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Anmeldung mit abgelaufenen TÜV

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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GEFUNDEN!!!!

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Beitrag von Ulli-123 »

Die Mail des Ministeriums....
zum Thema TÜV und Garage....

Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Mai 2006.

Die Vorschriften über die so genannte Fälligkeits- oder Rückdatierung
gehen zurück auf die 28. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und sind am 01.12.1999 in Kraft getreten. Diese
Vorschrift ist enthalten in Nr. 2.3 der Anlage VIII zu § 29
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Vorschrift war aufgrund von
Stellungnahmen einiger Länder im Anhörverfahren zur o. g. Verordnung aufgenommen
worden.

Überschreitungen der Untersuchungsfristen werden darüber hinaus
geahndet.

Für die Anwendung der Vorschriften kann es nicht darauf ankommen, aus
welchen Gründen die Fristen von Fahrzeughaltern nicht eingehalten wurden
oder werden
.

Im Weiteren gilt, dass zugelassene Fahrzeuge mit eigenem amtlichen
Kennzeichen den Vorschriften der regelmäßigen technischen Überwachung
unterliegen und zwar unabhängig davon, ob sie am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen oder nicht. Andere Regelungen sind wegen des damit
verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar. Im Übrigen besteht für die
Halter der Fahrzeuge jederzeit die Möglichkeit, Fahrzeuge aus dem
Verkehr zu ziehen und die Zulassung durch "Abmeldung" aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
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Beitrag von ca »

finde diesen passus hier nicht

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__29.html

Gruß Christian
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Beitrag von Ulli-123 »

ca hat geschrieben:finde diesen passus hier nicht

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__29.html

Gruß Christian
Der steht auch in der ANLAGE!!!!! nicht in der StVZO selbst.
2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, ist § 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzuwenden.
Interessant ist aber vor allem der Beschrieb, wann die Untersuchungspflicht ruht:

2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.
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Beitrag von Lutze »

Gibt es hier inzwischen eine rechtssichere Klärung? Will endlich mal mein Moped abmelden welches seit Jahren einen abgelaufenen Tüv hat. Punkte in Flensburg kann ich mir deshalb aber nicht erlauben , muss mir sonst erst mal einen Prüfer suchen der mir rasch eine Plakette klebt und Stempel in die Zulassung drückt.
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Beitrag von zeuss31 »

Ich habe mein Mopped dieses Jahr abgemeldet bei dem der TüV auch schon 1,5 Jahre abgelaufen war......Die nette Dame im Strassenverkehrsamt hat nichts gesagt.....entweder hat sie es nicht bemerkt,oder es hat sich wirklich was geändert.
Gruß Haribo

Unterstelle nie Bösartigkeit, wo Dummheit als Erklärung ausreicht.
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Beitrag von jkracing »

nu isses doch aber so daß wenn ich einen Rennhobel mit abgelaufenem TÜV wieder zulassen will ich TÜV brauche, dazu muß ich den Apparat ja erstmal wieder in TÜV-fähigen Zustand bringen, das mag bei relativ seriennahen Bikes ja noch wirtschaftlich Sinn machen, sofern man die Originalteile (Verkl.+SW/Fußr./Ausp./Lenkerarmaturen.....) oder Gutachten-Varianten davon hat, mit nem motorseitig gepimpten Hobel wird man aber wohl an der Abgashürde scheitern oder? Und braucht man nicht nach ner gewissen Zeit ohne Anmeldung und/oder TÜV nicht sowieso ein aktuelles Abgasgutachten?
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Beitrag von Adler »

mal ne Fragen am Rande:
Gibt es rechtlich einen Unterscheid zw. "vorübergehender Stillegung" und "Abmeldung"?
Wenn ja, wäre es eventl. eine Lsg. einen zugelassenen schon ewig nicht TÜV-fähigen Rennhobel erst stillegen lassen um ihn dann später abzumelden.
Ich werde auch irgendwann das Problem bei der Abmeldung meines Rennhobels haben, der seit 2004 mit 34PS, Saison-KZ 05/06 und noch nie beim TÜV war angemledet ist. :?
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Beitrag von Memento »

wäre auch interessant für mcih ...

meine kiste wird nur noch auf der renne bewegt, saisonkz 04-10 !
tüv ist aber seit juni abgelaufen.

schnell abmelden und dann nie wieder teilkasko haben oder einfach angemeldet lassen und eventuell irgendwann punkte kassieren?!?!

am liebsten wäre mir ein kullanter tüver in berlin der bissel rumfährt guckt und macht und mir dann nen stempel auf mein abgebautes kz gibt aber den werd ich so shcnell nicht finden :(
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Beitrag von jordi »

ehm, mal klugscheisserisch bloedgefragt... warum stellt ihr eure fragen nicht direkt an eine/n tuev-/zulassungs-mitarbeiter/in? 8)
(nicht vergessen die antwort dann hier preiszugeben!)
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  • Konstantin Karl Kräsch Offline
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Beitrag von Konstantin Karl Kräsch »

Jau, bin auch vom abgelaufenen TÜV betroffen.

Wollte morgen eigentlich die Kiste abmelden, da wenn nur noch mit roter Nummer auf der Strasse rumgerollt wird, kann mir aber keine Punkte erlauben-dank grauem PROVIDA 530d BMW bei Prenzlau.... :oops:

Also doch HU (wie auch immer) machen und dann abmelden oder einfach abmelden mit abgelaufener HU und das Risiko der Punkte aufnehmen???... :roll:

Los, wer weiss was oder kann mal anonym das erfragen :lol:
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