Zum Inhalt

Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • chrsch90 Offline
  • Beiträge: 33
  • Registriert: Dienstag 2. September 2014, 10:12
  • Motorrad: Yamaha RN65
  • Lieblingsstrecke: Assen
  • Wohnort: Nordenham

Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

Kontaktdaten:

Beitrag von chrsch90 »

Einen Anhänger bis 750kg zul Gesamtmasse darfst du IMMER mit einem B Führerschein ziehen, auch wenn die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs 3,5t beträgt. Stand vor dem selben Problem (VW T5 + WoWa). Gespannkombinationen die du in D fahren darfst, darfst du auch innerhalb der EU fahren. Da gibt es eine EU weite Regelung.
  • Karli1512 Offline
  • Beiträge: 42
  • Registriert: Mittwoch 12. Juni 2019, 21:19
  • Motorrad: BMW S 1000 RR

Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

Kontaktdaten:

Beitrag von Karli1512 »

@ chrsch90
das gilt für Inhaber, die vor 2013 den Schein gemacht hatten!

Wer den Schein nach 2013 erworben hat :
" Der Anhänger darf nicht mehr als 750 kg wiegen bzw. in Kombination mit dem Pkw nicht über 3.500 kg kommen. "

Deshalb gibt es jetzt die Erweiterung B96 und bei Anhänger bis max 3,5 t dann den BE!
  • Benutzeravatar
  • DooM Offline
  • Beiträge: 232
  • Registriert: Sonntag 28. September 2014, 22:33
  • Motorrad: Yamaha Rj27
  • Lieblingsstrecke: Portimao

Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

Kontaktdaten:

Beitrag von DooM »

Karli1512 hat geschrieben:@ chrsch90
das gilt für Inhaber, die vor 2013 den Schein gemacht hatten!

Wer den Schein nach 2013 erworben hat :
" Der Anhänger darf nicht mehr als 750 kg wiegen bzw. in Kombination mit dem Pkw nicht über 3.500 kg kommen. "

Deshalb gibt es jetzt die Erweiterung B96 und bei Anhänger bis max 3,5 t dann den BE!
Nein, das ist falsch. Siehe z.B. die Homepage des TÜV Nord. Da steht es nochmal deutlich, da der Gesetzestext etwas ungeschickt formuliert wurde.:

"auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteig"

Es wird explizit unterschiedem zwischen Anhängern über 750kg und darunter. Darüber zählt das zGG des Gespanns. Bei darunter nicht.

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... 96-und-be/


B96 wurde eingeführt, da es viele Wohnwagen gibt die über 750kg wiegen und ein Gespann knapp über 3,5t kommt und man nicht wollte, das jeder den "teuren" BE machen musste um einen Wohnwagen ziehen zu können.
-Vizemeister Stardesign SSP Cup 2021-
- 3. Platz Stardesign SSP Cup 2022 -
-Vizemeister Stardesign SSP Cup 2023 -
  • chrsch90 Offline
  • Beiträge: 33
  • Registriert: Dienstag 2. September 2014, 10:12
  • Motorrad: Yamaha RN65
  • Lieblingsstrecke: Assen
  • Wohnort: Nordenham

Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

Kontaktdaten:

Beitrag von chrsch90 »

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Punkt . Dies ist eigentlich die Kernausage die alles sagt.

Die Formulierung ist wirklich etwas unklar, darum war ich mir anfangs auch unsicher und habe bei einem Fahrlehrer nachgefragt. Seine Aussage war ´ein Anhänger bis 750kg ist eigentlich auch kein Anhänger´ :wink:
Antworten