Viele Grüße01.79 GERÄUSCHKONTROLLE (ausgenommen Drag-Bikes)
Im DMSB-Bereich der IDM gelten für einzelne Disziplinen unterschiedliche Festlegungen
Das Geräuschlimit darf die in Art. 79.11 aufgeführten Werte nicht überschreiten.
79.01 Die Messung erfolgt bei einem Abstand des Mikrophons von 0,5 m vom Auspuffende unter
einem Winkel von 45° zur Längsachse des Auspuffendes und in Höhe des Auspuffrohres,
mindestens jedoch 20 cm über dem Boden. Ist dies nicht möglich, so kann die Messung
auch unter einem Winkel von 45° nach oben durchgeführt werden.
79.02 Für die Geräuschkontrolle müssen Motorräder, die nicht mit einem Leerlaufgetriebe
ausgestattet sind, auf einen Ständer gestellt werden.
79.03 Die Schalldämpfer werden bei der Abnahme markiert und dürfen danach nicht mehr
ausgewechselt werden. Es ist lediglich erlaubt, einen ebenfalls abgenommenen und
markierten Ersatzschalldämpfer zu montieren.
79.04 Der Fahrer lässt den Motor im Leerlauf drehen, bis die vorgeschriebene Drehzahl (U/min)
erreicht ist. Die Messung muss in diesem Augenblick erfolgen.
79.06 Geräuschkontrolle – Drehzahlen
79.06.1 Aufgrund der Ähnlichkeit des Kolbenhubes der einzelnen Motorentypen in den
verschiedenen Hubraumklassen, ausgenommen für die Supermono-Klasse, wird die
Geräuschmessung bei den nachstehenden, festen Drehzahlen (U/min) vorgenommen.
4-Takter
Klasse 1-Zyl. 2-Zyl. 3-Zyl. 4-Zyl.
250 ccm 5.500 8.500 – –
400 ccm 5.000 6.500 7.000 8.000
600 ccm 5.000 5.500 6.500 7.000
750 ccm 5.000 5.500 6.000 7.000
üb. 750 ccm 4.500 5.000 5.000 5.500
usw.
Torsten