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Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

Infos zu und mit Veranstaltern, aber auch zu anderen Themen,
über die es sich lohnt zu sprechen!

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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von slowly »

Migo#22 hat geschrieben:
slowly hat geschrieben:Also wenn ich es nun richtig verstanden habe, dann wurde die gebuchte Veranstaltung erst gar nicht gestartet. Der Sturz und die Problematik sind in der Veranstaltung davor passiert!

Somit würde ich mein Geld auch in voller Höhe zurück haben wollen! Egal wie hoch die Summe nun ist, ich würde sie zurück verlangen!

Wenn ich nun eine Veranstaltung buche und diese im ersten Turn abgebrochen wird, weil was weiß ich passiert, dann ist es etwas anderes! Aber wenn die Veranstaltung erst gar nicht begonnen wird sehe ich es anders!
Mit der Einstellung bist du aber kein echter Racer :assshaking:

:wink:
Ist mir total egal! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von dirk64 »

Aber er (Slowly) hat es richtig verstanden. :wink:
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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von FrontPlayer »

ELgreen hat geschrieben:Der veranstalter hat sich übrigens via pn an mich gewandt, mit der bitte um rückruf zu diesem thema/thread hier.....
Na da bin ich ja mal gespannt, ob er mich hier richtig verstanden hat oder ob er auch meint, ich würd ihn verklagen/ruf schädigen wollen.....
Was hat das Telefonat denn ergeben? Hat er Hintergrundinformationen übermitteln können?
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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von nafF »

FrontPlayer hat geschrieben:
ELgreen hat geschrieben:Der veranstalter hat sich übrigens via pn an mich gewandt, mit der bitte um rückruf zu diesem thema/thread hier.....
Na da bin ich ja mal gespannt, ob er mich hier richtig verstanden hat oder ob er auch meint, ich würd ihn verklagen/ruf schädigen wollen.....
Was hat das Telefonat denn ergeben? Hat er Hintergrundinformationen übermitteln können?
Würde mich auch interessieren. Und bitte dann nicht wieder alles im stillen Kämmerlein untereinander klären und schnell alle Beiträge editieren :roll:

Bin da übrigens auch Slowlys Meinung. Wenn nach dem ersten Turn abgebrochen wird und der Tag zu Ende ist...was solls dann ist das erst Bier eben morgens um 10 schon offen. Aber wenn die Veranstaltung erst garnicht gestartet wird wäre ich ehrlich gesagt auch ganz schön angefressen dafür dann den vollen Betrag zu zahlen!
Wir waren letztes Jahr bei 0° am Pannoniaring und hätten eigentlich von unserer "Wettergarantie" gebrauch machen können (hätten das Geld dann für einen anderen Event gutgeschrieben bekommen), sind dann aber einfach nur die Turns um die Mittagszeit gefahren (bei denen es dann stolze 8° hatte) und hatten trotzdem einen mords Spaß...aber immerhin konnten wir fahren!

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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von ELgreen »

Hi racer und nicht echte racer....
Hab den veranstalter nicht oder noch nicht angerufen.
War bis gestern noch mit ihm in zolder und da wollt ich keine (evtl.) dicke luft....
Wollt ihn vor ort ggn. ende ansprechen drauf aber mein zeitfenster war dagegen.

Ich werd euch das ende vom lied noch vorsingen und nichts editieren.....ich steh zu dem was ich sage und meinungen können sich auch ändern.
Aber dazu brauchts was......

Kein richtiger racer, aber dafür ein mann hehe
schlimmer geht immer......
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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von Bodo2009 »

wow was für Emotionen :D

Der Veranstalter hat mit dem Kunden einen Dienstvertrag über die Nutzung von etwas gemacht.
Erbringt der Veranstalter diese Leistung nicht, wie in diesem Fall ( die Nutzung konnte garnicht erst vonstatten gehen, warum auch immer) hat er die Zahlung an den Kunden zurückzubuchen.

AGB Klauseln die das aushebeln wollen sind unwirksam und Kundenverarsche.

Erbringt der Veranstaler die Leistung ( in diesem Fall die zur Verfügungstellung der Rennstrecke), wird diese Nutzung aber durch andere Umstände unmöglich ( Wetter, Unfall, höhere Gewalt) können AGB diese Umstände im Vertragsverhältnis regeln, wenn beide Parteien diesen zustimmen und die nicht einseitig unwirksam sind.

Im genannten Fall wurde die Leistung garnicht erst erbracht..warum auch immer, die Rennstrecke nicht zur Verfügung gestellt, somit ist der Vertragspartner in Verzug.

Ist die Leistung Termin-Zeitgebunden, ist der Verzug sofort wirksam, weil die Leistung als solche jetzt und nicht irgendwann erfolgen soll.

Hier kann, bei beidseitigem Einvernehmen, eine Alternativlösung gesucht werden, Gutschrift, anderer Termin, aber auch sofortiger Rückerstattung des Preises.

Ob und inwieweit der Schaden des Kunden, durch die Nichterbringung der Leistung auch zu Schadenersatz berechtigt, ist im Einzelfall zu bewerten, aber nicht gänzlich Auszuschliessen.

Das weiss jeder Veranstalter und hat diesbezüglich eine Versicherung. Hat es sie nicht, ist er selber Schuld...aber nicht der Kunde!

Bodo
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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von Bodo2009 »

Das gilt im übrigen auch in der Vertragstufe darüber, also sprich Veranstalter vs. Rennstreckenbetreiber!!!!
Jedoch können innerhalb der gewerblichen Nutzungsvereinbarungen Klauseln getroffen werden, die deutlich abweichend zu den Vertragsregelungen im BGB bezüglich dem Endverbraucher sind !!
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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von moik »

Hi Bodo,
größtenteils stimme ich deinen Ausführungen zu.
Vor allem bei -> Der Veranstalter hat mit dem Kunden einen Dienstvertrag ... und Er bringt der Veranstaler die Leistung...

Bei dem im ersten Absatz von dir genannten Fall bekommt der Veranstalter im Normalfall nämlich auch sein Geld vom Betreiber zurück und im Anschluß auch der Teilnehmer. Keine Strecke (vom Betreiber) zur Verfügung (warum auch immer) -> Kohle zurück zum Veranstalter und der an die Teilnehmer.
Dieser Fall kommt nach meiner Erfahrung nur seltenst vor. In all den Jahren habe ich das noch nicht erlebt.
Die Betreiber setzen immer alle Hebel in Bewegung um dem Va gegenüber sagen zu können: "Strecke steht zur Verfügung".
Das wiederum habe ich schon mehrfach erlebt :twisted:.

Bei dem im zweiten Absatz von dir genannten Fall bekommt, nach den mir bekannten Veranstalter AGB´s kein Teilnehmer sein Geld zurück.
Strecke wird vom Betreiber zur Verfügung gestellt... und (Extrembeispiel) der erste Fahrer des ersten Turns fällt in der ersten Kurve auf die Nase. Abbruch und (warum auch immer) die Veranstaltung wird daraufhin den ganzen Tag nicht mehr weiter geführt -> VA bekommt kein Geld zurück und Teilnehmer auch nicht. Ist bei den mir bekannten Va´s rechtlich klar und korrekt definiert.

Jetzt aber ein weiterer Fall. Wie interpretierst du den?
Va #1 mietet die Strecke vom Betreiber, den ganzen Schnipp Schnapp drumherum und macht ne Untervermietung an Va#2 für egal was und wie lange.
Betreiber stellt zur Verfügung, Va#1 macht sein Ding und währenddessen passiert etwas, wodurch Va#2 seine untergemietete Fahrzeit nicht nutzen kann.
Der Betreiber ist nach meiner (Laien)meinung Fall raus, weil er seinem Vertragspartner Va#1 gegenüber die Leistung erbracht hat. Strecke stand zur Verfügung.
Und weiter ... :wink:

Da fällt mir noch ein Fall ein, der in der Praxis ja auch öfter mal vorkommt. Wie verhält sich das bei denen, die sich als Gruppe bei einem Va einmieten? :twisted:
Lieber stehend sterben, als kniend leben

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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von Bodo2009 »

Der 2. Fall verhält sich genauso.
Betreiber hat geliefert, somit ok
V1 hat untervermietet und nicht geliefert weil selber Srecke unbrauchbar gemacht o.ä, somit Verzug zu V2 und dieser Verzug zu seinen Kunden

daher Kunde V2 hat Verzugsrechte gegen V2

Inwieweit V2 Verzugsrechte zu V1 geltend machen kann, ist wie gesagt von den gewerblichen Vertragsbedingungen abhänig, die durchaus individuell sein können und gewisse Aspekte des Verzuges ausklammern können. Aber wie gesagt nicht gegen die Kunden von V2, die haben Verzugsrecht aus dem Vertrag.

LG
Bodo
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Re: Renntrainingsabbruch bzw. Ausfall/Absage

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Beitrag von Bodo2009 »

Bei dem im zweiten Absatz von dir genannten Fall bekommt, nach den mir bekannten Veranstalter AGB´s kein Teilnehmer sein Geld zurück.
Strecke wird vom Betreiber zur Verfügung gestellt... und (Extrembeispiel) der erste Fahrer des ersten Turns fällt in der ersten Kurve auf die Nase. Abbruch und (warum auch immer) die Veranstaltung wird daraufhin den ganzen Tag nicht mehr weiter geführt -> VA bekommt kein Geld zurück und Teilnehmer auch nicht. Ist bei den mir bekannten Va´s rechtlich klar und korrekt definiert.

hab ich ja gesagt, das kann dann individuell durch AGB die nicht einseitig sind, so geregelt werden.
Die Leistung vom VA wurde ja erbracht (Rennstrecke ist da) aber Umstände die in den AGB geregelt sind, verhindern die Nutzung der Rennstrecke.

hier ein Bsp. einer unwirksamen AGB Klausel gegen den Kunden "höhere Gewalt"

Training kann nicht stattfinden, weil aufgrund von Stau der notwendige Rettungswagen und Notarzt nicht termingerecht bei der Rennstrecke eintreffen....

Hier ist der VA in Verzug, er muss das so organisieren, dass die Leistung termingerecht stattfindet. Es ist seine Obliegenheit, dem Kunden die Leistung zur Verfügung zu stellen. Es ist irrelevant, warum der notwendige Rettungswagen nicht da ist, VA haftet aus Verzug!

anders liegt der Fall wenn Rettungswagen aufgrund von Sturz weg ist und man warten muss bis ein zweiter oder der alte wieder eintrifft.
Waren die Stürze aufgrund der Vergangenheit zu erwarten, muss VA eben 2 oder mehr Rettungswagen da haben..grob fahrlässig..
War es ein unvorhersehbarer Massencrash, der nicht abzusehen war, ist das nicht grob fahrlässig und VA kann dann mittels AGB die Haftung und die Leistung ausschliessen...
ist doch ganz einfach :lol:
Zuletzt geändert von Bodo2009 am Freitag 2. August 2013, 13:37, insgesamt 2-mal geändert.
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