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Schaltautomat, legal oder illegal?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von thomy46 »

komisch komisch
bei der Aprilia RSV4 Aprc ist der Schnellwechsler (QS) original ab Werk drinn ...
wissen das die uniformierten Besserwisser ??
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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von ACEERZ »

@thomy46, toller Kommentar?! Seid wievielen Jahren baut BMW noch gleich Straßenzugelassene Schaltautomaten? Achja HP2 seid 2009, es gibt bestimmt gewiss noch irgendwas wo die Serie noch früher zukaufen waren?

Ich muss mich auch rumärgern mit ner Lauter werdenen SC Project Anlage weil bei meiner Speedy nur 91db(a) eingetragen sind, denn der zuletzt gemessen lag der Wert an der Toleranzgrenze 95db(a). Ne RSV 4 ist wenn ich mich recht entsinne Serie mit 108db(a) eingetragen..R1 RN22, S1000RR deutlich über 105db(a)
Was Serie ist, ist nicht mit unoriginalem Zubehör zu vergleichen.
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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von Pejo »

Hi,
was labert ihr hier eigentlich rum.In Deutschland ist doch alles klar, :clubbed:
Was nicht ausdrücklich erlaubt ist ,ist grundsächlich verboten .Was ist daran denn unklar? :axed:
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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von Jonas ZX-6R »

blowman hat geschrieben:ich werd´s euch morgen mal einscannen und hier einstellen,wenn ihr das wünscht... :D

blowman

Sehr gut :) Meld dich wenn du es eingescannt hast !!
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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von blowman »

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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von Dr.Best »

Und das würdet ihr der Polizei vorzeigen wenn sie nachfragen bei einer Kontrolle?
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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von blowman »

ja warum denn nicht,ist doch ein echtes dokument. ob sie es akzeptieren oder nicht sei dahin gestellt,war noch nicht in dem genuss.bei mir habe sie bis jetzt immer nur auf die tröte und die pneus geschaut.

blowman :roll:
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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von Beau Riese »

Hallo,
da mich das Thema auch sehr interessiert -beim Moppedfahren gibt es schließlich schönere Dinge als Stress mit Polizei oder Versicherung- habe ich gerade eben auch mal beim örtlichenn TÜV nachgefragt. Unter "Schaltautomat" verstand der Ing. erst ein Teil, was selbstständig schaltet, so dass er hier eine Gefährdung sah, sollte das Teil unerwartet schalten, wenn ich es gar nicht will... Nachdem ich das Missverständnis auf- und ihm die Funktionsweise erklärt habe, fiel ihm ein, was das ist und dass er das schon mal gesehen hat.

Grundsätzlich, sagte er, stünde in der StVZO, dass die BE erlischt, wenn das Fahrzeug so verändert wird, dass sich eine Gefährdung ergibt, für den Fahrzeugführer oder für Andere. Dies könne er hierbei nicht erkennen, so dass er davon ausginge, dass ein Quickshifter nicht eintragungspflichtig sei. Außerdem würde er bei einer Prüfung ja ohnehin nur den mechanischen Teil am Schalthebel sehen, und der sei vollkommen unbedenklich... Allerdings sei er sich nicht so sicher, dass er es mir schriftlich geben würde, denn schließlich würde in die Fahrzeugelektrik eingegriffen, so dass strenggenommen die elektromagnetische Störsicherheit sichergestellt sein müsste. Wenn das Teil aber nicht mehr tue als für einen kurzen Moment die Zündung zu unterbrechen, sehe er da keine Gefährdung. Einzige Störmöglichkeit wäre ein Defekt, aber der könne überall auftreten, z.B. auch bei der Zündspule o.ä. und sei hier unbeachtlich.

Wenn ich als vorsichtiger Zeitgenosse den QS doch sicherheitshalber eingetragen haben möchte, solle ich ihn einbauen und ihm vorführen, und wenn er funktioniert wie von mir beschrieben, schreibe er mir "einen Zettel, mit dem es dann bei der Zulassungsstelle eingetragen werden" könne.

Ich werde also mal anfangen, auf einen QS zu sparen, den guten Mann beim Wort nehmen und berichten -das wird aber sicher erst nächstes Jahr etwas werden. So ein Tellert hat schließlich seinen Preis. :shock:
Man gönnt sich ja sonst auch alles...
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Re: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von Daniel Düsentrieb »

Die elektomagnetische Verträglichkeit muss immer und bei jedem E-Teil nachgewiesen werden, wenn der Hersteller keine solche Prüfung hat durchführen lassen, dann darf er rein rechtlich auch nicht eingetragen werden.
Wenn der gute Herr es macht sei froh und geh damit nicht hausieren, könnte seinen Job kosten, wenn er es wissentlich macht! Und das tut er, wenn er die befugnis hat es dir einzutragen.

PS: Auch bei einer Rückfahrkamera muss die elektromagnetische Verträglichkeit nachgewiesen werden....
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Re: AW: Schaltautomat, legal oder illegal?

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Beitrag von Larsi »

Mal abgesehen davon ...
Verschlechtert es nicht das Abgasverhalten, wenn die Zündung unterbrochen wird, die Kraftstoffzufuhr aber nicht??
Dieser Verdacht müsste doch ein neues Abgas- und Geräuschgutachten erfordern.
Vier Zylinder sind zwei Motorräder oder ein halbes Auto!
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