Hilfe was tun???
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- papi Offline
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Wann es gestohle gemeldet wurde ist völlig unerheblich (soweit mich meine Jura-Kenntnisse aus dem BWL-Studium nicht taeuschen).
wichtig sind
a: du warst nicht in kenntniss, dass das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist (Gutglaubenannahme) _und_
b: das Fahrzeug ist nicht wirklich gestohlen und der Haendler war rechtmäßiger Eigentuemer bzw. von diesem Bevollmächtigt das Fahrzeug zu veräussern.
dann konntest du Eigentum an dem Fahrzeug erwerben, der Rest sollte dich nur noch als Zeuge in einem Betrugsprozess tangieren.
Ist das Fahrzeug tatsächlich gestohlen, hilft dir die Gutglaubenannahme nix, ein Erwerb ist nicht möglich und hat somit nie Stattgefunden, du hast jedoch Anspruch auf Schadenersatz, musst das Fahrzeug jedoch zunächst herausgeben, da du nicht Eigentümer sondern nur Besitzer bist bist.
Ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde kann dir ansonsten schnurz sein, erst Recht wenn es nach Abschluss des Kaufvertrages und Uebergabe von Fahrzeug und Geld geschah.
Verwunderlich nur:
Die Versicherungen verlangen üblicherweiseals allererstes fahrzeugbrief, schluessel alle Unterlagen, bevor sie mit der Schadenregulierung beginnen.
papi
wichtig sind
a: du warst nicht in kenntniss, dass das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist (Gutglaubenannahme) _und_
b: das Fahrzeug ist nicht wirklich gestohlen und der Haendler war rechtmäßiger Eigentuemer bzw. von diesem Bevollmächtigt das Fahrzeug zu veräussern.
dann konntest du Eigentum an dem Fahrzeug erwerben, der Rest sollte dich nur noch als Zeuge in einem Betrugsprozess tangieren.
Ist das Fahrzeug tatsächlich gestohlen, hilft dir die Gutglaubenannahme nix, ein Erwerb ist nicht möglich und hat somit nie Stattgefunden, du hast jedoch Anspruch auf Schadenersatz, musst das Fahrzeug jedoch zunächst herausgeben, da du nicht Eigentümer sondern nur Besitzer bist bist.
Ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde kann dir ansonsten schnurz sein, erst Recht wenn es nach Abschluss des Kaufvertrages und Uebergabe von Fahrzeug und Geld geschah.
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Die Versicherungen verlangen üblicherweiseals allererstes fahrzeugbrief, schluessel alle Unterlagen, bevor sie mit der Schadenregulierung beginnen.
papi
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mangelndes Fahrkönnen wird durch
überlegenes Geschraubsel kompensiert
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- Marc Offline
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- Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 16:35
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Also, auch ich nehme schwer an, das Du das Motorrad wieder zurück geben mußt und gegen den Händler Dein Geld einklagen mußt. Das Motorrad wird von der Versicherung beschlagnahmt, da die ja bereits dafür das Geld an den Händler ausgeschüttet hat. OMIT IST ES VERSICHERUNGSEIGENTUM!
Ist ja bei nem geklauten Auto das Gleiche. Wenn es weg ist mußt Du 6 Wochen oder so warten, bekommst dann von der Versicherung Geld und wenn es danach wieder auftaucht geht es in den Besitz der Versicherung über.
In Deinem Fall wird die Versicherung das Bike (meiner Meinung nach) auch beschlagnahmen, und die Differenz zwischen ausgezahltem Wert und jetzigem Wert beim Händler einfordern. ußerdem bekommt er noch ne Anzeige wegen Versicherungsbetrug, das ist wohl klar!
Dumm ist halt nur, das Du demnächst wahrscheinlich weder das Bike, noch das Geld hast. Da kann ich Dir nur die Daumen drücken, dass der Händler Dir das Geld rasch wieder gibt.
Ich versuche aber morgen mal in unserer Rechtsabteilung da nen Statement von unserem Rechtsverdreher zu bekommen....
Halt uns aber mal auf dem Laufenden, was da passiert. Interessiert mich ja nun doch...
Viel Glück
Ist ja bei nem geklauten Auto das Gleiche. Wenn es weg ist mußt Du 6 Wochen oder so warten, bekommst dann von der Versicherung Geld und wenn es danach wieder auftaucht geht es in den Besitz der Versicherung über.
In Deinem Fall wird die Versicherung das Bike (meiner Meinung nach) auch beschlagnahmen, und die Differenz zwischen ausgezahltem Wert und jetzigem Wert beim Händler einfordern. ußerdem bekommt er noch ne Anzeige wegen Versicherungsbetrug, das ist wohl klar!
Dumm ist halt nur, das Du demnächst wahrscheinlich weder das Bike, noch das Geld hast. Da kann ich Dir nur die Daumen drücken, dass der Händler Dir das Geld rasch wieder gibt.
Ich versuche aber morgen mal in unserer Rechtsabteilung da nen Statement von unserem Rechtsverdreher zu bekommen....
Halt uns aber mal auf dem Laufenden, was da passiert. Interessiert mich ja nun doch...
Viel Glück
Gruß Marc
All you need is Grip... [img]http://www.racing-crew.de/smilie.gif[/img]
Racing - Crew - Bochum
www.racing-crew.de
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- uherczeg Offline
- Beiträge: 176
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@Marc:
Nicht unbedingt, da es ein gewerblicher Verkäufer war und das Moped anscheinend ja von ihm selbst gestammt hat. Man müßte dem Vorbesitzer nachweisen, daß ER es geklaut hat. dann wäre es Hehlerware.
Es fand aber nirgends ein Klau statt. Es war ja nur ANGEBLICH geklauft und nicht WIRKLICH. Macht schon einen Unterschied.
Im Prinzip hat der Vorbesitzer das Kratt 2 x "verkauft".
Ich denke, der Anwalt hat dazu schon ausreichend Stellung bezogen.
Noch sehe ich nicht inwieweit ein Versicherungsbetrug den jetzigen Besitzer tangiert. Der Diebstahl fand ja nicht statt, somit ist es auch keine Hehlerware.
Uwe
Nicht unbedingt, da es ein gewerblicher Verkäufer war und das Moped anscheinend ja von ihm selbst gestammt hat. Man müßte dem Vorbesitzer nachweisen, daß ER es geklaut hat. dann wäre es Hehlerware.
Es fand aber nirgends ein Klau statt. Es war ja nur ANGEBLICH geklauft und nicht WIRKLICH. Macht schon einen Unterschied.
Im Prinzip hat der Vorbesitzer das Kratt 2 x "verkauft".
Ich denke, der Anwalt hat dazu schon ausreichend Stellung bezogen.
Noch sehe ich nicht inwieweit ein Versicherungsbetrug den jetzigen Besitzer tangiert. Der Diebstahl fand ja nicht statt, somit ist es auch keine Hehlerware.
Uwe
Hallo Jungs!
Habe mich doch mal Durchgerungen bei besagtem Händler Anzurufen. Dieser viel gleich aus allen Wolken und meinte das dieses Fahrzeug niemals gestohlen wurde. Man zwar bei ihm eingebrochen sein und sein Rennmotorrad entwendet, aber dies sei nicht diese Motorrad gewesen.
Er habe damals die Versicherungssumme dazu benutzt dieses von mir erworbene Fahrzeug auf zu bauen. Aber die beiden Fahrzeuge hatten eine fast identische KFZ-Brief Nr. die gleiche Farbe u.s.w . Er meinte das er mich gleich zurück rufen wolle , nach dem er sich bei seiner Polizeistation gemeldet hätte. Bei ihm sei bisher weder Polizei noch Versicherung aufgetaucht. Ca. 20min später klingelte das Telefon wieder , und er meinte das man auf der Polizei schon Festgestellt habe das die Brief Nr. nicht mit den angegebenen Daten übereinstimme. Dann haben sie am Telefon sämtliche Daten verglichen und Festgestellt das es sich Definitiv nicht um mein Fahrzeug handelt. Danach meinte er habe er erst einmal sein Hemd gewechselt. Nun habe er ein schreiben aufgesetzt das den Hergang der Verwechslung erklärt ,dieses geht heute noch samt aller erforderlichen unterlagen ans BKA. Damit man das Fahrzeug wieder aus dem Fandungs Rechner nimmt. Mit meiner Polizeistation und seiner Versicherung wolle er sich auch heute noch in Verbindung setzen damit die nicht Überreagieren und mir das Fahrzeug wegnehmen. Also ist doch alles nur ein fehler vom Amt, und der Händler unschuldig. Dieser meinte auch das er niemals so Blöd wäre so etwas auf diese Art und weise durch zu ziehen. Da es ihn seine Existenz kosten würde. Also erst mal ein Freispruch von mir an den Händler, der sich nun auch sehr Aktiv an der Aufklärung mit beteiligt. Am Montag will er mich noch mal Zurück Rufen wie es weiter geht.
Habe mich doch mal Durchgerungen bei besagtem Händler Anzurufen. Dieser viel gleich aus allen Wolken und meinte das dieses Fahrzeug niemals gestohlen wurde. Man zwar bei ihm eingebrochen sein und sein Rennmotorrad entwendet, aber dies sei nicht diese Motorrad gewesen.
Er habe damals die Versicherungssumme dazu benutzt dieses von mir erworbene Fahrzeug auf zu bauen. Aber die beiden Fahrzeuge hatten eine fast identische KFZ-Brief Nr. die gleiche Farbe u.s.w . Er meinte das er mich gleich zurück rufen wolle , nach dem er sich bei seiner Polizeistation gemeldet hätte. Bei ihm sei bisher weder Polizei noch Versicherung aufgetaucht. Ca. 20min später klingelte das Telefon wieder , und er meinte das man auf der Polizei schon Festgestellt habe das die Brief Nr. nicht mit den angegebenen Daten übereinstimme. Dann haben sie am Telefon sämtliche Daten verglichen und Festgestellt das es sich Definitiv nicht um mein Fahrzeug handelt. Danach meinte er habe er erst einmal sein Hemd gewechselt. Nun habe er ein schreiben aufgesetzt das den Hergang der Verwechslung erklärt ,dieses geht heute noch samt aller erforderlichen unterlagen ans BKA. Damit man das Fahrzeug wieder aus dem Fandungs Rechner nimmt. Mit meiner Polizeistation und seiner Versicherung wolle er sich auch heute noch in Verbindung setzen damit die nicht Überreagieren und mir das Fahrzeug wegnehmen. Also ist doch alles nur ein fehler vom Amt, und der Händler unschuldig. Dieser meinte auch das er niemals so Blöd wäre so etwas auf diese Art und weise durch zu ziehen. Da es ihn seine Existenz kosten würde. Also erst mal ein Freispruch von mir an den Händler, der sich nun auch sehr Aktiv an der Aufklärung mit beteiligt. Am Montag will er mich noch mal Zurück Rufen wie es weiter geht.
- Blumenhummer Offline
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- Reidi Offline
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- Marc Offline
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Na super... Glückwunsch! Dann kann es ja jetzt ans Aufbauen der Maschine gehen
Zuletzt geändert von Marc am Freitag 6. Februar 2004, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Marc
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