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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Chris79 »

ToTTi hat geschrieben:Ich zahle für meine Rennsport-Haftpflicht im Jahr 280,-
Ist es mir wert.

Versichert sind Personen- und Sachschäden.
Ist übrigens Personenbezogen.
Das Fahrzeug selbst ist dabei uninteressant.
Wo hast du die?
20.04.24 - 21.04.24: Oschersleben / Bike Promotion
03.05.24 - 05.05.24: Brünn / Hafeneger
16.05.24 - 19.05.24: Oschersleben / Hafeneger
16.08.24 - 18.08.24: Mugello / FVP Moto

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Beitrag von ToTTi »

Bei SRC

(SRC-net.de)

Muß man evtl über einen Makler abschließen.


Auszug:

Motorsportart Versicherter Fahrer Geltungsbereich Risikobeschreibung:
Straßenrennen,
Rundkurse,
Track-Day


Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht
der versicherten Person (Fahrer)
Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und -eigentümer untereinander….


Beginnend / endend in dem Augenblick in dem ich mit dem Bike das Gelände betrete/verlasse.
Also auch schon ein Schaden an fremden Sachen beim Beladen oder in der Box
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Beitrag von Teilnehmer »

UPDATE :!: :

..Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, den Weg frei gemacht, die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umzusetzen. ...billigte das Parlament mehrheitlich einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118“ (20/8094). ...

...

Um zu gewährleisten, dass Motorsportveranstaltungen auch künftig nicht von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein müssen, werden zudem Anforderungen für einen möglichen alternativen Versicherungsschutz für den Motorsportgebrauch eines Fahrzeugs eingeführt. ...



und wer Bock Lust auf ein bisschen Juristerei hat :) :

(3) Ein Fahrzeug darf bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, nur gebraucht werden, wenn
1. für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht und dieser Gebrauch
des Fahrzeugs nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheiten verletzt oder
2. für diesen Gebrauch des Fahrzeugs Versicherungsschutz nach Maßgabe des § 5d besteht und das Fahrzeug in dem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird.
(4) Es ist verboten, einen nach den Absätzen 1 bis 3 verbotenen Gebrauch zu gestatten.
:shock:




so we`ll see :roll:
  • mrbird1982 Offline
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Beitrag von mrbird1982 »

Ich wollte eigentlich heute noch ein Training buchen für '24...

Jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher
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Beitrag von Teilnehmer »

..sehe ich bei den etablierten Anbietern nicht so kritisch, die haben oftmals schon entsprechenden Versicherungsschutz.

Alternativ kannst Du auch selbst einen Vertrag abschließen.

Spannender finde ich so Sachen wie MX, Enduro, Pitbike, ..

und das ganze damit zusammenhängende Handling. :-? Das haben die Kollegen in Berlin m.E. (erwartungsgemäß) nicht so richtig im Blick gehabt.
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Beitrag von KGT67 »

Teilnehmer hat geschrieben: (4) Es ist verboten, einen nach den Absätzen 1 bis 3 verbotenen Gebrauch zu gestatten. :shock:
..made in germany :lol:
one up - five down
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Beitrag von Rennsemme-Fahra »

mrbird1982 hat geschrieben:Ich wollte eigentlich heute noch ein Training buchen für '24...

Jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher
Mach, die veranstalter mit denen ich bisher gesprochen habe werten das alle als Luftnummer
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Beitrag von Teilnehmer »

Rennsemme-Fahra hat geschrieben:Mach, die veranstalter mit denen ich bisher gesprochen habe werten das alle als Luftnummer
..Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023...,
Mit wem hast Du heute schon alles gesprochen? 8)

Aber im Veranstaltungsbereich hätte ich auch keine/wenig Bedenken.
  • sasonic Offline
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Beitrag von sasonic »

Ich befürchte wenn das kommt wird das beim Veranstalter auch nur ein weiterer Satz im der Belehrung/ Haftungssauschluss sein: " Hiermit bestätige ich, dass ich eine Motorsport gültige Haftpflichtversicherung nach §BlaBlaBla abgeschlossen bzw. wenn nicht für alles selbst hafte....." :roll:
Aber es wäre natürlich schön, wenn für "Wenigfahrer" (wo auch immer da die Grenze ist) eine fair kalkulierte und pauschal buchbare Option vom Veranstalter angeboten wird. Ivo.?!. :wink:
Ich persönlich bin kein Fan von Wetten..ähm Versicherungen und würde deshalb gern darauf verzichten, mir noch eine Versicherung für Xhundert Euro im Jahr aufzuhalsen.
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Beitrag von Chris_89 »

Der Gesetzesentwurf lässt dem Veranstalter die Option, den Versicherungsschutz anzubieten und die Kosten werden dann höchstwahrscheinlich auf die Teilnahmegebühr aufgeschlagen.

Aber da das die deutsche Umsetzung des EU-Rechts sein wird, gilt diese Regelung dann vermutlich nur bei deutschen Veranstaltern, die ihre Veranstaltung im Geltungsbereich der deutschen Gesetzgebung durchführen.

Wie die Umsetzung im belgischen, tschechischen, usw. Versicherungsesetz sein wird, bleibt abzuwarten, bzw. werden die deutschen Veranstalter, die im europäischen Ausland Veranstaltungen anbieten, hoffentlich rechtzeitig mitteilen.

Die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinien ist meist viel strenger als der Rahmen, den die EU vorgibt. Man beschränkt sich also mehr, als man müsste.

Ab wann der Entwurf in geltendes Recht umgewandelt wird, habe ich bisher auch noch nicht gefunden.
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