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Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Chris! Offline
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Rechtliche Fragen zur Motorrevision

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Beitrag von Chris! »

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas andere Frage bzw. benötige eure Hilfe zu einem komplexen Thema.

Ich habe im Dezember letzten Jahres meine BMW S1000RR zur Motorrevision weggebracht.
Das Motorrad lief eigentlich okay, hatte aber schon paar KM auf der Rennstrecke und ich wollte es einmal Frisch haben.

Ich habe den Zeitpunkt recht früh gewählt um keinen Stress am Anfang der Saison zu haben.
Leider ist danach vieles schief gelaufen.

Ich wurde Monatelang von der Werkstatt mit diversen Aussagen vertröstet warum es sich verzögert.
Hier hat mir Corona in die Karten gespielt, weil eh alles zu war.

Im Mai hatte ich dann meinen Start geplant, den ich jedoch verschieben musste. Das Motorrad war nicht fertig.
Auf drängen hin wurde das Bike dann letzte Woche Samstag zur Abholung fertig gestellt.

An dem Motor wurde tatsächlich kein Schaden festgestellt, sodass die üblichen Verschleißteile einfach gewechselt wurden.

Am Montag war ich dann auf der Rennstrecke. Es war kurz vor knapp und ich habe das ganze Wochenende durchgeschraubt um noch alles für die erste Ausfahrt vorzubereiten. An der Rennstrecke angekommen habe ich insgesamt 3 Runden gedreht. Eine Outlap, eine fliegende Runde und eine Inlap.

Problem war folgendes:

Motorrad lief im warmen Zustand nur auf 3 Zylindern.
Schaltautomat ohne Funktion.
Ich konnte nach paar Metern selbst mit Kupplung nicht schalten. Zwischen jedem Gang ist ein Leerlaufgang. Beim runterschalten (ich bin sehr sanft gefahren) hat das dermaßen im Getriebe geknallt bis der Gang drin war, dass ich Angst um mein Getriebe hatte bzw. von Folgeschäden immernoch habe.
Weiterhin hat die mir am linken Lenkerstummel Kühlwasser auf die Scheibe von innen gespritzt.

Ich habe das Bike gestern Vormittag umgehend wieder zur Werkstatt gebracht. Aussage war, dass man das prüfen muss und sicher wieder hinbekommt.

Nun ist es so, dass ich kommenden Sonntag schon ein Event gebucht und bezahlt habe, weil ich mich auf die Zusagen der Werkstatt verlassen habe. So wie das Schadensbild ist werde ich wohl nicht teilnehmen können.

Meine Frage, wer steht für die Kosten gerade? Wir haben bald Juli und ich bin ganze 3 Runden im Schleichtempo gefahren. Zudem hatte ich jede Menge Aufwände und Stress. Genau das wollte ich vermeiden, als ich im Dezember letzten Jahres alles in die Wege geleitet habe.

Ich will nicht nicht über die Werkstatt schlecht reden oder irgendwelche Namen nennen. Eigentlich ist das eine top Adresse und ich habe mir vorher natürlich Erfahrungsberichte eingeholt. Zudem denke ich auch, dass die es technisch drauf haben. Nur war die Betreuung echt schlecht und wir reden hier über eine teure Dienstleistung.

Mein Problem ist, dass ich auch keine weiteren Veranstaltungen planen kann, weil ich Angst habe auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dank der Werkstatt ist meine Saison fast schon gelaufen. Ich habe irgendwie die Lust am Fahren gerade veloren.

Was kann oder soll ich machen?

Besten Dank!
Chris
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

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Beitrag von 3._#34 »

Schreib mir mal eine PN.
Ganz schön wird's zum Glück nie.
  • Chris! Offline
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

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Beitrag von Chris! »

3._#34 hat geschrieben:Schreib mir mal eine PN.
Habe ich. ;)
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

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Beitrag von jkracing »

drum mache ich seit zig Jahren alles selbst .....was ich machen würde wenn mir unter solchen Umständen Termine und/oder Geld drohen flöten zu gehen schreibe ich hier jetzt lieber nicht ..............
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

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Beitrag von Chris! »

jkracing hat geschrieben:drum mache ich seit zig Jahren alles selbst .....was ich machen würde wenn mir unter solchen Umständen Termine und/oder Geld drohen flöten zu gehen schreibe ich hier jetzt lieber nicht ..............
Gut. Nicht jeder hat die Kapazität, das Werkzeug und das Knowhow einen Motor zu revidieren. :wink:

Weiß jemand ob ich die Kosten in Rechnung stellen kann?

Ich gebe der Werkstatt ja die Möglichkeit zur Nachbesserung. Jedoch handelt es sich hier nicht um ein Alltagsfahrzeug, was man eventuell mit einem Ersatzwagen überbrücken kann. Wenn ich das Beispiel mal aufs Auto übertrage, was ich jeden Tag nutze.
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  • Mare82 Offline
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

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Beitrag von Mare82 »

Du kannst alles in Rechnung stellen, ob es bezahlt werden muss, ist eine andere Frage. Ich würde mal die Bestimmungen zum Werkvertragsrecht prüfen. In der Schweiz hat man Anspruch auf die Behebung des Mangels (verschuldensunabhängig). Für weiteren Schaden geht es nach den üblichen Regeln der Vertragshaftung (es wird ein Verschulden und eine Vertragsverletzung (z.B. verspätete Abgabe des Fahrzeuges)) vorausgesetzt. In Deutschland (so weit ich informiert bin) geht es nach BGB 634 Ziff. 4. Bei euch heisst es glaubs "Schaden an sonstigen Rechten" und der Schadenersatzanspruch muss mit BGB 280 Abs. 1 (Schadenersatz wegen einer Pflichtverletzung) begründet werden. Ich würde eine Rechnung (bzw. eine Reduktion deines Rechnungsbetrages) in der Höhe deiner Ausgaben fordern. Prüfe auch, ob irgendwelche Abnahme- bzw. Rügepflichten bestehen.
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