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Lederkombis mit Airbagsystem, welche Hersteller setzen sowas ein?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Chris_89 Offline
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Beitrag von Chris_89 »

Chris hat geschrieben:
Chris_89 hat geschrieben:Tech-Air dürfte sich auf Grund des Patentstreits mit Dainese erstmal erledigt haben...
Ach was. Jetzt ist halt nur die Frage was Alpinestars zahlen muß. Außerdem geht es meines Wissens nach in die nächste Instanz.
Ich denke wir Kunden merken im ersten Step nichts, im Zweiten werden die Sachen wohl etwas teurer.
Der Mensch am Dainesestand hat mir das so erklärt, dass bis auf Weiteres keine Kombi mehr mit Tech-Air verkauft werden darf...

Aber der ein oder andere Shop hat ja noch solche Produkte im Sortiment. Ich denke nicht, dass die eine Klage von Dainese riskieren würden.
Was soll man nun glauben? :-?
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Beitrag von Didi1306 »

https://www.motorsport-total.com/motorr ... g-19021101

Das Urteil ist rechtskräftig und gilt bis was Anderes durch Revision etc. entschieden ist.

Also aktuell dürfen keine Alpinestars Tech-Air-Airbags verkauft werden in DEUTSCHLAND.
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Beitrag von Taurus »

Louis und einige andere haben den TechAir aus dem Programm genommen. Andere schlafen wohl noch. In dem Urteil hieß es, dass alle noch nicht an Endkunden verkaufte Airbags von den Händlern zurückgerufen werden müssen.

Bei PSI habe ich ich nachgefragt, ob das Urteil Auswirkungen auf meine Bestellung hat. Es hieß, dass das keine Relevanz hat, da ich den Artikel über PSI beziehe. Zum Endkunden dürften die verkaufen. Nur Händler dürften die Weste nicht mehr vertreiben. Also komplett habe ich das aufgrung der "Sprachbarriere" auch nicht verstanden.

Dennoch, die Liefeung nach Deutschland scheint für PSI demnach legal zu sein. Ich bin gespannt, ob das Teil tatsächlich Anfang März hier eintrifft.
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Beitrag von Rutzl »

Das Urteil zum Patentrecht ist in der ersten Instanz und Alpinestars hat Berufung eingelegt, da ist das letzte Wort also noch nicht gesprochen. Das Urteil betrifft nur Deutschland, heißt deutsche Händler (z.B. Louis) dürfen die Airbags nicht mehr verkaufen, außerdem gibt es in Italien, Großbritannien und Frankreich offene Verfahren.

PSi ist ein tschechischer Händler, die dürfen die Airbags weiterhin problemlos an Endkunden vertreiben. PSi macht bei den Airbags die sie verkaufen auch den technischen Support/Service, da gibt es also auch kein Problem.

Für Alpinestars ist die Situation nicht schön, aber ich kann mir nicht vorstellen das sie deswegen mit dem Airbaggeschäft aufhören. Unterm Strich geht es Dainese doch nur darum einen Konkurrenten zu schwächen bzw. ihm das Leben schwer zu machen und dabei noch Kohle in Form von Strafen abzugreifen. Ist ähnlich wie Apple und Samsung.
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Beitrag von Chris79 »

Rutzl hat geschrieben:...

Für Alpinestars ist die Situation nicht schön, aber ich kann mir nicht vorstellen das sie deswegen mit dem Airbaggeschäft aufhören. Unterm Strich geht es Dainese doch nur darum einen Konkurrenten zu schwächen bzw. ihm das Leben schwer zu machen und dabei noch Kohle in Form von Strafen abzugreifen. Ist ähnlich wie Apple und Samsung.
Nun ja. Wenn Dainese was zuerst erfunden hat, dafür teuer in die Entwicklung investiert und dann kommt ein Konkurrent und macht es in gleicher Weise nach ohne selbst wesentlich eine andersartige Innovation patentiert zu haben, dann ist das nicht in Ordnung.

Ich kann das schon verstehen. Dainese hat den Punkt "Time to Market" einfach erkannt und alles darauf ausgerichtet. Alpinestars kam einfach nen Schritt später und muss sich, so finde ich, berechtigter Weise hinten anstellen und hat die frühere Innovation von Dainese zu respektieren sowie entsprechende Lizenzgebühren zu entrichten. Einfach was nachbauen das schon ein anderer Hersteller erfunden hat und Umsätze abgreifen ist nicht in Ordnung.

Das ist ja wie die "Darth Vader Lauf-Led" von Audi beim Blinken. Dass müssen jetzt nun mal auch alle Hersteller lizenzieren die so ein Lauflicht an Autos anbieten möchten. Außer sie realisieren es in technischer Art und Weise absolut neu. Ich glaub Audi hat das zuerst patentiert. Simple und einfach. Aber die waren halt schneller. Ob mit der technischen Innovation oder dem Patent ist erstmal egal. Hier mag ich mich irren. Ich mein nur Audi hatte das zuerst bzw. der VW Konzern. Ist auch nur ein Beispiel
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Beitrag von zx10speed »

edit: Chris war schneller...

Ja, ist es so? oder gehts darum Investitionen zu schützen, weil man "als erster" sowas gemacht hat, und sich das durch Patente geschützt hat? Bin mir nicht sicher ob Dainese die ersten waren, aber es muss ja einen Grund haben das sie nun erstmal Recht bekommen haben. Vermutlich müssen die anderen für verkaufte Lizensgebühren Airbgs zahlen , deswegen die Rückrufe. gibt da immer mehrere Seiten, aber wenn unsereins sich was ausdenkt, und Patente/Geschmachsmusterschutz anmeldet, dann ja auch um die Investition zu sichern. Denke das wird sich in allen Ländern sortieren, aber die Richtung ist zu erkennen. Kommt drauf an in welcher Grössenordnung das läuft, aber wenn es zu viel ist, wird Alpinestars keine Airbags mehr liefern an andere Hersteller...um auf sicher zu gehen.
Mal sehen wie es kommt.....
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Beitrag von TTs Target »

Um das technische geht es nicht, Dainese hat zunächst 3 Patenklagen geltend gemacht, eine zurückgezogen, eine wurde abgelehnt und das was nun durchging ist das Patent EP 2 412 257 B1, bei dem es um "die allgemeine Unterbringung einer aufblasbaren Luftsackkonstruktion in einer „Tasche“ eines Kleidungsstücks mit elastischen Einsätzen bezieht", also um den Grundsatz des Airbags in der Kombi/... als solchen.
Alpinestars arbeitet seit 2001 daran, die System als solche sind unterschiedlich.
Geht jetzt dann in der nächsten Instanz vor den Bundesgerichtshof.

Schön ist anders, aber geht eben um viel Geld...
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Motorradbekleidung und Zubehör - Alpinestars, X-Lite, Rev´it, iXS, Stompgrip, Rainers,...
Daytona Security Evo G3 (auch) als GP, Reparatur von Alpinestars Bekleidung / Tech-Air Service, Neubesohlung von Daytona Stiefeln uvm.
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Beitrag von moik »

TTs Target hat geschrieben:Um das technische geht es nicht, Dainese hat zunächst 3 Patenklagen geltend gemacht, eine zurückgezogen, eine wurde abgelehnt und das was nun durchging ist das Patent EP 2 412 257 B1, bei dem es um "die allgemeine Unterbringung einer aufblasbaren Luftsackkonstruktion in einer „Tasche“ eines Kleidungsstücks mit elastischen Einsätzen bezieht", also um den Grundsatz des Airbags in der Kombi/... als solchen.
Alpinestars arbeitet seit 2001 daran, die System als solche sind unterschiedlich.
Geht jetzt dann in der nächsten Instanz vor den Bundesgerichtshof.

Schön ist anders, aber geht eben um viel Geld...
Danke für die gute Erklärung!
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Beitrag von Chris »

Wenn es darum geht einen Luftsack unter zu bringen, hätten dann die eingenähten Westen nicht auch ein Problem?
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Beitrag von Damafa21 »

Es geht darum:


Kleidungsstück (2050), umfassend
eine Schutzvorrichtung (2001, 2101) und eine Tasche (2053, 2053a, 2053b), die zumindest teilweise
aus elastischem Material angefertigt ist und ausgebildet ist, um die Schutzvorrichtung (2001, 2101) aufzunehmen, wobei die Schutzvorrichtung (2001,
2101) ein aufblasbares Mittel (2002, 2102), in dem
eine innere Kammer (2003) definiert ist, und mehrere
Zugbänder (2005) umfasst, welche innerhalb der inneren Kammer (2003) verteilt und fest mit entsprechenden Flächenteilen (2015, 2016, 2018, 2019)
des aufblasbaren Mittels (2002, 2102) verbunden
sind,
wobei das aufblasbare Mittel (2002, 2102) eine erste
Wandung (2015) und eine zweite Wandung (2016)
umfasst, welche an den entsprechenden Umfangskanten (2020, 2021) derart miteinander verbunden
sind, dass die innere Kammer (2003) ausgebildet
wird,
ein erstes Gewebe (2018), welches im Innern wenigstens zum Teil die erste Wandung (2015) auskleidet, und
ein zweites Gewebe (2019), welches im Innern wenigstens zum Teil die zweite Wandung (2016) auskleidet,
wobei die Zugbänder (2005) gegenüberliegende Enden (2005a, 2005b) aufweisen, welche jeweils mit
dem ersten Gewebe (2018) und dem zweiten Gewebe (2019) verbunden sind.


So lautet die deutsche Version des Patentanspruchs 1 des in Rede stehenden Patents EP 2 412 257 B1. Darauf kann man auch die Tech Air Weste in einem Kombi lesen. Das ist ja gerade das Problem, das alpinestars hat.
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