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Hilfe was tun???

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Hilfe was tun???

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Beitrag von Highsider »

Was tun ?

Mir ist da was Passiert das ich unbedingt loswerden muss. Da es sich aber um ein noch Laufendes verfahren handelt werde ich die Namen durch xxx ersetzen.

Als Rennsportbegeisterter Mensch betätige ich mich seit 2 Jahren auch auf der Rennstrecke, bisher mit einer 1995er Yamaha FZR. Da ich allerdings für 2004 einen umstieg auf ein neueres Modell plante zog ich den Kauf einer GSXR600 für die Rennstrecke in Betracht. Also macht ich mich im Internet auf die suche. Da mir allerdings bekannt und bewusst ist das sich auf der Rennstrecke auch viele schwarze Schafe mit Unfall oder gar geklauten Motorrädern bewegen, suchte ich gezielt nach Händlern die Rennmotorräder Anboten. Über die Seiten Mobile.de und Suzuki.de wurde ich auf die xxx-xxxxxxx GmbH Aufmerksam. Dort bot Herr xxxxx sein DMSB Rundstreckenpokal Meisterschafts- Motorrad an. Mit diesem hatte er im Seriensport die Supersportmeisterschaft 2003 gewonnen. Na gut dachte ich es ist zwar nicht das günstigste Angebot aber bei einem Vertragshändler kann ja nichts mehr schief gehen. Nach einem Anruf erfuhr ich näheres und das auch eine Finanzierung möglich wäre. Dies kam mir natürlich sehr entgegen und nach kurzer Bedenkzeit sagte ich zu. Da xxxxxxx ca. 400km von mir entfernt ist einigten wir uns darauf alles Schriftliche per Post und Fax zu erledigen. Da mir mehrmals am Telefon versichert worden ist das mit dem Motorrad alles in bester Ordnung sei und ich auch ein Jahr Garantie erhalten würde machte ich mit keine weiteren sorgen. Nach erhalt sämtlicher Papiere, Kfz-brief, TÜV, Kreditvertrag u.s.w ließ ich das Fahrzeug für 3 Tage zu um in Flensburg als Besitzer eingetragen zu werden. Dies war ja auch von der Kreditbank so gefordert, denn die wollen ja schließlich den Kreditnehmer im Kfz-Brief stehen haben.
Dann überwies ich am 19.11.2003 die Vereinbarten xxxxeuro Anzahlung. Telefonisch vereinbarten wir den 13.12.2003 als Abholtermin, da xxxxxxx die GSXR600 noch bei der DMSB Meisterschafts- Pokal Verleihung ausstellen wollte. Ich willigte ohne Gegenleistung ein obwohl einer Abholung nichts mehr im Wege gestanden hätte schließlich war ja schon alles geregelt und Bezahlt.
Am 13.12.2003 stand ich dann mit meinen Cousin pünktlich vorm Geschäft in xxxxxx, nach einem Angenehmen Gespräch, Tipps und Tricks (Own the Race Tack). Ein paar Infos was bei der Durchsicht ausgetauscht und gewechselt wurde traten wir die 400Km lange Heimfahrt an.Am 6 Januar 2004 erhielt ich dann Post von der Polizei, ich möchte mich bitte umgehend bei selbiger einfinden. Um bei der Aufklärung eines Diebstahles bei der xxx-xxxxxxx GmbH zu helfen. Also packte ich alle meine Papiere die ich zum Motorrad dazu hatte ein und meldete mich noch am 6.Januar 2004 bei der Polizei. Dort erfuhr ich das die von mir erworbene GSXR600 von der xxx-xxxxxxx GmbH nach einem Einbruch der am 27.4.2002-29.4.2002 stattgefunden hatte als gestohlen gemeldet wurde. Auf Deutsch das am 13.12.2003 von mir gekaufte Motorrad ist vom Verkäufer 2002 als gestohlen gemeldet wurden. Der Polizist zeigte sich mehr als erstaunt als ich ihn anhand meiner unterlagen Beweisen konnte das ich das Motorrad dort gekauft habe wo es als gestohlen gemeldet wurde. Nun ist also genau das Eingetroffen was ich eigentlich vermeiden wollte. Ich als Unbescholtener Bürger mitten in Sodom und Komorra! Besonders traurig finde ich allerdings das es der besagte Händler nicht einmal für nötig hält sich mir als Kunden gegenüber zu äußern. Der letzte E-Mail Versuch blieb unbeantwortet, und die Kosten für ein Telefonat meinerseits werde ich unter diesen umständen ganz sicher nicht übernehmen. Noch mehr Kopfzerbrechen bereitet mir aber die frage was denn nun wird? Darf ich das Fahrzeug nun behalten denn mit dem begangenen Versicherungsbetrug habe ich ja nichts zu tun. Oder darf ich 2004 zu Fuß um die Rennstrecke laufen (Own the Race Track aber nur ohne dich)?
Noch steht das Fahrzeug ja bei mir ich habe allerdings keine Ahnung ob die so bleibt. Nach Auskunft eines Rechtsanwaltes solle ich mir keine sorgen machen, das Geschäft ist Rechtssicher. Und ich könne das Motorrad behalten. Wenn ich es allerdings Privat gekauft hätte sehe es eher schlecht für mich aus. Jedenfalls sind meine Saison Vorbereitungen jetzt zum Teufel, da ich mich nicht getraue Geld auszugeben für etwas was ich vielleicht bald nicht mehr habe.

Ich möchte auch darauf aufmerksam machen das ich bisher keine Gegendarstellung von seitens des Herrn XXX zu hören bekommen habe. Vielleicht ist das ja auch alles bloß ein fehler vom Amt. Auf jeden fall ist das alles nun schon einen Monat her. Es hat sich bei mir aber keiner mehr gemeldet, weder Polizei noch Versicherung. So ,was würdet ihr tun? Normal weiter machen?
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Beitrag von Nico »

Hmm... ärgerlich daß Du mal zu den Grünen mußtest. Aber weshalb machst Du Dir nen Kopf? Dein Mopped ist keine Hehlerware, du hast einen gültigen Kaufvertrag und beide Parteien haben ihre Pflichten erfüllt. Ergo: Schraub Dein Mopped fertig und freu Dich. Laß den Händler in Ruhe sein Betrugsverfahren ausfechten :-)
Nico

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Beitrag von Martin »

Ich würde normal weiter machen an deiner Stelle.
Was mich irritiert ist die Tatsache, dass der Brief vorhanden ist und ja jetzt bei der Bank sein muß. Wenn der Händler das Motorrad als gestohlen meldet muß er den Brief nicht nur vorweisen sondern auch abgeben, sonst zahlt die Versicherung auch nicht.
Selbst wenn das alles so ok war und er den brief nicht abgeben mußte (warum auch immer), dann ist der Besitzer des Briefes Eigentümer des Kfz. Da du dazu auch noch beides hast und auch noch einen Finanzierungsvertrag, der bei eben diesem Händler gemacht wurde, sollte nichts schief gehen.
Wenn du den nicht hättest und damals das bike MIT Brief gestohlen wurde, wäre die Beweislage sicher schwieriger.
Das alles natürlich ohne Gewähr. Wer weiß wie die Gesetzeslage tatsächlich aussieht.
Gruß, Martin
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Beitrag von Dennis »

Du bist ja im Recht,denke das die Versicherung nur von Herrn XXXX das Geld einfordern wird,du hast ja alles schriftlich das du sie normal gekauft hast.

PS.: Vielleicht kann sich Herr XXX gar nicht mehr melden oder haben die im Knast schon Internet??? :wink: :roll:

Mfg Dennis
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Beitrag von HaneBub »

Meines Wissens kann man kein Eigentum an gestohlener Ware erlangen.
Wenn ich etwas gestohlenes erwerbe muss ich es (leider) zurück geben.
Rechtlich gehört das Mopped deshalb der Versicherung.

Gruß vom HaneBub
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Beitrag von Nico »

HaneBub hat geschrieben:Meines Wissens kann man kein Eigentum an gestohlener Ware erlangen.
Wenn ich etwas gestohlenes erwerbe muss ich es (leider) zurück geben.
Rechtlich gehört das Mopped deshalb der Versicherung.
Wenn es DAVOR gestohlen gewesen wäre schon. Wenn er aber den Diebstahl nach Kauf anzeigt sicherlich nicht. Wär ja noch schöner.
Nico

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Beitrag von Chris »

Wieso nach Kauf? Hat er doch schon vorher???
Also ich hätte das auch so wie Hanebub getippt.

Chris
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Beitrag von Flo »

Wow, starker Tobak!

Also, ich würde mal fast auf einen Fehler beim Amt tippen. Ich meine, es gibt schon schwarze Schafe, auch dumme schwarze Schafe, aber das ist an Dummdreistigkeit eigentlich schon gar nicht mehr zu überbieten!

Ich meine, wenn man einen Versicherungsbetrug durchziehen will, das auch noch als Händler, sollte man sich doch nicht derart dämlich anstellen und das Fahrzeug ganz öffentlich und Offiziell (und das auch noch im Internet) inklusive Brief zum Verkauf anbieten und dann auch noch eine Finanzierung des Fahrzeugs anbieten!

Ich meine, so dämlich kann ein Mensch doch eigentlich gar nicht sein. Selbst wenn man davon ausgeht, das so ein Fahrzeug nie wieder auch nur einen Meter Asphalt auf öffentlichen Straßen unter die Räder nimmt, muß man doch davon ausgehen das es trotzdem mit 34 PS angemeldet wird, weil man evtl. eine Teilkasko abschließen will oder damit man kein Carnet benötigt.

Wie gesagt, ich würde mal fast auf irgend eine dumme Verwechslung tippen weil ich mir das wirklich nicht vorstellen kann, es sei denn man will unbedingt einen Grund haben, eingelocht zu werden (vielleicht brauch er ja eine Pause von seinem Hausdrachen :D )

Ich würde mir an deiner Stelle wirklich noch mal eine absolut fundierte Aussage eines Rechtsanwaltes geben lassen und dann entscheiden was ich mache.

Soweit ich weis, wäre das Mopped Hehlerware, und die muss man korrekter Weise leider ohne Ansprüche auf Entschädigungen dem rechtmäßigen Besitzer aushändigen. Der wäre dann denke ich die Versicherung.

Das ist allerdings nur mein mehr als laienhaftes wissen dazu.

Grüße und viel Glück :!: ,

Flo
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Beitrag von uherczeg »

Ihr müßt schon auf das Datum achten:

Wenn er das Motorrad gekauft hat BEVOR!!!! es "gestohlen" wurde würde ich mir da keinen Kopf machen.

Sein Kaufvertrag ist rechtssicher und das Kratt ist ja somit auch keine Hehlerware.

Stellt sich wie ein versuchter Versicherungsbetrug, das sollte aber nicht das Problem von ihm sein. Vielleicht hat der Händler es ja "versehentlich" als gestohlen gemeldet. Kann ja schon mal vorkommen :lol:

Der Dealer wird sich hüten, das weiter auszubauen. Betrug ist Straftatbestand und davor wird er sich hüten und eher mit der Versicherung ob eines "Versehens" streiten.

Der Anwalt hat dazu schon alles Notwendige gesagt.

Uwe
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Beitrag von Stoppie »

Na gut, hier ist mein Senf zum Thema:

Ich verstehe das so, daß das Mopped garnicht gestohlen wurde, sondern in 2002 nur als gestohlen gemeldet wurde (vom Händler und gleichzeitigen Eigentümer des Moppeds) und das Mopped weiterhin im Besitz des Händlers war bis Highsider es von ihm in 2003 gehauft hat.

Richtig so :?:

Wenn das so gewesen ist, ist das Mopped keine Hehlerware und gilt auch nicht als gestohlen. Richtig ist, daß man kein Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben kann (@ Hanebub). Da es aber nicht gestohlen war sondern eben nur als solches vom Eigentümer angegeben wurde, kann man das Mopped natürlich erwerben. Ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden geht das Mopped in das Eigentum des Käufers über. Sofern dieser bezahlt hat bleibt er auch Eigentümer (ansonsten gilt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, aber auch nur dann, wenn das ausdrücklich in den Geschäftsbedingungen steht).

Aus der Sicht des Händlers sieht das so aus, daß er, sollte er wirklich o. g. Mopped als gestohlen gemeldet haben und dafür Geld von der Versicherung kassiert haben, Versicherungsbetrug begangen hat. Das ist eine Straftat für die man hin und wieder in den :jail: wandert oder eine saftige Geldstrafe bekommt, je nach Schwere des Deliktes und der Tagesform des Richters :)

Die Versicherung ist somit der Geschädigte, der Händler der Verursacher des Schadens. In der Regel wird die Versicherung das an den Händler gezahlte Geld zurückfordern und notfalls einklagen.

Also Highsider, lehn dich zurück, überlege dir wie du in der kommenden Saison deine Rundenzeiten verbessern kannst (das richtige Mopped hast du ja jetzt :D ) und laß die Sache in Ruhe auf dich zukommen.

Flo hat natürlich absolut recht, so bescheuert kann man eigentlich nicht sein, und als Motorradhändler schon garnicht, so ein Ding durchzuziehen, da ist die Aufklärung vorprogrammiert.

@ Higsider: halte uns aber mal auf dem Laufenden wie die ganze Sache so ausgeht.
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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