Anmeldung mit abgelaufenen TÜV
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- gollum Offline
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Hi,
so wie ca schreibt ist richtig:
abgemeldetes Fahrzeug: volle 24 Monate
angemeldetes Fahrzeug: 24 Monate ab dem Monat/Jahr, die auf der abgelaufenen Plakette stehen. Aber zweimal zahlen, weil schon länger als 24 Monate abgelaufen habe ich noch nicht erlebt.
Seit April 2007 (vielleicht auch März?) gilt: man kann sein Fahrzeug stilllegen bis zu 7 Jahren. Bisher waren es 18 Monate, früher 1 Jahr mit der Möglichkeit um 6 Monate zu verlängen.
Danach verfällt der Brief, ein neuer muss ausgestellt werden und dazu wird eine Vollabnahme gemacht. Ist aber bisher auch nix anderes gewesen als Hauptuntersuchung mit zusätzlichem Datenabgleich, also in der Regel etwas teurer (ca. 20,- bei der Prüfung und neues Briefformular), aber vom Prüfumfang nahezu identisch.
Hoffe gehelft zu tun, oder so ...
Helmut.
so wie ca schreibt ist richtig:
abgemeldetes Fahrzeug: volle 24 Monate
angemeldetes Fahrzeug: 24 Monate ab dem Monat/Jahr, die auf der abgelaufenen Plakette stehen. Aber zweimal zahlen, weil schon länger als 24 Monate abgelaufen habe ich noch nicht erlebt.
Seit April 2007 (vielleicht auch März?) gilt: man kann sein Fahrzeug stilllegen bis zu 7 Jahren. Bisher waren es 18 Monate, früher 1 Jahr mit der Möglichkeit um 6 Monate zu verlängen.
Danach verfällt der Brief, ein neuer muss ausgestellt werden und dazu wird eine Vollabnahme gemacht. Ist aber bisher auch nix anderes gewesen als Hauptuntersuchung mit zusätzlichem Datenabgleich, also in der Regel etwas teurer (ca. 20,- bei der Prüfung und neues Briefformular), aber vom Prüfumfang nahezu identisch.
Hoffe gehelft zu tun, oder so ...
Helmut.
Hi, ich hab zu dem Thema noch ein anderes Problem.
Bis zum letzen Jahr hatte ich ein Saisonkennzeichen 03-10. Im September wurde das Motorrad schon stillgelegt. Übern Winter hab ich mir eine Rennverkleidung zugelegt und werde wohl so schnell nicht wieder auf der Straße fahren. In diesem Jahr hatte ich sie 2 mal kurz angemeldet (für 2 Renntrainings), weil bei einer Stilllegung das Fahrzeug nur zu Hause gegen Diebstahl versichert ist. Nu müßte ich ja nächsten Jahr im Juni zum TÜV. Mir fallen jetzt 2 Lösungen ein.
1. Motorrad umbauen - TÜV - Motorrad umbauen : schlechte Lösung zu viel Arbeit
2. Ich melde sie im Mai an und hole mir ein Saisonkennzeichen 05-09. Im Mai hab noch TÜV, kann sie ohne Bedenken anmelden. Fahre nicht im Juni zum TÜV. Da ich eh nur in diesem Zeitraum Rennstrecke fahre. Ich hätte einen Diebstahlschutz und bräuchte sie nicht immer wieder an-und abzumelden.
Geht das oder muß ich zum TÜV ? Ich bewege mich ja mit dem Motorrad nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Oder habt andere Lösungen parat ?
THomas
Bis zum letzen Jahr hatte ich ein Saisonkennzeichen 03-10. Im September wurde das Motorrad schon stillgelegt. Übern Winter hab ich mir eine Rennverkleidung zugelegt und werde wohl so schnell nicht wieder auf der Straße fahren. In diesem Jahr hatte ich sie 2 mal kurz angemeldet (für 2 Renntrainings), weil bei einer Stilllegung das Fahrzeug nur zu Hause gegen Diebstahl versichert ist. Nu müßte ich ja nächsten Jahr im Juni zum TÜV. Mir fallen jetzt 2 Lösungen ein.
1. Motorrad umbauen - TÜV - Motorrad umbauen : schlechte Lösung zu viel Arbeit
2. Ich melde sie im Mai an und hole mir ein Saisonkennzeichen 05-09. Im Mai hab noch TÜV, kann sie ohne Bedenken anmelden. Fahre nicht im Juni zum TÜV. Da ich eh nur in diesem Zeitraum Rennstrecke fahre. Ich hätte einen Diebstahlschutz und bräuchte sie nicht immer wieder an-und abzumelden.
Geht das oder muß ich zum TÜV ? Ich bewege mich ja mit dem Motorrad nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Oder habt andere Lösungen parat ?
THomas
Servus,
um mal hier ein wenig klarheit zu schaffen!
"Ingenieur-TÜV" gibts nicht mehr seit 1.3.2007, das stimmt!
Die 7 Jahre die hier angesprochen wurden beziehen sich nur auf die Daten die das KBA hat (die Daten vom Brief), die werden nach 7 Jahren gelöscht, Brief wird nicht ungültig.
GANZ WICHTIG: Brief aufheben!
Wenn die Kiste 10 oder 15 Jahre (egal) abgemeldet ist und ihr habt den Brief noch .... wird eine ganz normal Hauptuntersuchung gemacht, wenn kein Brief mehr vorhanden ist, dann einen §21er, also Ing-TÜV, der alle Daten neu ermitteln muss, da ja kein Brief mehr vorhanden.
Mit dem Plaketten kleben das ist Ländersache und nicht Deutschlandweit gleich, Saarland, z.B. ist das einzige Land wo Taggenau klebt, auch wenn 3 Jahre kein TÜV mehr, Hessen klebt 6 Monate zurück, und in anderen Bundesländern z.B. bezahlst du doppelt wenn länger als 24 Monate drüber, usw. usw. usw.!
Hoffe alle klarheiten beseitigt zu haben
um mal hier ein wenig klarheit zu schaffen!
"Ingenieur-TÜV" gibts nicht mehr seit 1.3.2007, das stimmt!
Die 7 Jahre die hier angesprochen wurden beziehen sich nur auf die Daten die das KBA hat (die Daten vom Brief), die werden nach 7 Jahren gelöscht, Brief wird nicht ungültig.
GANZ WICHTIG: Brief aufheben!
Wenn die Kiste 10 oder 15 Jahre (egal) abgemeldet ist und ihr habt den Brief noch .... wird eine ganz normal Hauptuntersuchung gemacht, wenn kein Brief mehr vorhanden ist, dann einen §21er, also Ing-TÜV, der alle Daten neu ermitteln muss, da ja kein Brief mehr vorhanden.
Mit dem Plaketten kleben das ist Ländersache und nicht Deutschlandweit gleich, Saarland, z.B. ist das einzige Land wo Taggenau klebt, auch wenn 3 Jahre kein TÜV mehr, Hessen klebt 6 Monate zurück, und in anderen Bundesländern z.B. bezahlst du doppelt wenn länger als 24 Monate drüber, usw. usw. usw.!
Hoffe alle klarheiten beseitigt zu haben
Hi thomas!Thomas-R1 hat geschrieben: Geht das oder muß ich zum TÜV ? Ich bewege mich ja mit dem Motorrad nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
THomas
zu diesem Thema hatte ich mal eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt.
Ein Kollege hatte bei der Abmeldung seines (TÜV-überfälligen) Motorrades anschliessend Post mit Überweisungsvordruck bekommen.
Leider kann ich die Antwort nicht finden (weibliche Ordnung eben) sinngemäss haben die Berliner mit mitgeteilt, dass ein KFZ mit Kennzeichen der StVO unterliegt - egal, ob es im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird, oder in der Garage steht.
Das Ganze fällt nur auf, wenn Du ein überfälliges Fahrzeug abmelden willst...... also vorher brav zur HU!
Wenn ich die Mail wiederfinde (muss irgendwo abgelegt sein, wo ich derzeit keinen Sinnzusammenhang zu finde) werde ich sie Dir schicken!
LG Ulli
- ca Offline
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@Ulli
das machen die gerne, ist aber nicht rechtsmäßig
da brauch man nicht mal lange überlegen was man da zurück schreibt:
fahrzeug kaputt in garage, entscheidung nicht klar ob abmeldung oder reparatur ...
die inbetriebnahme ist natürlich nur möglich, wenn das fahrzeug noch TÜV hat
Gruß Christian
das machen die gerne, ist aber nicht rechtsmäßig
da brauch man nicht mal lange überlegen was man da zurück schreibt:
fahrzeug kaputt in garage, entscheidung nicht klar ob abmeldung oder reparatur ...
die inbetriebnahme ist natürlich nur möglich, wenn das fahrzeug noch TÜV hat
Gruß Christian
Hi Christian!ca hat geschrieben:@Ulli
das machen die gerne, ist aber nicht rechtsmäßig
da brauch man nicht mal lange überlegen was man da zurück schreibt:
fahrzeug kaputt in garage, entscheidung nicht klar ob abmeldung oder reparatur ...
die inbetriebnahme ist natürlich nur möglich, wenn das fahrzeug noch TÜV hat
Gruß Christian
ich kann die Mail zum Verrecken nicht wiederfinden!
Hatte damals angefragt, nachdem Forumskollegen nach Abmeldung Punkte (sic!) bekommen hatten.
Die haben recht sauber argumentiert - Kennzeichen = Urkunde = Pflichten.
Wenn mir das Ding verreckt, muss ich eben abmelden, weil ich meiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen kann!
Begründung: es kann keinem Staatsdiener zugemutet werden, herauszufinden, wo das Fahrzeug steht.....oder ob es bewegt wird!
LG Ulli - die noch immer diese verhexte Mail sucht!
- ca Offline
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ich sag ja, das machen die gerne!
es ist nur verboten ein fahrzeug mit abgelaufenem tüv im straßenverkehr zu bewegen, nicht aber es außerhalb des öffentlichen bereiches stehen zu haben, die müssen nachweisen das man damit gefahren ist oder gerade fährt, andersrum ist das nicht so - ganz klar! anwalt!
es ist nur verboten ein fahrzeug mit abgelaufenem tüv im straßenverkehr zu bewegen, nicht aber es außerhalb des öffentlichen bereiches stehen zu haben, die müssen nachweisen das man damit gefahren ist oder gerade fährt, andersrum ist das nicht so - ganz klar! anwalt!