Zweifelt keiner an und handhabe ich genauso, meistens erfährt der Gestürzte nichtmal davon und man behält es für sich und zahlt einfach.Lutze hat geschrieben:Und trotzdem soll es Veranstalter geben die sich selbst und damit ihre Teilnehmer gegen so etwas versichern oder eben großzügig solche Kosten selbst tragen.chewbaka: hat geschrieben:Das muss nirgends geregelt werden das ist im BGB glaube 823 Folgende geregelt, wenn ich das aus dem Studium noch richtig weiss. Sprich machst Du was kaputt haftest Du dafür. Der Haftungsausschluss gilt auch nie gegenüber VA oder Strecke und selbst der unter den Teilnehmern ist eher zweifelhaft und wird im Einzelfall sicher eh richterlich geprüft. Also wenn nachher eine Rechnung kommt ist da leider nix mit popowackeln.
Sollte es jedoch mal ernsthaft großzügig werden müssen und es ist eben nicht absicherbar gewesen (grobe Fahrlässigkeit z. B.) wird kein Veranstalter dieser Welt für empfindliche Summen einspringen.