Servus Zusammen,
ich prüfe gerade (eigentlich ist es entschieden) meinen Straßenhobel zu entlasten und mir ein Mopped für die Renne aufzubauen.
Eigentlich ist die Entscheidung für eine GSX-R 750 gefallen. Soweit mir bekannt ist aktuell unklar ob es das Motorrad in 2017 folgend geben wird, scheint wohl nicht trivial zu sein bei den Motoren die EUR4 Grenzwerte zu erreichen.
Jetzt kommt aber die Gretchenfrage - wenn das Motorrad 2015/2016 gefertigt aber nicht zugelassen/gekauft wurde (ob nun auf Händler oder Privat ist mal egal), habe ich dann überhaupt in 2017 noch die Möglichkeit mir eine Kurzzulassung zwecks Einfahren zu organisieren?
EUR4 Norm - Kauf Ausläufer 2016 und Zulassung 2017
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Ben96 Offline
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EUR4 Norm - Kauf Ausläufer 2016 und Zulassung 2017
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- Lutze Offline
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Re: EUR4 Norm - Kauf Ausläufer 2016 und Zulassung 2017
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wenn du es unbedingt einfahren willst würde auch ein Kurzzeitkennzeichen genügen, dafür brauchst duglaub ich nichts Zulassungsfähiges.
Ich kenn die Gesetze nicht vermute aber das die Bauartzulassung bestand hat auch 2017 und nur neu homologierte Fahrzeuge dem neuen Standard entsprechen müssen.
Ist aber beides Spekulation aber google weiß da sicher mehr.
Ich kenn die Gesetze nicht vermute aber das die Bauartzulassung bestand hat auch 2017 und nur neu homologierte Fahrzeuge dem neuen Standard entsprechen müssen.
Ist aber beides Spekulation aber google weiß da sicher mehr.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
- HCB Offline
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Re: EUR4 Norm - Kauf Ausläufer 2016 und Zulassung 2017
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Moin, moin,
für einen derartig wichtigen Sachverhalt nehme ich immer meinen ganzen Mut zusammen und wende mich an den TÜV (oder ähnliches) oder die Zulassungsstelle. Offensichtlich braucht man Mut dazu ....
Bet denn und Tschüß
Hartmut
für einen derartig wichtigen Sachverhalt nehme ich immer meinen ganzen Mut zusammen und wende mich an den TÜV (oder ähnliches) oder die Zulassungsstelle. Offensichtlich braucht man Mut dazu ....
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Plan 2018
Cartagena 22.12./05.1. Rehm
Jerez Feb.2./9. MotoCenter Thun
Rijeka 19./22. April
OSL Twins Only 17./18. Juli
Brno 7./9. Aug. Bimotaclub
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Re: EUR4 Norm - Kauf Ausläufer 2016 und Zulassung 2017
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Mein Wissen stammt aus dem PKW Bereich, sollte aber ähnlich sein.
Prinzipiell gibt es für jede Abgasstufe einen genau definierten Zeitraum in welchem Neufahrzeuge zugelassen werden können.
Ist diese Frist abgelaufen, gibt es für eine bestimmte Stückzahl oder einen definierten Zeitraum die Möglichkeit Neufahrzeuge über eine "Ausnahmeregelung" zuzulassen.
Das hängt aber vom Hersteller und einer "Absprache" mit der Genehmigungsbehörde ab.
Deshalb hilft nur der Weg zu Zulassungsstelle
Prinzipiell gibt es für jede Abgasstufe einen genau definierten Zeitraum in welchem Neufahrzeuge zugelassen werden können.
Ist diese Frist abgelaufen, gibt es für eine bestimmte Stückzahl oder einen definierten Zeitraum die Möglichkeit Neufahrzeuge über eine "Ausnahmeregelung" zuzulassen.
Das hängt aber vom Hersteller und einer "Absprache" mit der Genehmigungsbehörde ab.
Deshalb hilft nur der Weg zu Zulassungsstelle
- schinnerhannes Offline
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Re: EUR4 Norm - Kauf Ausläufer 2016 und Zulassung 2017
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EURO 3 - Motorräder müssen bis zum 31.12.2016 zugelassen sein !!!
Deshalb gibt's jetzt für "Standuhren" top Preisnachlässe. Die nicht verkauft werden muß der Importeuer mit Tageszulassung versehen.
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immer locker durch die Hose atmen
- gixxn Offline
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Re: EUR4 Norm - Kauf Ausläufer 2016 und Zulassung 2017
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Danke für die Info Hannes!schinnerhannes hat geschrieben:EURO 3 - Motorräder müssen bis zum 31.12.2016 zugelassen sein !!!
Deshalb gibt's jetzt für "Standuhren" top Preisnachlässe. Die nicht verkauft werden muß der Importeuer mit Tageszulassung versehen.
Und wie schaut es da bei PKW bzw. Transportern aus?
Da gab es ja erst die Umstellung auf Euro6 (oder wars Euro7) ?
gruß gixxn