campari hat geschrieben:Ich habe folgendes gefunden:
http://www.salute.gov.it/portale/nuovoc ... uoto&tab=3
....
In base alla normativa italiana, gli spostamenti da/per questi Paesi sono consentiti senza necessità di motivazione.
Sono previste limitazioni in caso di transito o soggiorno in Paesi dell' Elenco D e/o dell' Elenco E nei 14 giorni antecedenti l’ingresso in Italia.
"Nach italienischem Recht ist das Reisen in / aus diesen Ländern ohne Motivation gestattet." (lass das mal besser noch mal einen Italiener übersetzen)
Und dann kann man noch darauf bestehen, dass es "rientro in Italia" heißt. Also wörtlich: "Wiedereinreise". Leute, die nur hinfahren, aber nicht in Italien wohnen, sind einfach nur "Einreisende", keine "Wiedereinreisenden". Und daher wären diese von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Ja, aber das ist ja auch so wischi waschi.....Wäre doch schön, wenn jemand sich meldet der das schon real durchgeführt
hat.
Nikko