit durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen ist,
5.
Personen nach § 54a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG),
6.
Angehörige ausländischer Streitkräfte im Sinne des NATO-Truppenstatuts, des Truppenstatuts der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP-Truppenstatut) und des Truppenstatuts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Truppenstatut), die zu dienstlichen Zwecken nach Deutschland einreisen oder dorthin zurückkehren,
7.
Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen, wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten zehn Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 vergleichbar sind, sowie das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist; der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde an und dokumentiert die ergriffenen Maßnahmen nach Teilsatz 1; die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach Teilsatz 1 zu überprüfen.
(3) 1Soweit nicht bereits von Abs. 2 erfasst, sind von § 1 Abs. 1 Satz 1 außerdem Personen nicht erfasst,
1.
deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung
a)
der Funktionsfähigkeit des Gesundheits-, Pflege- und Betreuungswesens, insbesondere als Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal oder 24-Stunden-Betreuungskräfte,
b)
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
c)
der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
d)
der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,
e)
der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, oder
f)
der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen
unabdingbar ist, wobei die zwingende Notwendigkeit durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen ist,
2.
die einreisen aufgrund
a)
des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts,
b)
einer dringenden medizinischen Behandlung oder
c)
des Zwecks von Beistand oder Pflege schutz- oder hilfebedürftiger Personen,
3.
die als Polizeivollzugsbeamte aus dem Einsatz und aus einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren,
4.
die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wobei die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen ist, oder
5.
die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden oder von einem Bundessportfachverband zur Teilnahme an Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen eingeladen sind.


Nachzulesen z.B. unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2

Wichtig es ist abhängig wo man seinen Wohnsitz hat und man muss wissen das die Verordnung sich ständig ändert... :)

Ich z.B. aus BW muss in Quarantäne wenn ich nach Österreich gehe (außer Raum Bregenz).
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  • Veilseid Offline
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Re: Einreise Österreich ---> Deutschland ----> Österreich

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Beitrag von Veilseid »

Es ging mir ja nicht um eine Quarantäne in DE, es geht mir um die Quarantäne in AT. Aber danke trotzdem, dann könnte ich schon die 72 Stunden Regel einmal sagen, sollte ich kontrolliert werden.
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