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Absagen und Schwierigkeiten, wegen Corona -> gesetzliche Regelungen Gutschrift

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • adler850 Offline
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Beitrag von adler850 »

Und dann mal die Frage:wenn ich keine Gutschrift haben will und´s Geld zurück vordere,darf der Veranstalter
Stornogebühren verlangen?Er hat die Veranstaltung abgesagt und nicht der Teilnehmer!
gruss aus kölle
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  • Arrows Offline
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Beitrag von Arrows »

Nein darf er nicht.
Der Betrag muss in voller Höhe rückerstattet werden

Gruß
Michi
http://www.spedition-mombrai.de
racing is life anything that happens before or after is just waiting
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Beitrag von MoJo420 »

In Deutschland ist das klar. Uneinsichtig ist es für mich bei Eybis:
Es gilt belgisches Recht und dort kann man sich aussuchen, ob man eine Rückerstattung in Höhe von 65% bekommt oder Gutscheine welche zu maximal 100Euro pro Veranstaltung eingelöst werden können. Das geht mir etwas auf den Keks, dass ich jetzt 5 Mal mit Eybis mit muss anstatt mit Speer oder Hafeneger zu fahren.
Nach EU-Recht sind Gutscheine unzulässig. Aber EU-Recht bedeutet ja nicht, dass es nationales Recht ist.

Ich habe Verständnis für die extrem beschissene Situation der Veranstalter. Andererseits hätte man so etwas auch im Vorfeld versichern können... Muss ich als selbstständiger Elektriker auch bei Projekten machen in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft.


Kennt sich da jemand mit der Rechtslage in Belgien aus?
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Beitrag von Zuttl »

MoJo420 hat geschrieben:Das geht mir etwas auf den Keks, dass ich jetzt 5 Mal mit Eybis mit muss anstatt mit Speer oder Hafeneger zu fahren.
Blöde Frage jetzt mal dazu.

Kann man denn diese Gutscheine nicht weiterverkaufen?
Wenn ich jetzt 5 Gutscheine zu je 100 Euros habe und diese dann für 450 an den Mann/die Frau bringe dann ist nicht viel verloren und ich muß nicht mehr mit denen fahren.

Is eine scheiß Situation bei denen, da hätt ich auch keine Freude und auch keine Lust mehr mit denen zu fahren.

Grüße
Martin
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Beitrag von marq »

Der Käufer kann die sch**** Gutscheine auch nur einzeln verwenden.

Edit: EYBIS hat auf FB grad ein mehrsprachiges Video gepostet.
Kernaussage: wenn ihr Mettet bei ihm gebucht habt, es stattfindet, ihr aber nicht ins Land kommt, dann seid ihr das Geld los.

Wer in dem Fall ist und kein Risiko eingehen möchte, sollte NOCH HEUTE eine Mail an EYBIS schicken, dann wird auf Hockenheim umgebucht.

Aktuell hat er sich entschlossen Mettet mit 30% zu überbuchen.
Ziemliches pokern...
Hier geht's zum Original :arrow: Wheelbagz Rädertaschen!
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Beitrag von CrookedTeeth »

Tut mir leid Leute aber da seid ihr auf dem Holzweg.
Juristisch steht europäisches Recht immer über nationalem Recht, auch in diesem Falle.
Ansonsten kann die EU Belgien wegen Vertragsverletzungen an die Wäsche....
  • luxgixxer Offline
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Beitrag von luxgixxer »

Was fürn Aufriss für die paar Euros,
Abhaken, den Veranstalter nicht mehr buchen und fertig!
Jedes Aufregen und klagen kostet euch mehr Lebenszeit als es das Geld wert ist
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  • Pitter1946 Offline
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Beitrag von Pitter1946 »

luxgixxer hat geschrieben:Was fürn Aufriss für die paar Euros,
Abhaken, den Veranstalter nicht mehr buchen und fertig!
Jedes Aufregen und klagen kostet euch mehr Lebenszeit als es das Geld wert ist
Im Prinzip gebe ich dir recht.
Jetzt kommt doch ein "aber".
Muss man sich das bieten lassen? Es gibt genug andere VA, die das kundenfreundlich,
für beide Seiten vertretbar, angeboten haben.
Die untere Schublade des Verhaltens sollte man nicht noch unterstützen. Auch ein Prinzip :wink:
Man ist dabei gewesen, jetzt mit meinem Junior nur noch dabei
(ab und zu doch noch) :wink:
  • luxgixxer Offline
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Beitrag von luxgixxer »

Vom Prinzip her geb ich dir auch absolut Recht.
Das eventuell erstrittene Geld wird dich aber nicht glücklicher machen und dir deine verlorene Lebenszeit nicht wiedergeben..
Zumal es am Verhalten des Veranstalters auch nix ändern wird.
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Beitrag von Sordo »

luxgixxer hat geschrieben:Vom Prinzip her geb ich dir auch absolut Recht.
Das eventuell erstrittene Geld wird dich aber nicht glücklicher machen und dir deine verlorene Lebenszeit nicht wiedergeben..
Zumal es am Verhalten des Veranstalters auch nix ändern wird.
Wenn jeder sein Geld bei diesem Veranstalter eingeklagt wird er bereuen es nicht gleich zurück gezahlt zu haben denn auch dieser hat eigentlich anderes zu tun als sich um Rechtsanwalt und Gericht zu kümmern.
Den einen oder anderen Kunden wird ihn das jetzt schon gekostet haben und selbst die, die noch wegen der Guthaben buchen kommen nicht mit richtig guter Laune zum Training.
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