CrossplaneRider hat geschrieben:
Und wer garantiert, dass sich so Spaßvögel auch daran halten, und nur mit niedrigen Drehzahlen durch den Ort fahren???
Wer garantiert dir das sich nicht morgen einer splitterfasernackt in die Fußgängerzone setzt und onaniert?
Niemand!
Aber sollen wir deshalb alle Leute in ihrem Haus anketten?
Man kann halt nur an die Vernunft der Leute appellieren, und Schwerpunktstellen verstärkt kontrollieren.
Wildsau hat geschrieben: Aber sollen wir deshalb alle Leute in ihrem Haus anketten?
Man kann halt nur an die Vernunft der Leute appellieren, und Schwerpunktstellen verstärkt kontrollieren.
Das ist das andere Extrem und auch nicht Sinn der Sache. Mit solchen Maßnahmen soll man dann auch wirklich die schwarzen Schafe rausziehen, die nur rumplärren. Jedoch bin ich mir recht sicher, dass in Zukunft sich gravierend was ändern wird, was die Lärmhomologation in der EU angeht.
Voya hat geschrieben:Es wird sich immer und überall aufgeregt.
Heute bekommst du eine Anzeige gegen das Grillen, weil der Nachbar nebenan Vegetarier ist.
Da stimme ich dir zu.
Früher habe ich mir beizeiten im 6 Personen Konstruktionsbüro noch eine Lucky Strike angezündet.
Gäbe heute mindestens eine Abmahnung.
Fakt ist dennoch das die Bikes vor dem Klappengedöns leiser waren.
Zudem hat die Anzahl der Biker deutlich zugenommen.
CrossplaneRider hat geschrieben:
Schon damals war vielen klar, dass die Klappenauspuffanlagen irgendwann qausi der VW Skandal der Motorradindustrie werden würde. Mit dem aktuellen Messverfahren UNECE-R 41.04 wird halt nur eine Konstantvorbeifahrt und eine Beschleunigung aus konstanten Tempo in einem bestimmten Gang und Drehzahl (Typabhängig) gefahren. Diese Manöver entsprechen aber nicht oft der Realität, wesshalb der wahrgenomme Lärm der modernen Mopeds höher ist, als sie auf dem Papier sind. Das hat Motorrad ja schonmal getestet und gegenübergestellt. Wenn sich dort in Zukunft eine einheitliche Regel findet, wäre allen Menschen sehr geholfen.
Da lässt du aber ASEP außen vor.
Deutlich komplexer und bei Euro4 Homologationen nicht vernachlässigbar.
TriB hat geschrieben:
Jedoch darf mit EURO5 eben der Prüfzyklus nicht erkannt und nur dann reagiert werden.
Vorher war es so, dass die Maschine im 2. Gang bei 50km/h gemessen wurde (EURO 3 & 4) .
Euro 3 wird im 2. und 3. Gang getestet. Bei Euro 4/ASEP in jedem Gang und über einen deutlich höheren Geschwindigkeitsbereich wie auch diverse Konstantfahrten und Beschleunigungsfahrten.
CrossplaneRider hat geschrieben:Was jedoch auch in den aktuellen Berichterstattungen komplett falsch dargestellt wird, wenn es heißt, die Klappensysteme von den Motorrädern können vom Fahrer "individuell eingestellt" werden. Das ist schlichtweg Humbug und schlechter Journalismus.
Wobei das bei den Harleys aber so ist. Die Klappe ist da natürlich immer offen, außer die Blauen sind in Sicht
Naja, Klappenauspuffanlagen sind ad hoc nicht illegal; auch nicht, wenn sie offen betrieben werden. Wird zwar häufig so kommuniziert und selbst Polizei wie TÜV/etc wissen über das Thema zu wenig Bescheid.
Mit Schuldzuweisung kommt man nur allgemein nicht weiter.
Viel mehr wäre zu hinterfragen worin die Ursprungsidee von Krümmerklappen lag, wofür sie weiter verwendet wurden und wo das ganze hingeführt hat.
Aufgrund des Bestandschutzes wird ein Beschluss bereits homolierter Fahrzeuge und Auspuffsysteme nicht betreffen.
Gebrünn hat geschrieben:Naja, Klappenauspuffanlagen sind ad hoc nicht illegal; auch nicht, wenn sie offen betrieben werden. Wird zwar häufig so kommuniziert und selbst Polizei wie TÜV/etc wissen über das Thema zu wenig Bescheid
Naja in der ASEP Verordnung bezogen auf Erstausrüster und zubehöranlagen steht ganz klar drin:
"Der Hersteller darf keine mechanischen, elektrischen, thermischen oder sonstwie gearteten Vorrichtungen oder Verfahren, die bei typischen Fahrbedingungen auf der Straße nicht eingesetzt werden können, ausschließlich zu dem Zweck vorsätzlich ändern, anpassen oder einführen, dass die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser Verordnung erfüllt werden."
Eine entsprechen Prüfoptimierung (auch cycle beating genannt) ist klar illegal, egal wie und was man einsetzt. Somit bewegen sich diese Klappenanlagen sehr an der Legalitätsgrenze mittlerweile (auch bei Autos), dass wenn ein Jurist das mal anders auslegt und vor dem BGH / EUGH Recht bekommt, die gesamte 2 Radindustrie auf links gekrempelt wird. Und dann siehts düster aus.
Und eine typische Fahrbedingung ist für mich ab und zu mal, 2 Gang, Ortsausgang, Hahn spannen und ab gehts. Hab es auch schon oft genug praktiziert (will mich aber dahingehend zügeln). Oder der Kavalierstart an der Ampel und den 1en mal ausdrehen. Tjaaaaa und bei solch einem Manöver brüllt JEDE OEM Klappenanlage raus, als ob´s kein Morgen gäbe. Kann ich dir aus meiner Applikationspraxis sagen.
CrossplaneRider hat geschrieben:..., die bei typischen Fahrbedingungen auf der Straße nicht eingesetzt werden können, ausschließlich zu dem Zweck vorsätzlich ändern, anpassen oder einführen, dass die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser Verordnung erfüllt werden."
Und in typisch liegt das Detail warum z.b. VW betrogen hat.
Auspuffsysteme, die in typischen Fahrbedingungen die Vorgaben erfüllen, sind legal. Ganz gleich ob OEM oder Zubehöranlage; mit oder ohne elektronischer Verstellmöglichkeit.
Würde ein System auf dem Prüfstand anders arbeiten als im Fahrtest, wäre es untypisch und somit illegal; siehe VW.
Typische Fahrbedingungen sind zum Glück nach Normen etc. klar definiert und entsprechen nicht dem persönlichen Empfinden.
Das BGH wird wenig/nichts ändern können. EU sei Dank.
CrossplaneRider hat geschrieben:
Und eine typische Fahrbedingung ist für mich ab und zu mal, 2 Gang, Ortsausgang, Hahn spannen und ab gehts. Hab es auch schon oft genug praktiziert (will mich aber dahingehend zügeln).
Und genau das ist es doch was spaß macht.
Mit Tempo 100 im 6. Gang über die Landstraße tuckern,
bis dann irgendwann, in etlichen Kilometern, die nächste Kurve kommt...
Das macht doch kein Spaß.
Und da wo es kurvenreiche Strecken gibt, meckern unsere Wutbürger dann übers Verkehsaufkommen und die pösen Raser.
Aber die würden auch meckern wenns statt Motorradfahrer Fahrradfahrer wären, die den ganzen Tag bei ihnen vorbei fahren.
CrossplaneRider hat geschrieben:Und genau das ist es doch was spaß macht.
Mit Tempo 100 im 6. Gang über die Landstraße tuckern,
bis dann irgendwann, in etlichen Kilometern, die nächste Kurve kommt...
Das macht doch kein Spaß.
Warum muss man dann nach der letzten Kurve der Serpentine den 3/4 und 5 ausdrehen und 200+ aufm Tacho haben??? Oder nach der Ortsaufahrt wie Rossi auf letzter Rille die erste Kehre zufliegen??? AUF DER LS?? Genau, nämlich garnicht. Geradeaus heitzen ist was für Harleys und andere Kakkschrubber. Ich mach sowas nicht mehr, weil es A: nix bringt und B: die Bullerei irgendwann doch mal 500m entfernt im Busch steht, tja dann ist Sense für dich
Auf die Gefahr hin mich zu widerholen, aber eine Geräuschemissionsminderung, die stark auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zugeschnitten ist (cycle oder procedure beating) ist unzulässig. Jedoch hat noch kein Gericht in der EU bisher so genau hingeschaut. Aber so wie sich die Debatte gerade entwickelt in DE, könnte es dazu kommen. Wer sagt denn, wenn vielleicht das BGH mal ein Urteil fällt, dass dann nicht der EugH auch hellhörig wird? Und auch in anderen Ländern ist das Thema stark in den Fokus gekommen (Frankreich u.A.). Zudem sitzen zu Gericht heute keine Nasenbohrer mehr. Die Leute haben auch techn. Ahnung oder holen sich Rat von ehem. Insidern z.b. Desshalb sage ich, dass das zum großen Knall im 2 Radsektor werden kann. So wie es eben VW ergangen ist.