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Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von Moppedmichl »

Guten Tag,

vor ca. 2 Jahren hat sich in Deutschland ja das Sonntagsfahrverbot etwas geändert, sodass man mit seinem 3,5Tonnen LKW mit Anhänger auch Sonntags fahren darf, solange man dies nicht Gewerblich macht.

Weiß jemand wie es mit der Regel in
- Österreich
- Ungarn
-Tschechien
-Slowenien

aussieht?

Wir bewegen uns meist an der Überlade-Grenze mit unserem 3,5 Tonnen Sprinter und überlegen nun einen kleinen Anhänger hinten dran zu hängen und den Hänger Führerschein zu machen.

Wenn man dann aber Sonntags nicht heimfahren darf, hilfts auch nix..
  • Abalon Offline
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Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von Abalon »

In Österreich ist das kein Problem solange weder der LKW noch der Hänger die 3,5T übersteigen.

Quelle > https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/p ... 84246.html
  • KarstenSteinke Offline
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Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von KarstenSteinke »

Einen Anhängerführerschein brauchst Du nicht unbedingt, das hängt ja vom Anhänger ab. Mach Dich da klug.....
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  • Moppedmichl Offline
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Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von Moppedmichl »

KarstenSteinke hat geschrieben:Einen Anhängerführerschein brauchst Du nicht unbedingt, das hängt ja vom Anhänger ab. Mach Dich da klug.....
Das stimmt, aber der Bus alleine hat schon ne zGm von 3,5 Tonnen und da sagte man mir und hab ich auch gelesen, dass das das limit ist für den normalen Führerschein (Ich bin zu jung für die 7,5 tonnen :cry: )
  • Ändy Offline
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Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von Ändy »

750kg Anhänger darfst du immer hinten dran hängen.
Mit Klasse B (3,5t) kommst du somit rechnerisch (bei einem 3,5t Zugfahrzeug) auf ein Maximalgewicht des Gespanns von 4,25t, welches du bewegen darfst.

Mit der Klasse BE darfst du auch einen größeren Anhänger, abhängig vom Zugfahrzeug ziehen.

Was du evtl. meinst mit den 3,5t für das Gespann ist folgende Sonderregel:
Wenn die zul. Gesamtmasse des Anhängers kleiner als das Leergewicht des Zufahrzeuges ist und die Gesamtmasse des Gepsanns unter 3,5t liegt, dann darfst du den Anhänger ziehen.

Bsp.
Anhänger 500kg Leergewicht 1t zul. GM
Auto 1,8t Leergewicht, 2,3t zu. GM

1t < 1,8t und 1t+2,3t < 3,5t
Somit dürfest du mit Klasse B diesen Anhänger ziehen.
  • Karli1512 Offline
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Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von Karli1512 »

@Ändy lies mal hier
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... rerschein/

Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.

Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die “Anhängeregel” folgendermaßen:

Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.
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  • techam Offline
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Beitrag von techam »

Ändy hat geschrieben:750kg Anhänger darfst du immer hinten dran hängen.
Mit Klasse B (3,5t) kommst du somit rechnerisch (bei einem 3,5t Zugfahrzeug) auf ein Maximalgewicht des Gespanns von 4,25t, welches du bewegen darfst.

Mit der Klasse BE darfst du auch einen größeren Anhänger, abhängig vom Zugfahrzeug ziehen.

Was du evtl. meinst mit den 3,5t für das Gespann ist folgende Sonderregel:
Wenn die zul. Gesamtmasse des Anhängers kleiner als das Leergewicht des Zufahrzeuges ist und die Gesamtmasse des Gepsanns unter 3,5t liegt, dann darfst du den Anhänger ziehen.

Bsp.
Anhänger 500kg Leergewicht 1t zul. GM
Auto 1,8t Leergewicht, 2,3t zu. GM

1t < 1,8t und 1t+2,3t < 3,5t
Somit dürfest du mit Klasse B diesen Anhänger ziehen.
Diese Regelung gibt es meines Wissens seit einiger Zeit nicht mehr.

Es gilt nurnoch: Zulässige Gesamtmasse von Fahrzeig + Anhänger muss < 3,5t sein.
Ausnahme ist, wenn der Anhänger unter 750kg zGM hat, dann darf das Gespann maximal 4,25t wiegen wie du richtig beschrieben hast.

Diese Regelung ist zwar so selten dämlich, wie es nur geht, ist aber aktuell wohl stand der Dinge.

Um die Idiotie mal vorzuführen, hier mein persönliches Beispiel:

Ich hatte früher einen Golf5, der hatte ne zGM von knapp 1800kg
Mein Wohnwagen (540er Wilk) von 1300kg
Macht in Summe 3100kg und ich durfte damit mit Klasse B fahren, was aber völlig Lebensmüde ist, wenn der Wohnwagen von ner Böhe erwischt wird, dreht sich der eh schon auf der Hinterachse viel zu leichte Golf einfach mit ins Nirvana.

Jetzt habe ich einen VW T5 LR mit ner zGM von 3000kg, der spielt mit dem Wohnwagen dahinter nur so, da liegt der Wohnwagen aufm Dach bevor der Bulli sich bewegt.

Den durfte ich mit Klasse B aber nicht fahren weil Wohnwagen + Zugfahrzeug = 4300kg :bang:

Die Leute die für die Gesetzesregelungen im Bereich anhänger zuständig sind scheinen alle nen Abschluss im Namen-Tanzen zu haben, haben von Technik aber nicht den Hauch einer Ahnung.

Demnächst zieh ich dann die Reifen von meinem Wohnwagen ab, weil die älter als 6 Jahre sind und ich damit nicht mehr 100km/h fahren darf. Die zieh ich dann auf meinen Bulli und fahre damit noch für die nächsten 8 Jahren biszu 180km/h :banging: :banging: :banging:

Sorry für den Rant, aber auf diesen Schwachsinn komme ich einfach nicht klar..


Bei den Sonntagsfahrverboten ist es meine ich so, dass es keine Deutschlandweit einheitliche Regelung gibt, einige Bundesländer erlauben private Fahrten, andere wollen eine Sondergenehmigung dafür sehen. Dann gibt es noch irgendwelche Sonderregelungen wenn es um Sportgeräte geht. Super kompliziertes Thema, ich blick da nicht mehr durch und bin froh meinen Transporter als PKW angemeldet zu haben, damit gibt es nirgends Ärger.

MfG Christian
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Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von T300D »

techam hat geschrieben:
Die Leute die für die Gesetzesregelungen im Bereich anhänger zuständig sind scheinen alle nen Abschluss im Namen-Tanzen zu haben, haben von Technik aber nicht den Hauch einer Ahnung.
:lol: :lol: :lol:
Ohne Namenstanz kein Parteibuch! Da glaube ich fest dran, wenn ich so durch die Reihen der Politik sehe.
techam hat geschrieben: Demnächst zieh ich dann die Reifen von meinem Wohnwagen ab, weil die älter als 6 Jahre sind und ich damit nicht mehr 100km/h fahren darf. Die zieh ich dann auf meinen Bulli und fahre damit noch für die nächsten 8 Jahren biszu 180km/h :banging: :banging: :banging:
Genau! Und einen 190/55/17 mit DOT aus 2019 darf ich auf meiner Gixxer fahren, mit einer DOT aus 2020 ist es verboten, außer, ich habe den Reifen eintragen lassen. :banging:

Der Verantwortliche dafür ist beim Namenstanzen durchgefallen und hat es nur in die Politik geschafft, weil die Mammi nen guten Anwalt kannte.

Uns geht es in D echt gut, aber solche Regelungen, die nur auf´s Abzocken gemacht sind, pissen mich echt an.

\\ Carsten
---------------------------------------------------
Plan für 2024

OSL, 17./18.6
Weiteres in Arbeit ....
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Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von Karli1512 »

@Techam

wenn das zGG des Anhängers > 750 Kg ist , dann ist jetzt 4,25 t nur noch mit B96 zulässig!

B96 ✓ Pkw + An­hän­ger mit ei­ner zu­läs­si­gen Ge­samt­mas­se über 750 kg, wo­bei das Ge­spann ei­ne zu­läs­sige Ge­samt­mas­se von 4.250 kg nicht über­schrei­ten darf
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  • Daniel Düsentrieb Offline
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Re: Sonntagsfahrverbot für 3,5t LKW mit Anhänger

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Beitrag von Daniel Düsentrieb »

Genau! Und einen 190/55/17 mit DOT aus 2019 darf ich auf meiner Gixxer fahren, mit einer DOT aus 2020 ist es verboten, außer, ich habe den Reifen eintragen lassen. :banging:

Der Verantwortliche dafür ist beim Namenstanzen durchgefallen und hat es nur in die Politik geschafft, weil die Mammi nen guten Anwalt kannte.

Uns geht es in D echt gut, aber solche Regelungen, die nur auf´s Abzocken gemacht sind, pissen mich echt an.

\\ Carsten[/quote]

Naja, für den leihen sicher nicht so richtig nachvollziehbar. Aber der Hersteller hat den Reifen halt nicht freigegeben, weil er ihn nicht geprüft hat. Das du den Reifen mit DOT 19 noch fahren darfst ist eigentlich mist, hat aber was von Bestandschutz... Ich glaube das Geschrei wäre noch viel größer, wenn du den DOT 19 auch nicht mehr fahren dürftest, oder?
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