Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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- Teerschleifer1 Offline
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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Hallo zusammen,
nochmal was zu der vorgestellten Frage "andersrum"!
Wenn ein (Renn)-Motorrad aus der Schweiz "ohne" Zollanmeldung von privat ausgeführt wurde, und dann in Deutschland einfach privat weiterverkauft wurde, wie würde in diesem Fall die nachträgliche Zoll Abwicklung aussehen? Würde es da Probleme geben? Hatte jemand schon einmal so einen Fall?
Gruß
nochmal was zu der vorgestellten Frage "andersrum"!
Wenn ein (Renn)-Motorrad aus der Schweiz "ohne" Zollanmeldung von privat ausgeführt wurde, und dann in Deutschland einfach privat weiterverkauft wurde, wie würde in diesem Fall die nachträgliche Zoll Abwicklung aussehen? Würde es da Probleme geben? Hatte jemand schon einmal so einen Fall?
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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Würde ich noch aktiv mit den großen Maschinen fahren wäre das hier meine 1. Wahl:
https://www.ebay.co.uk/itm/185966845410 ... R9Tcxv7EYw
Die müsstest Du vomn Prinzip her netto ohne VAT (-20%) in England kaufen können und müsstest dann in der Schweiz Einfuhrsteuer (Regelsatz 8,1%) und Zoll entrichten.
https://www.ebay.co.uk/itm/185966845410 ... R9Tcxv7EYw
Die müsstest Du vomn Prinzip her netto ohne VAT (-20%) in England kaufen können und müsstest dann in der Schweiz Einfuhrsteuer (Regelsatz 8,1%) und Zoll entrichten.
Zuletzt geändert von Kurvenjunkie am Sonntag 10. März 2024, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
Auf dicke Hose machen, war noch nie so leicht!
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- Kurvenjunkie Offline
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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Das müsste Steuer- und Zollhinterziehung sein, da Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren bewusst nicht entrichtet wurden.Teerschleifer1 hat geschrieben: ↑Sonntag 10. März 2024, 11:12 Hallo zusammen,
nochmal was zu der vorgestellten Frage "andersrum"!
Wenn ein (Renn)-Motorrad aus der Schweiz "ohne" Zollanmeldung von privat ausgeführt wurde, und dann in Deutschland einfach privat weiterverkauft wurde, wie würde in diesem Fall die nachträgliche Zoll Abwicklung aussehen? Würde es da Probleme geben? Hatte jemand schon einmal so einen Fall?
Gruß
Die Strafen hierfür haben sich gewaschen:
leichtfertige Steuerverkürzung Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
Zollhinterziehung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
… in einem besonders schweren Fall Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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Danke schonmal für die Antwort.
Hm, aber der, welcher in Deutschland das Bike von privat gekauft hat, hat das Bike ja selbst nicht ausgeführt, bzw. wußte das evtl. ja nicht!?
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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Wie hat er denn Kenntnis erlangt, dass das Motorrad mal aus der Schweiz kam bzw. dass dort keinerlei Abgaben entrichtet wurden?
Sind alles halbseidene Argumente. Wenn es so simpel wäre dann würde ja Niemand Steuern bei der Einfuhr entrichten. Ob eine Steuerverkürzung mit Vorsatz erfolgte und was letztlich zur Strafbarkeit der Handlung in dem konkreten Fall führt (oder auch nicht) muss Jemand beurteilen der sich damit auskennt. Das sind sehr komplexe Themen, also geh damit zu einem spezialisierten Anwalt oder rate es deinem Kumpel.
Sind alles halbseidene Argumente. Wenn es so simpel wäre dann würde ja Niemand Steuern bei der Einfuhr entrichten. Ob eine Steuerverkürzung mit Vorsatz erfolgte und was letztlich zur Strafbarkeit der Handlung in dem konkreten Fall führt (oder auch nicht) muss Jemand beurteilen der sich damit auskennt. Das sind sehr komplexe Themen, also geh damit zu einem spezialisierten Anwalt oder rate es deinem Kumpel.
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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Ein Fahrzeugschein oder Einfuhr Bescheinigung müsste für das Fahrzeug vorhanden sein. In der Schweiz wäre so ein Einfuhrnachweis das Formular 13.20 A oder halt der Fahrzeugausweis. Dort wird auch die Stammnummer angelegt, sollte das Fahrzeug mal wieder in den Strassenverkehr gelangen. Das ist der Nachweis, dass das Fahrzeug korrekt in die Schweiz eingeführt wurde.
In der EU gibts was ähnliches, nur ist mir der genaue Name vom Dokument entfallen. Die Zeiten in der Spedition sind auch schon über 10 Jahre her.
In der EU gibts was ähnliches, nur ist mir der genaue Name vom Dokument entfallen. Die Zeiten in der Spedition sind auch schon über 10 Jahre her.
Lasst uns sein ein einig Volk von Heizgenossen!
Zurzeit auf der Suche nach einem neuen fahrbaren Untersatz, ansonsten mit dem Pitbike unterwegs
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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Ist Rückwareneigenschaft vorhanden, d.h. war es in der EU schon mal zugelassen, bzw. versteuert?Teerschleifer1 hat geschrieben: ↑Sonntag 10. März 2024, 11:12 Hallo zusammen,
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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einfach mal den Schwyzer Zoll fragen
http://www.GP-Reifen.com/
ruf uns an : 06326 989353 oder 0171 583 1463
Racing, Street, Cross, Enduro, Supermoto, Roller, ...
20 Jahre Renndiensterfahrung Renndienst bei Zenergy-Racing+diverse Veranstaltungen
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Re: Rennmotorrad in die Schweiz importieren
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Mußte erst mal nachfragen...
Das Motorrad wurde meines Wissens in D. nicht versteuert und auch nie zugelassen.
Wie gesagt, wurde wohl vor Jahren einfach von CH. nach D. irgendwie (im Hänger/Bus) über die Grenze gebracht (wohl ohne kontrolliert worden zu sein).
Klar, der Schweizer Zoll sollte das natürlich wissen
Das Motorrad wurde meines Wissens in D. nicht versteuert und auch nie zugelassen.
Wie gesagt, wurde wohl vor Jahren einfach von CH. nach D. irgendwie (im Hänger/Bus) über die Grenze gebracht (wohl ohne kontrolliert worden zu sein).
Klar, der Schweizer Zoll sollte das natürlich wissen
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